Wahl des Kreistages 2024

Kreiswahlausschuss stellt endgültiges Ergebnis der Kreistagswahl im Landkreis Görlitz fest

In seiner öffentlichen Sitzung am 19. Juni 2024, 16 Uhr, hat der Kreiswahlausschuss unter dem Vorsitz des Kreiswahlleiters Karl Ilg das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl im Landkreis Görlitz festgestellt.

Nach Prüfung der von den Gemeinden des Landkreises vorgelegten Wahlunterlagen stellte der Kreiswahlausschuss fest, dass die Kreistagswahl in den Wahlbezirken ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nach Abgleich sämtlicher Niederschriften der 321 Wahlvorstände waren nur geringfügige Korrekturen erforderlich. Auf der Grundlage wurde schließlich das endgültige Ergebnis festgestellt, das sich nicht entscheidend vom bereits bekanntgegebenen vorläufigen Ergebnis unterscheidet. Die Verteilung der Kreistagssitze auf die Wahlvorschlagsträger bleibt somit ebenso unverändert wie die jeweils Gewählten und die Ersatzpersonen. Lediglich bei zwei Ersatzpersonen mit Stimmengleichheit musste der Wahlausschuss noch durch Auslosung der Reihenfolge für ein eventuelles Nachrücken festlegen. Danach liegt Bernd Hesse vor Katrin Cordts, die beide 580 Stimmen erreicht hatten.

Die Kreistagswahl wird nun noch mit der öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt am 26. Juni 2024 und der direkten Information an alle Gewählten und Ersatzpersonen abgeschlossen. Im Anschluss daran wird die Landesdirektion im Juli 2024 die obligatorische Wahlprüfung durchführen. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Kreistages ist für den 4. September 2024 vorgesehen.

Endgültiges Ergebnis Kreistagswahl 2024 
 



Vorläufiges Ergebnis: Gewählte Personen der Kreistagswahl 2024 im Landkreis Görlitz

Aufgrund des vorläufigen Ergebnisses der Kreistagswahl ergeben sich nachfolgende Einzelergebnisse aller Bewerberinnern und Bewerber mit der Angabe, ob sie damit in den Kreistag gewählt oder Ersatzpersonen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angaben nur vorläufig sind und Änderungen nach Prüfung aller Unterlagen bei der Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Kreiswahlausschuss am 19. Juni 2024 nicht ausgeschlossen sind.

Das vorläufige Ergebnis der Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreistag im Landkreis Görlitz (Stand 11. Juni 2024 13.45 Uhr)

 
 

Die vorläufigen Ergebnisse der Kreistagswahl und der anderen Wahlen erhalten Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen.

 
 

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Görlitz der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages am 9. Juni 2024 im Landkreis Görlitz

Sorbischer Text gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 KomWO

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Zjawne wozjewjenje schwalenych wólbnych namjetow

Wólbny wuběrk je zapodate wólbne namjety za přichodne komunalne wólby přepruwował a wšitke namjety, kotrež su prawniskim předpisam wotpowědowali, za komunalne wólby schwalił.

W sćěhowacym wozjewjenju su strony a wolerske zjednoćenstwa mjenowane kaž tež jich kandidatki a kandidaća, kotrež resp. kotřiž hodźa so na wólbnym dnju wolić, t. r., zo budu tute strony a wolerske zjednoćenstwa ze swojimi kandidat(k)ami na hłosowanskim lisćiku nalistowane. Tež jednotliwcy móža stać hłosowanskim lisćiku za wólby wjesnjanosty/měšćanosty abo krajneho rady.

Jeli je so jenož jedyn abo njeje so žadyn wólbny namjet zapodał abo jeli su so za wólby do gmejnskeje resp. sydlišćoweje rady abo wokrjesneho sejmika wjacore wólbne namjety schwalili, kotrež pak

wučinjeja dohromady mjenje kandidat(k)ow hač dwě třećinje městnow, kiž maja so wobsadźić, hodźi so tež kóžda wosoba wolić, kotraž je 18. žiwjenske lěto dokónčiła a kiž znajmjeńša 3 měsacy w gmejnje resp. wokrjesu bydli.

Gemäß § 48 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) i.V.m. § 7 Abs. 3 KomWG und in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Sächsische Kommunalwahlordnung –SächsKomWO) gibt der Landrat des Landkreises Görlitz bekannt:Für die Wahl des Kreistages am 9. Juni 2024 sind folgende Wahlvorschläge zugelassen:

> Liste Wahlvorschläge ansehen
 

Görlitz, 12.04.2024                

Landkreis Görlitz
Stephan Meyer
Landrat



Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Görlitz zur Durchführung der Wahl des Kreistages am 9. Juni 2024 im Landkreis Görlitz 

 

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. Der Kreistag des Landkreises Görlitz besteht aus 86 Kreisrätinnen und Kreisräten und dem Landrat als Vorsitzendem. Die Kreisrätinnen und Kreisräte werden am 9. Juni 2024 von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Rechtsgrundlagen:

Kommunalwahlgesetz (KomWG) 

Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO), Anlagen zur Kommunalwahlordnung 

Sächsische Landkreisordnung (SächsLKrO) 

Wahlgebiet:

Landkreis Görlitz

Das Wahlgebiet ist in neun Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis Nr.

Gebiet

1

Gemeinden Groß Düben, Schleife, Trebendorf, Gablenz und Weißkeißel, Stadt Bad Muskau und Große Kreisstadt Weißwasser/O.L.

2

Gemeinden Krauschwitz i.d.O.L., Boxberg/O.L., Rietschen, Kreba-Neudorf und Hähnichen, Stadt Rothenburg/O.L. und Große Kreisstadt Niesky

3

Gemeinden Mücka, Hohendubrau, Quitzdorf am See, Waldhufen, Horka, Kodersdorf, Neißeaue, Schöpstal, Vierkirchen, Königshain, Markersdorf und Stadt Reichenbach/O.L.

4

Von der Großen Kreisstadt Görlitz die Stadt-/Ortsteile Ludwigsdorf, Ober-Neundorf, Klingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt, Historische Altstadt und Innenstadt

5

Von der Großen Kreisstadt Görlitz die Stadt-/Ortsteile Rauschwalde, Biesnitz, Südstadt, Weinhübel, Deutsch Ossig, Hagenwerder, Tauchritz, Schlauroth, Klein Neundorf und Kunnerwitz

6

Gemeinden Oppach, Beiersdorf, Lawalde, Großschweidnitz, Schönau-Berzdorf a.d.Eigen und Rosenbach, Große Kreisstadt Löbau und Städte Bernstadt a.d.Eigen und Ostritz

7

Gemeinden Schönbach, Dürrhennersdorf und Kottmar, Stadt Neusalza-Spremberg, Herrnhut und Stadt Ebersbach-Neugersdorf

8

Gemeinden Leutersdorf, Hainewalde, Großschönau, Oderwitz, Bertsdorf-Hörnitz, Jonsdorf, Olbersdorf und Oybin, Stadt Seifhennersdorf

9

Gemeinde Mittelherwigsdorf und Große Kreisstadt Zittau

Wahlgebietskarte mit den 9 Wahlkreisen zur Kreistagswahl 2024

Wahlberechtigte:

Das aktive Wahlrecht – also das Recht, bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können – besitzen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Landkreis Görlitz ihren Hauptwohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Für die Führung der Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen sind die kreisangehörigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig.

Wahlsystem:

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Regeln der personalisieren Verhältniswahl. Alle Wähler und Wählerinnen haben drei Stimmen, die sie entweder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber geben können (Kumulieren) oder aber auf die Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen aufteilen können (Panaschieren). Die Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien und Wählervereinigungen erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë.

Wahlvorschläge:

Wahlvorschläge können von Parteien oder Wählervereinigungen (mitgliedschaftlich bzw. nicht mitgliedschaftlich organisiert) eingereicht werden, die die jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten für einen Wahlkreis enthalten.
Ist die Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung nicht im Sächsischen Landtag oder im Kreistag des Landkreises Görlitz seit deren letzter Wahl vertreten, muss der Wahlvorschlag von mindestens 23 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
Der Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung bedarf keiner Unterstützungsunterschriften, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Kreistag des Landkreises Görlitz zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.

Wahlvorschläge für die Kreistagswahl können frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Durchführung der Wahl und müssen spätestens am 4. April 2024, 18.00 Uhr, beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses eingereicht werden. (Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl erfolgt voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar 2024 im elektronischen Amtsblatt bzw. der Homepage des Landkreises Görlitz.)

Die für die Wahlvorschläge erforderlichen Formulare und Vordrucke werden nachstehend in einer elektronisch ausfüllbaren Version bereitgestellt:

► Anlage 16 Wahlvorschlag  

► Anlage 17 Zustimmungserklärung mit Wählbarkeitsbescheinigung 

► Anlage 19 Niederschrift Aufstellungsversammlung 

► Anlage 20 Versicherung an Eides statt 

► Anlage 21 Bescheinigung des Wahlrechts (nur für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen)

Über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung. Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Weitere Informationen:

Website des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen 

Ansprechpartner Kreiswahlleiter:

Herr Karl Ilg (Amtsleiter)
Telefon 03581 663-9101
Fax 03581 663-69101
Berliner Straße 24, GR
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz Bahnhofstraße 24 02826 Görlitz
Etage: 2. Obergeschoss
Zimmer: 2.33
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