Evaluierung ÖPNV / Mobilitätsbeirat
Umsetzung des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Görlitz Nr. 219/2023
Im März dieses Jahres hat der Kreistag des Landkreises Görlitz unter der damaligen Problematik beim ÖPNV den Beschluss gefasst, die Auswirkungen der neuen Busfahrpläne im Landkreis Görlitz, insbesondere im Schülerverkehr zu evaluieren:
- Der Landrat wird beauftragt, die Auswirkungen der Bustaktung, insbesondere des Schülerverkehrs in den aktuellen Linienbündeln ab dem 01.07.2023 zu evaluieren.
(Evaluierung findet aktuell und nach betrieblicher Notwendigkeit und zur notwendigen Lösung von Problemlagen fortlaufend statt) - Die bestehenden Verkehrsverträge werden auf ihre Kompatibilität zu gesetzlichen und landkreiseigenen Vorgaben und Rahmenbedingungen geprüft.
(abhängig von den verfügbaren Ressourcen) - Die Elternschaft und die Bürgerschaft sind aufgefordert, Einwendungen und Änderungsvorschläge in einem dreimonatigen Prozess an die Landkreisverwaltung zu adressieren.
(>> 15.09. -15.12.23) - Ein Mobilitätsbeirat wird gegründet und begleitet beratend die Prozesse.
(ab September/Oktober 2023) - Notwendige Anpassungen (Bedienstandards, Qualitätskriterien für den Linienverkehr, Schülerbeförderungssatzung, ÖPNV-Angebot) werden vorgenommen.
(findet aktuell und nach betrieblicher Notwendigkeit und zur notwendigen Lösung von Problemlagen fortlaufend statt) - Der Beförderungsauftrag für die jeweilige Zielgruppe wird sichergestellt und der finanzielle, organisatorische und strukturelle Rahmen definiert.
(ist über die Verkehrsverträge und den Haushalt aktuell gesichert – darüber hinaus sind weiterführende, politische Beschlüsse notwendig) - Neuregelungen werden ab dem 01.01.2024 umgesetzt.
(je nach Möglichkeit und Notwendigkeit fortlaufend / darüber hinaus sind weiterführende, politische Beschlüsse notwendig)
Auch wenn sich die Sachlage seitdem im Einzelnen geändert hat und viele Problemlagen einer Lösung zugeführt wurden, so ist das Thema Mobilität weiterhin in aller Munde und eine große Herausforderung. Wir befinden uns dabei im gesamten Landkreis in einem ständigen Prüf- und Anpassungsmodus, um jeden Tag mit unseren Verkehrsunternehmen die über 20.000 Bus-km mit ca. 1000 Fahrten auf die Straße zu bringen. Auch aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es geboten, sich auf den Kernprozess „Schaffung und Sicherung eines machbaren und nutzbaren Mobilitätsangebot für alle Nutzergruppen“ zu konzentrieren. Durch die fortlaufende Evaluierung seit Beginn des Jahres haben wir dabei gemeinsam schon viel erreicht und geändert. Durch die Schaffung eines Mobilitätsbeirates und einer Nutzerbefragung wollen wir diesen Prozess verstetigen und ausbauen.
Mobilitätsbeirat:
Der Beirat ist eine gemeinsame Plattform zum Informationsaustausch, zum Einbringen von strategischen Themen, zur Bewertung von Maßnahmen und Vorschlägen und letztlich zur breit aufgestellten Meinungsbildung und dem Initiieren aller notwendigen Umsetzungsprozesse:
- Aufbauphase 2023 / Verstetigung ab 2024 / 25 (Neubesetzung der Bürgerschaft alle 2 Jahre)
- maximal 25 Personen (Betroffene, Multiplikatoren, Verantwortliche)
- Interessenvertreter von Gruppen und Themen UND Jedermanns-Vertretung
- bürgerschaftlichen, fachlichen und politischen Vertreterinnen und Vertretern
- Querschnitt der tatsächlichen ÖPNV-Teilnehmenden
- Schülerverkehr, Pendler, Alltagsverkehr, Freizeitverkehr
- wenn möglich Ausgewogenheit Nord, Süd, Alter, Geschlecht, Stadt, Land
- fachliche Begleitung als Hintergrund (Verwaltung/Verkehrsplanung/Verkehrsunternehmen)
- Vertreter der Politik (ein Kreisrat/Kreisrätin je Fraktion)
- Querschnitt der tatsächlichen ÖPNV-Teilnehmenden
- 15 Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft: mind. 5 „echte ÖPNV-Nutzende“ (Schüler, Pendler, Rentner, Freizeit, Nochnichtnutzer), 3 Elternvertreter / 2 Schul-, Interessenvertreter / 3 Beauftragte / 2 Sonstige
- Die Besetzung erfolgt über ein öffentliches Bewerberverfahren (Bewerbungsfrist bis 29.10.23 verlängert / 1. Runde bis 25.09.23) per E-Mail an mobilitaet@kreis-gr.de) nach bestimmten Kriterien (wirklich Nutzer, Zielgruppe, Alter, Geschlecht, Anliegen – persönliche Gründe der Mitwirkung / Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit / digitale Erreichbarkeit), die tatsächliche Auswahl erfolgt durch eine interne, neutrale Jury (ggf. auch im Losverfahren) mit abschließender Berufung durch den Landrat.
- Der Beirat handelt und agiert nach einer eigenen Geschäftsordnung und nachfolgenden, notwendigen Regeln:
- Wir gehen offen, politisch neutral (gilt nicht für politische Vertreter) und vertrauensvoll miteinander um und bringen uns und unsere Forderungen ehrlich, verlässlich und auf Augenhöhe ein.
- Wir erkennen den gemeinsamen Mehrwert, ordnen diesem unsere lokalen und persönlichen Ziele unter und suchen den Konsens.
- Wir treffen gemeinsame Entscheidungen im demokratischen Miteinander und vertreten diese dann gemeinsam, offen, transparent und verlässlich nach außen.
Nutzer- und Zielgruppenbefragung 15.09. - 15.12.23
Lt. Auftrag des Kreistages soll die Elternschaft und die Bürgerschaft, Einwendungen und Änderungsvorschläge in einem dreimonatigen Prozess an die Landkreisverwaltung adressieren. Dies kann aktuell nur im Kontext aller bisher eigenen Prozesse (Änderungsrunden, mehrfache Befragung der Kommunen und Schulen, Rückkommunikation über das Beschwerdemanagement) und unter Beachtung der geltenden Rahmenbedingungen bzw. deren Änderungsmöglichkeiten erfolgen.
Der Prozess Einwände und Änderungen vorzubringen ist dabei fortlaufend und über die publizierten Kommunikationskanäle gesichert. (Dokumentation unter https://mobilitaet.landkreis.gr/ Brennpunkte / FAQ)
Um trotzdem noch einmal alle aktuellen und möglichen Nutzergruppen zusätzlich zu erreichen, können vom 15.09. – 15.12.23 Einwendungen und Änderungsvorschläge per E-Mail an mobilitaet@kreis-gr.de (bitte so konkret wie möglich: Ort, Ziel, Zeitpunkt, Anliegen oder bei grundsätzlichen Sachverhalten sachliche Argumente / Begründungen) eingebracht werden
Informationen / Änderungen:
Ansprechpartner Landkreis Görlitz:
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