Beteiligungen

Beteiligungen

Der Landkreis Görlitz ist Gesellschafter bei insgesamt 15 Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Darüber hinaus unterhalten die Gesellschaften des Landkreises auch mehrere Tochterunternehmen.

Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz gewährleistet den Kommunen das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dies umfasst auch die wirtschaftliche Betätigung des Landkreises.

Das Grundgesetz ist insoweit offen für eine wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand. Dennoch ist der Spielraum durch geltendes Landesrecht eingeschränkt. Die Sächsische Gemeindeordnung erlaubt den Gemeinden eine reine Unternehmenstätigkeit  oder erwerbswirtschaftliche Wettbewerbsteilnahme nur im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge. § 97 SächsGemO beschränkt weiterhin die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden, soweit der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder werden kann.

zum Organigramm Beteiligungen


Beteiligungsbericht des Landkreises Görlitz


Unter Beteiligungsmanagement soll der komplexe Vorgang

  • der Steuerung der einzelnen Unternehmen,
  • der Steuerung der Summe der Beteiligungen

sowie

  • die diesbezügliche Interaktion der Kommune mit ihren unterschiedlichen Gremien und Entscheidungsebenen

verstanden werden.

Beteiligungsmanagement umfasst somit im weitesten Sinne die Gesamtheit aller Maßnahmen, die eine Kommune in ihrer Rolle als Gesellschafter bzw. Eigentümer zur Führung von Beteiligungsunternehmen derselben einsetzt und beschränkt sich keineswegs nur auf die Tätigkeiten einer Organisationseinheit „Beteiligungsverwaltung", welche die Verwaltung und den Kreistag in seiner Gesellschafterrolle unterstützen soll. Auch die Tätigkeit der Aufsichtsgremien und Gesellschaftervertreter fällt darunter.

Im engeren Sinn beschreibt Beteiligungsmanagement die einzelnen Instrumente, die im Sinne einer Unterstützungsfunktion zur Optimierung der Beteiligungssteuerung eingerichtet werden können. Diese Instrumente umfassen die Funktionen

  • Beteiligungsverwaltung
  • Beteiligungsbericht
  • Beteiligungscontrolling.

Der Begriff „Beteiligungsverwaltung" wird inhaltlich oft unterschiedlich ausgelegt. Im weitesten Sinn wird die Beteiligungsverwaltung als allumfassender Begriff des Beteiligungsmanagement verstanden; zum Teil bezeichnet der Begriff auch die Verwaltungseinheit, die das Beteiligungsmanagement durchführt.

Die Beteiligungsverwaltung umfasst die Aktenverwaltung und -führung für alle Beteiligungsunternehmen und die regelmäßige Überprüfung aller Fragen, welche die Beteiligungsunternehmen betreffen.

Vorrangige Aufgaben der Beteiligungsverwaltung sind: Zentrale Aktenverwaltung, Beschlusskontrolle und Überprüfung von Berichtspflichten sowie Überwachung von Terminen als Standardaufgaben, Entwurf von Mustersatzungen und Gesellschaftsverträgen.

Die Beteiligungsverwaltung soll als ein zuverlässiger Ansprechpartner in allen relevanten politischen, rechtlichen und organisatorischen Fragen zur Verfügung stehen. Sie erfordert damit auch die Nähe zu den Verantwortlichen in den einzelnen Gremien.

Der Beteiligungsbericht ist ein Informations- und Dokumentationsinstrument für die Kreisverwaltung und die Öffentlichkeit. Die Struktur des Beteiligungsportfolios und die Beteiligungsunternehmen im Einzelnen werden in übersichtlicher Form mit einem hohen, gebündelten Informationsgehalt dargestellt. Eine zentrale Rolle spielt der Beteiligungsbericht für den Kreistag. Durch die komprimierte Darstellung werden die Kreisräte mit den ersten notwendigen Informationen versorgt, um ihre Lenkungsfunktion besser ausüben zu können.

Das Beteiligungscontrolling übernimmt Funktionen als Frühwarnsystem sowie Entscheidungs- und Führungsunterstützung. Es stellt den kommunalen Entscheidungsträgern frühzeitig alle steuerungsrelevanten Informationen über die Unternehmen zur Verfügung. Dazu sind die wichtigsten betrieblichen Daten und Vorgänge zeitnah auszuwerten und zur Entscheidungsvorbereitung zu verdichten. Das Beteiligungscontrolling baut dabei auf den folgenden Reporting- Instrumenten auf: Wirtschaftsplananalysen, unterjährige Berichterstattung und Jahresabschlussanalyse.

Im Bereich Beteiligungsverwaltung ist weiterhin die administrative Betreuung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau" angesiedelt. Hierzu gehören die Aufstellung des Hauhaltsplanes, die Haushaltsdurchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Vor- und Nachbereitung von Verbandsversammlungen des Zweckverbandes.