Landtagswahl 2024

Kreiswahlausschuss stellt Ergebnis der Landtagswahl in den Wahlkreisen 57 bis 60 im Landkreis Görlitz fest

In seiner öffentlichen Sitzung am 5. September 2024, 16 Uhr, hat der Kreiswahlausschuss unter dem Vorsitz von Karl Ilg das Ergebnis der Landtagswahl im Landkreis Görlitz für die Wahlkreis 57 (Görlitz 1/Zhorjelz 1), 58 (Görlitz 2), 59 (Görlitz 3) und 60 (Görlitz 4) festgestellt. Nach Prüfung der von den Gemeinden des Landkreises vorgelegten Wahlunterlagen stellte der Kreiswahlausschuss fest, dass die Landtagswahl in den Wahlbezirken ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Es gab auch keine Hinweise auf vergleichbare Manipulationen, zu denen derzeit in Dresden und Radeberg ermittelt wird.

Nach Abgleich sämtlicher Niederschriften der Wahlvorstände (93 mit 17 Briefwahlbezirken im Wahlkreis 57, 73 mit 20 Briefwahlbezirken im Wahlkreis 58, 72 mit 14 Briefwahlbezirken im Wahlkreis 59 und 53 mit 12 Briefwahlbezirken im Wahlkreis 60) waren nur geringfügige Korrekturen erforderlich. So konnten noch acht Stimmzettel für gültig erklärt und gewertet werden, die die jeweiligen Wahlvorstände als ungültig angesehen haben. Auf der Grundlage wurden schließlich die Ergebnisse für die vier Wahlkreise festgestellt, die nicht entscheidend von den bereits bekanntgegebenen vorläufigen Ergebnissen abweichen. Als Wahlkreisabgeordnete sind damit gewählt: Roberto Kuhnert im Wahlkreis 57, Michael Kretschmer im Wahlkreis 58, Roman Golombek im Wahlkreis 59 und Hajo Exner im Wahlkreis 60. 

Der Kreiswahlleiter benachrichtigt nun die Gewählten und fordert sie auf, binnen einer Woche zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Das Gesamtergebnis der Landtagswahl im Freistaat Sachsen wird der Landeswahlausschuss voraussichtlich Ende nächste Woche entscheiden. Er trifft die Feststellung zur Sitzverteilung im künftigen Sächsischen Landtag.

 


Start der Briefwahl zur Landtagswahl im Landkreis Görlitz verzögert sich im Wahlkreis 60

Das Wahlverfahren der Wahl zum Landtag am 1. September 2024 hat im Landkreis Görlitz begonnen. Nachdem die ersten Stimmzettel gedruckt und an die Gemeinden in den Wahlkreisen 57, 58 und 59 bereits ausgeliefert sind, kann die Ausgabe der Briefwahlunterlagen starten.

Im Wahlkreis 60 (Bertsdorf-Hörnitz, Großschönau, Hainewalde, Kurort Jonsdorf, Leutersdorf, Mittelherwigsdorf, Oderwitz, Olbersdorf, Oybin, Stadt Seifhennersdorf, Stadt Zittau) verzögert sich die Ausgabe der Briefwahl noch bis nächste Woche (5. bis 8. August 2024). Zwar sind auch hier bereits Stimmzettel ausgeliefert worden, es musste aber festgestellt werden, dass diese fehlerhaft sind. Bei dem Direktkandidaten der FREIEN WÄHLER fehlt der Kreis für die Kennzeichnung in dem neben dem Namen befindlichen Rechteck. Die Stimmzettel müssen deshalb neu gedruckt werden und können erst ab 5. August 2024 an die Gemeinden zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen geschickt werden.

Die bereits ausgegebenen und in der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf versandten insgesamt 190 Stimmzettel bleiben jedoch gültig. Auch die Stimmabgabe für den Kandidaten der FREIEN WÄHLER ist nicht eingeschränkt. Sie kann hier ohne den Kreis erfolgen, indem ein Kreuz in das zur Verfügung stehende leere Rechteck neben dem Namen gesetzt wird.

Kreiswahlleiter Karl Ilg erklärte dazu: „Der zusätzliche Aufwand, der mit dem Neudruck verbunden ist, ist sehr ärgerlich. Trotz mehrfacher Kontrollen wurde der Fehler nicht rechtzeitig vor dem Druck bemerkt. Leider lässt sich trotz allen Bemühens menschliches Versagen nie vollständig ausschließen. Es wurde aber mit der Entdeckung des Fehlers sofort reagiert, so dass es gelungen ist, einen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis damit auszuschließen. Ich danke allen Beteiligten, dass sie sofort und mit großer Umsicht reagiert haben.“

 


37 Kandidaten bewerben sich im Landkreis Görlitz in den Wahlkreisen 57 bis 60 um vier Direktmandate im Sächsischen Landtag

In der Sitzung am 5. Juli 2024 hat der Kreiswahlausschuss für die Wahl zum Sächsischen Landtag am 1. September 2024 in den vier Wahlkreisen 57 bis 60 insgesamt 37 Bewerber zugelassen. Im Einzelnen bewerben sich neun Personen im Wahlkreis 57 – Görlitz 1/Zhorjelc 1 (drei Frauen, sechs Männer), sieben im Wahlkreis 58 – Görlitz 2 (zwei Frauen, fünf Männer), zehn im Wahlkreis 59 – Görlitz 3 (eine Frau, neun Männer) und elf im Wahlkreis 60 – Görlitz 4 (eine Frau, zehn Männer). Der älteste Bewerber wurde 1957 geboren, der jüngste 2001. Von den 37 Bewerbern haben 31 ihren Hauptwohnsitz im Landkreis, die übrigen wohnen in Dresden. Zwei der in Dresden wohnenden Kandidaten sind im Landkreis Görlitz geboren.

Von den bis zum Ende der Einreichungsfrist am 27. Juni 2024 eingereichten Wahlvorschlägen konnte der Kreiswahlausschuss alle zulassen. Allerdings mussten für 11 der 37 Wahlvorschläge zuvor jeweils mindestens 100 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden, was sie auch erreichen konnten.

Nach der Zulassung der Wahlvorschläge können nun die letzten Vorbereitungen für die Wahl beginnen und es gilt, die etwa 210.000 Stimmzettel zu drucken, damit sie am 1. September 2024 ausreichend zur Verfügung stehen.

Zugelassene Kreiswahlvorschläge der Wahlkreis 57 bis 60 zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024

 

Landtagswahl 2024

Der Sächsische Landtag ist die Vertretung des Volkes des Freistaates Sachsen. Er besteht in der Regel aus 120 Abgeordneten (Überhangmandate möglich). Von ihnen werden 60 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen, die übrigen nach Landeslisten gewählt. Die Abgeordneten werden am 1. September 2024 von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Rechtsgrundlagen:

Sächsisches Wahlgesetz (SächsWahlG)

Landeswahlordnung (LWO), Anlagen zur Landeswahlordnung

Sächsische Verfassung

Wahlgebiet:

Freistaat Sachsen

Das Wahlgebiet ist in 60 Wahlkreise eingeteilt.

Den Landkreis Görlitz betreffen folgende Wahlkreise:

Wahlkreis Nr.

Wahlkreis Name

Gebiet des Wahlkreises

57

Görlitz 1/

Zhorjelc 1

vom Landkreis Görlitz/Wokrjes Zhorjelc die Gemeinden
Bad Muskau, Stadt/Mužakow; Boxberg/O. L./Hamor; Gablenz/Jabłońc; Groß Düben/Dźěwin; Hähnichen; Hohendubrau/Wysoka Dubrawa; Horka; Kodersdorf; Krauschwitz i.d. O.L./Krušwica; Kreba-Neudorf/Chrjebja-Nowa Wjes; Mücka/Mikow; Neißeaue; Niesky, Stadt; Quitzdorf am See; Rietschen/Rěčicy; Rothenburg/O. L., Stadt; Schleife/Slepo; Schöpstal; Trebendorf/Trjebin; Waldhufen; Weißkeißel/Wuskidź; Weißwasser/O. L., Stadt/Běła Woda
(übrige Gemeinden siehe WK 58, 59 und 60)

58

Görlitz 2

vom Landkreis Görlitz die Gemeinden
Görlitz, Stadt; Königshain; Markersdorf; Reichenbach/O. L., Stadt; Vierkirchen
(übrige Gemeinden siehe WK 57,59 und 60)

59

Görlitz 3

vom Landkreis Görlitz die Gemeinden
Beiersdorf; Bernstadt a. d. Eigen, Stadt; Dürrhennersdorf; Ebersbach-Neugersdorf, Stadt; Großschweidnitz; Herrnhut, Stadt; Kottmar; Lawalde; Löbau, Stadt; Neusalza-Spremberg, Stadt; Oppach; Ostritz, Stadt; Rosenbach; Schönau-Berzdorf a. d. Eigen; Schönbach
(übrige Gemeinden siehe WK 57,58 und 60)

60

Görlitz 4

vom Landkreis Görlitz die Gemeinden
Bertsdorf-Hörnitz; Großschönau; Hainewalde; Jonsdorf, Kurort; Leutersdorf; Mittelherwigsdorf; Oderwitz; Olbersdorf; Oybin; Seifhennersdorf, Stadt; Zittau, Stadt
(übrige Gemeinden siehe WK 57,58 und 59)


Wahlberechtigte:

Das aktive Wahlrecht – also das Recht, bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können – besitzen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin im Gebiet des Freistaates Sachsen eine Wohnung innehaben oder – sofern sie auch in einem anderen Bundesland keine Wohnung haben – sich gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Für die Führung der Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen sind die Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig.

Wahlsystem:

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Alle Wähler und Wählerinnen haben zwei Stimmen, eine Direktstimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerber/in) und eine Listenstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë.

Wahlvorschläge:

Wahlvorschläge können von Parteien oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Parteien haben die Möglichkeit, in jedem Wahlkreis eine Bewerberin oder einen Bewerber vorzuschlagen (Kreiswahlvorschlag) und/oder eine Landesliste einzureichen. Wahlberechtigte, die nicht als Partei auftreten, können hingegen nur Wahlkreisbewerber/innen vorschlagen (Kreiswahlvorschlag). Ist die Partei nicht bereits im Deutschen Bundestag oder in einem deutschen Landesparlament vertreten, muss sie spätestens bis zum 90. Tag vor der Wahl um 18 Uhr schriftlich anzeigen, dass sie sich an der Wahl beteiligt. Hat der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft festgestellt, kann die Partei Kreiswahlvorschläge und/oder eine Landesliste zur Wahl einreichen. Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind, sowie andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 100 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Landeslisten von Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind, müssen von mindestens 1.000 Wahlberechtigen unterzeichnet sein.

Formblätter für erforderliche Unterstützungsunterschriften (Anlage 11 zur LWO) werden durch den Kreiswahlleiter ausgegeben.


Wahlvorschläge für die Landtagswahl 2024 können frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 27. Juni 2024, 18.00 Uhr, beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses eingereicht werden.

Die für die Wahlvorschläge erforderlichen Formulare und Vordrucke werden in einer elektronisch ausfüllbaren Version durch den Landeswahlleiter bereitgestellt:

Anlage 8 zur LWO - Kreiswahlvorschlag

Anlage 9 zur LWO – Zustimmungserklärung mit Wählbarkeitsbescheinigung

Anlage 10 zur LWO - Niederschrift Aufstellungsversammlung

Anlage 10A zur LWO - Versicherung an Eides statt

​​​​Über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Kreiswahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung. Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Weitere Informationen:

Website des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen


Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag am 1. September 2024 in den Wahlkreisen 57 Görlitz 1/Zhorjelc 1, 58 Görlitz 2, 59 Görlitz 3 und 60 Görlitz 4 mehr