FAQ ÖPNV
Ausgangslage & Rahmenbedingungen:
Der Landkreis und auch die Verkehrsunternehmen sind an den jeweiligen Verkehrsvertrag und dessen Rahmen gebunden, alle Fraktionen und der Kreistag waren in diesen Prozess fortlaufend eingebunden / die grundsätzlichen Entscheidungen hat der Kreistag getroffen.
Die Netzgestaltung (Bustaktung, Fahrplan, Haltestellen) ist dabei zudem an Vorgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden – diese sind Grundlage für Planung, Vergabe und letztlich für alle Genehmigungen:
Nahverkehrsplan ZVON 2018 (dessen Fortschreibung geplant ansteht – siehe auch Beschluss vom 22.06.2022 )
Beschluss des Technischen Ausschusses Nr. 017/2020 - Bedienstandards und Qualitätskriterien für den Linienverkehr mit Omnibussen (Entsprechend dem Nahverkehrsplan des ZVON vom 22.03.2018 und der durch den Landkreis Görlitz abgeschlossenen Verkehrsverträge, sind bei der Vergabe künftiger Leistungen und Genehmigungen im ÖPNV des Landkreises Görlitz zusätzlich mindestens die am 17.11.2020 mit Beschluss 017/2020 durch den Technischen Ausschuss ergänzend beschlossenen Bedienstandards und Qualitätskriterien einzuhalten).
Alle aktuellen Planungen und deren Umsetzungen unterliegen den Rahmenbedingungen der jeweiligen Netzelemente (PlusBus / TaktBus / StadtBus / LandBus / FlexBus / SchulBus) >> https://www.gutvernetzt-landkreis-gr.de/de/angebots-und-netzelemente/
Für diese Netzelemente gibt es einen vorgegeben Rechts- und Finanzierungsrahmen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs – hier besonders die Anlage 5 - Mitfinanzierung der PlusBus- und TaktBus-Linien des Grundnetzes nach konkreten Linien und Kilometer und Anlage 06 - mindestens einzuhaltende Kriterien der PlusBus- und TaktBus-Linien des Grundnetzes (mit minimalen Abweichmöglichkeiten)
Mobilitätsbeirat:
Der Beirat ist eine gemeinsame Plattform zum Informationsaustausch, zum Einbringen von strategischen Themen, zur Bewertung von Maßnahmen und Vorschlägen und letztlich zur breit aufgestellten Meinungsbildung und dem Initiieren aller notwendigen Umsetzungsprozesse:
- Aufbauphase 2023 / Verstetigung ab 2024 / 25 (Neubesetzung der Bürgerschaft alle 2 Jahre)
- maximal 25 Personen (Betroffene, Multiplikatoren, Verantwortliche)
- Interessenvertreter von Gruppen und Themen UND Jedermanns-Vertretung
- bürgerschaftlichen, fachlichen und politischen Vertreterinnen und Vertretern
- Querschnitt der tatsächlichen ÖPNV-Teilnehmenden
- Schülerverkehr, Pendler, Alltagsverkehr, Freizeitverkehr
- wenn möglich Ausgewogenheit Nord, Süd, Alter, Geschlecht, Stadt, Land
- fachliche Begleitung als Hintergrund (Verwaltung/Verkehrsplanung/Verkehrsunternehmen)
- Vertreter der Politik (ein Kreisrat/Kreisrätin je Fraktion)
- Querschnitt der tatsächlichen ÖPNV-Teilnehmenden
- 15 Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft: mind. 5 „echte ÖPNV-Nutzende“ (Schüler, Pendler, Rentner, Freizeit, Nochnichtnutzer), 3 Elternvertreter / 2 Schul-, Interessenvertreter / 3 Beauftragte / 2 Sonstige
- Die Besetzung erfolgt über ein öffentliches Bewerberverfahren (Bewerbungsfrist bis 29.10.23 verlängert / 1. Runde bis 25.09.23) per E-Mail an mobilitaet@kreis-gr.de) nach bestimmten Kriterien (wirklich Nutzer, Zielgruppe, Alter, Geschlecht, Anliegen – persönliche Gründe der Mitwirkung / Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit / digitale Erreichbarkeit), die tatsächliche Auswahl erfolgt durch eine interne, neutrale Jury (ggf. auch im Losverfahren) mit abschließender Berufung durch den Landrat.
- Der Beirat handelt und agiert nach einer eigenen Geschäftsordnung und nachfolgenden, notwendigen Regeln:
- Wir gehen offen, politisch neutral (gilt nicht für politische Vertreter) und vertrauensvoll miteinander um und bringen uns und unsere Forderungen ehrlich, verlässlich und auf Augenhöhe ein.
- Wir erkennen den gemeinsamen Mehrwert, ordnen diesem unsere lokalen und persönlichen Ziele unter und suchen den Konsens.
- Wir treffen gemeinsame Entscheidungen im demokratischen Miteinander und vertreten diese dann gemeinsam, offen, transparent und verlässlich nach außen.
Ansprechpartner Landkreis Görlitz:
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