Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle
Fördermöglichkeiten
"Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" 2021
Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen »Lieblingsplätze für alle« wird auf Grund des großen Bedarfs auch 2021 aufgelegt.
Mit den Fördermitteln soll ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.
Die Fördermittel sollen
- für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- Gesundheits- und Gastronomiebereich bereitgestellt werden.
- für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen genutzt werden. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung des Patienten in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.
Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote wie beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs.
Das Investitionsprogramm zum Barrierefreien Bauen „Lieblingsplätze für alle“ wird aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen umgesetzt und erfolgt im Rahmen der Richtlinie Teilhabe vom 21. Dez. 2015 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Von der Idee bis zur Nutzung – was ist zu tun?
Antrag stellen
Als Pächter/Inhaber/Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes bzw. als Arzt oder Zahnarzt einer ambulanten Praxis formulieren Sie Ihre Idee in einer kurzen Vorhabenbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen beides beim Landkreis Görlitz ein. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Anträge können mit den notwendigen Anlagen für eine Zuwendung zum Abbau bestehender Barrieren bis 18. September 2020 beim Landratsamt Görlitz, Amt für Kreisentwicklung, eingereicht werden.
Wichtig bei der Umsetzung eines Vorhabens ist die Beachtung der Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen. In der Norm DIN 18040-1 ist dargestellt, unter welchen technischen Voraussetzungen öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei sind. Bei Fragen zur Umsetzung des Vorhabens gemäß der DIN 18040-1 können Sie sich gern an unsere Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Elvira Mirle wenden.
Entscheidung abwarten
Dem Landkreis obliegt die Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe, in enger Abstimmung mit ihren Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und dem Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Bei der Auswahl werden insbesondere Einrichtungen mit öffentlicher Wirksamkeit und Bedeutung für Menschen mit Behinderungen unter dem Aspekt der Teilhabe berücksichtigt. Auch die verschiedenen Behinderungsarten sollen Beachtung finden.
Loslegen
Nach Ausreichung der Förderbewilligung können Sie Ihr Vorhaben umsetzen. Spätestens bis Ende des Bewilligungszeitraumes zum 31.12.2021 muss das Vorhaben realisiert und abgeschlossen sein. Denken Sie bitte beim Verwendungsnachweis auch an aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder.
Antragsunterlagen und Informationen finden Sie hier:
- Antragsformular
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Landratsamt Görlitz
- Erklärung des Antragstellers - „kein Unternehmen in Schwierigkeiten“
- De-minimis- Erklärung (SAB) und Informationsblatt De-minimis-Regel (SAB)
- Datenschutzhinweise Landratsamt Görlitz
- Datenschutzhinweise SAB
- Planungsgrundlagen Barrierefreies Bauen DIN 18040-1
Die Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle 2021“ stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Bekanntmachung durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und unterliegen der Zustimmung des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2021/2022 (noch nicht beschlossen). Dadurch können sich eventuell Änderungen des Investitionsprogramms ergeben.
Rückblick:
In den Jahren 2014 bis 2018 wurden im Landkreis Görlitz insgesamt 78 Maßnahmen mit einer Gesamtförderung von 1.012847,75 € umgesetzt. Im Jahr 2019 wurden 20 Projekte mit einer Gesamtsumme von 308.000 € gefördert und aktuell befinden sich 19 Maßnahmen mit einer Fördersumme von 307.900,00 € in der Umsetzung (2020).
Wir bedanken uns bei allen Trägern der Einrichtungen für diese Leistung!
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