Landtagswahl

Der Sächsische Landtag ist die Vertretung des Volkes des Freistaates Sachsen. Er besteht in der Regel aus 120 Abgeordneten (Überhangmandate möglich). Von ihnen werden 60 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen, die übrigen nach Landeslisten gewählt. Die Abgeordneten werden 2029 von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.


Rechtsgrundlagen:

Sächsisches Wahlgesetz (SächsWahlG)

Landeswahlordnung (LWO), Anlagen zur Landeswahlordnung

Sächsische Verfassung


Wahlgebiet:

Freistaat Sachsen

Das Wahlgebiet ist in 60 Wahlkreise eingeteilt.

Den Landkreis Görlitz betreffen folgende Wahlkreise:
 

Wahlkreis Nr.

Wahlkreis Name

Gebiet des Wahlkreises

57

Görlitz 1/

Zhorjelc 1

vom Landkreis Görlitz/Wokrjes Zhorjelc die Gemeinden
Bad Muskau, Stadt/Mužakow; Boxberg/O. L./Hamor; Gablenz/Jabłońc; Groß Düben/Dźěwin; Hähnichen; Hohendubrau/Wysoka Dubrawa; Horka; Kodersdorf; Krauschwitz i.d. O.L./Krušwica; Kreba-Neudorf/Chrjebja-Nowa Wjes; Mücka/Mikow; Neißeaue; Niesky, Stadt; Quitzdorf am See; Rietschen/Rěčicy; Rothenburg/O. L., Stadt; Schleife/Slepo; Schöpstal; Trebendorf/Trjebin; Waldhufen; Weißkeißel/Wuskidź; Weißwasser/O. L., Stadt/Běła Woda
(übrige Gemeinden siehe WK 58, 59 und 60)

58

Görlitz 2

vom Landkreis Görlitz die Gemeinden
Görlitz, Stadt; Königshain; Markersdorf; Reichenbach/O. L., Stadt; Vierkirchen
(übrige Gemeinden siehe WK 57,59 und 60)

59

Görlitz 3

vom Landkreis Görlitz die Gemeinden
Beiersdorf; Bernstadt a. d. Eigen, Stadt; Dürrhennersdorf; Ebersbach-Neugersdorf, Stadt; Großschweidnitz; Herrnhut, Stadt; Kottmar; Lawalde; Löbau, Stadt; Neusalza-Spremberg, Stadt; Oppach; Ostritz, Stadt; Rosenbach; Schönau-Berzdorf a. d. Eigen; Schönbach
(übrige Gemeinden siehe WK 57,58 und 60)

60

Görlitz 4

vom Landkreis Görlitz die Gemeinden
Bertsdorf-Hörnitz; Großschönau; Hainewalde; Jonsdorf, Kurort; Leutersdorf; Mittelherwigsdorf; Oderwitz; Olbersdorf; Oybin; Seifhennersdorf, Stadt; Zittau, Stadt
(übrige Gemeinden siehe WK 57,58 und 59)




Wahlberechtigte:

Das aktive Wahlrecht – also das Recht, bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können – besitzen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin im Gebiet des Freistaates Sachsen eine Wohnung innehaben oder – sofern sie auch in einem anderen Bundesland keine Wohnung haben – sich gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Für die Führung der Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen sind die Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig.


Wahlsystem:

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Alle Wähler und Wählerinnen haben zwei Stimmen, eine Direktstimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerber/in) und eine Listenstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë.


Weitere Informationen:

Website des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen

Hausanschrift
Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
 
Postanschrift
Landratsamt Görlitz
PF 30 01 52
02806 Görlitz

Wichtig: Bei Schriftverkehr betreffendes Amt angeben!
 


Öffnungszeiten



Online-Anträge 



Terminvergabe



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Übersicht der Standorte und Verteilung der Ämter in den Häusern des Landratsamtes  

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