Schutzgebiete

Innerhalb des Naturschutzgroßprojektes "Teichgebiete Niederspree-Hammerstadt" liegen mehrere rechtlich gesicherte Schutzgebiete nach europäischem und nationalem Recht.

Schutzgebiete nach europäischem Recht

Vogelschutzgebiet „Teichgebiete Niederspree-Hammerstadt"

Die Teichgebiete Niederspree-Hammerstadt sind Lebensraum einer Reihe von der EU-Vogelschutzrichtlinie unterliegenden Vogelarten, wie Eisvogel (Alcedo atthis), Schwarzspecht (Dryocopus martius) oder Kiebitz (Vanellus vanellus). Für Seeadler und Rohrdommel ist es eines der bedeutendsten Brutgebiete in Sachsen. Ein Großteil des Gebietes wurde bereits 1993 als SPA-Gebiet (special protection area) eingestuft, 1998 wurde es als SPA-Gebiet Niederspree bestätigt. 2006 wurden die Raklitza und die Teichgruppen Rietschen und Hammerstadt einbezogen, sodass es heute eine Fläche von 2.846 ha umfasst.

FFH-Gebiet „Niederspreer Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen"

Ein Teil der Niederspreer Teichgruppe wurde 2008 auf die Vorschlagsliste für FFH-Gebiete gesetzt. 2011 wurde das Gebiet um die Teichgruppe Oberspree und die Kleine Heide Hähnichen auf 1.876 ha erweitert und per Verordnung bestätigt. Das FFH-Gebiet „Niederspreer Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen" umfasst im Wesentlichen das Kerngebiet und ist mit seinen ausgedehnten Verlandungszonen ein bedeutendes Feuchtgebiet und bietet zahlreichen gefährdeten Arten Lebensraum. Unter den insgesamt 11 gemeldeten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ist mit dem Waldkiefern-Moorwald ein prioritärer vertreten. Mit Eremit und Wolf sind auch 2 von insgesamt 11 gemeldeten Tier- und Pflanzenarten als prioritäre Arten eingestuft.

FFH-Gebiet „Raklitza und Teiche bei Rietschen"

Das westlich an das FFH-Gebiet „Niederspreer Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen" anschließende und damit außerhalb des Kerngebietes liegende FFH-Gebiet „Raklitza und Teiche bei Rietschen" umfasst eine Fläche von ca. 336 ha und zieht sich entlang der Raklitza über die Teichgruppe Rietschen bis in die Hammerstädter Teichgruppe. Neben 7 Lebensraumtypen konnten auch 7 Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie bei der Ersterfassung nachgewiesen werden.

FFH-Gebiet „Weißer Schöps bei Hähnichen"

Das ca. 68 ha große FFH-Gebiet erstreckt sich entlang des Weißen Schöps von Hähnichen bis zur Ortslage Rietschen und liegt nur im nördlichen Abschnitt innerhalb der Projektgebietsgrenze des Naturschutzgroßprojektes. Bei der Ersterfassung wurden zwei Lebensraumtypen und 3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie nachgewiesen.

  

Schutzgebiete und -objekte nach nationalem Recht

Naturschutzgebiet „Niederspreer Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen"

Bereits seit 1961 war die Teichgruppe Niederspree als Naturschutzgebiet gesichert. Nach mehreren Grenzanpassungen wurde das NSG 2011 auf die Außengrenzen des Kerngebietes erweitert und umfasst eine Gesamtfläche von 2.014 ha. Gleichzeitig wurde östlich und südlich von Großem Tiefzug, Neu- und Schemsteich ein 214 ha großes Totalreservat ausgewiesen, in dem eigendynamische Prozesse ungestört ablaufen sollen. Vorrangiges Ziel im NSG ist der Schutz und die naturnahe Entwicklung der Teiche und ihrer Pionierfluren, Verlandungs- und Schwimmblattgesellschaften, der Heidemoore, der Röhrichte, der Rieder, der Bruch-, Sumpf- und Moorwälder sowie der Birken-Kiefern-Eichen-Wälder und Forsten sowie der extensiv gepflegten Grünländer. Weiterhin sollen die natürlichen Lebensräume sowie die Populationen der Arten der FFH-Richtlinie in einem qualitativ guten Zustand und in ausreichender Fläche erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden (Umsetzung der FFH-Erhaltungsziele).

Weitere Schutzziele sind:

  • die Sicherung des Gebietes als bedeutendes Brut-, Durchzugs-, Rast- , Mauser- und Überwinterungsgebiet für europäische Vogelarten (Umsetzung Vogelschutz-Richtlinie),
  • die Entwicklung der naturnahen Wälder entsprechend der pnV,
  • der Erhalt der artenreichen, extensiven Grünländer und Sonderbiotope (Heiden, Magerrasen etc.) und
  • die Sicherung des Gebietswasserhaushaltes, der Wasserqualität und der Strukturgüte.

   

Nähere Informationen zur aktuellen Naturschutzgebietsverordnung finden Sie hier.

    

Flächennaturdenkmale und Naturdenkmale

Die zwischen der Raklitza, den Uferpartien des Eichichtteiches und der Hammerlache liegenden „Schwarzen Löcher" sind seit 1989 als Flächennaturdenkmal (FND) ausgewiesen. Schutzziel des ca. 3,6 ha großen FND ist die Erhaltung dieser natürlichen Kleingewässer mit ihrer besonderen Naturausstattung (insbesondere gefährdete und bestandsbedrohte Pflanzenarten wie Krebsschere, Wasserfeder, Schwimmendes Laichkraut, Froschbiss). Eine rechtliche Sicherung steht noch aus. Darüber hinaus sind 2 Eichen als Naturdenkmal gesichert.

Gesetzlich geschützte Biotope

Insbesondere im Kerngebiet aber auch in den Teichgruppe Rietschen und Hammerstadt befinden sich zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatschG i.V.m. § 21 SächsNatSch, wie natürliche oder naturnahe Gewässer, einschließlich ihrer Ufer-, Überschwemmungs- und Verlandungsbereiche, Röhrichte, Großseggenrieder und Bruchwälder.

Weitere Schutzflächen und -objekte

Über die genannten Schutzflächen nach Naturschutzrecht hinaus sind im Kern- und Projektgebiet noch Bodenschutzwald nach § 29 Sächsisches Waldgesetz, Überschwemmungsgebiete nach § 100 Sächsisches Wassergesetz sowie archäologische Denkmale nach Sächsischem Denkmalschutzgesetz ausgewiesen.