Landtagswahl
Der Sächsische Landtag ist die Vertretung des Volkes des Freistaates Sachsen. Er besteht in der Regel aus 120 Abgeordneten (Überhangmandate möglich). Von ihnen werden 60 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen, die übrigen nach Landeslisten gewählt. Die Abgeordneten werden 2029 von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Rechtsgrundlagen:
Sächsisches Wahlgesetz (SächsWahlG)
Landeswahlordnung (LWO), Anlagen zur Landeswahlordnung
Wahlgebiet:
Freistaat Sachsen
Das Wahlgebiet ist in 60 Wahlkreise eingeteilt.
Den Landkreis Görlitz betreffen folgende Wahlkreise:
Wahlkreis Nr. | Wahlkreis Name | Gebiet des Wahlkreises |
57 | Görlitz 1/ Zhorjelc 1 | vom Landkreis Görlitz/Wokrjes Zhorjelc die Gemeinden |
58 | Görlitz 2 | vom Landkreis Görlitz die Gemeinden |
59 | Görlitz 3 | vom Landkreis Görlitz die Gemeinden |
60 | Görlitz 4 | vom Landkreis Görlitz die Gemeinden |
Wahlberechtigte:
Das aktive Wahlrecht – also das Recht, bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können – besitzen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin im Gebiet des Freistaates Sachsen eine Wohnung innehaben oder – sofern sie auch in einem anderen Bundesland keine Wohnung haben – sich gewöhnlich aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Für die Führung der Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen sind die Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig.
Wahlsystem:
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Alle Wähler und Wählerinnen haben zwei Stimmen, eine Direktstimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerber/in) und eine Listenstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë.
Weitere Informationen:
Website des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen