Evaluierung ÖPNV / Mobilitätsbeirat

BESCHLUSS 02 vom 16.06.2025  - Empfehlung an den Kreistag  zur Fusion der Verkehrsverbünde ZVON und ZVOE 

Der Mobilitätsbeirat des Landkreises Görlitz hat am 16. Juni 2025 mit deutlicher Mehrheit die Fusion der Verkehrsverbünde ZVON und ZVOE zum neuen Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) befürwortet. Die Empfehlung basiert auf einer umfassenden Analyse der vorliegenden Unterlagen und der Vorteile, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben.

Die Fusion von ZVON und ZVOE zum ZVVO ist ein strategisch bedeutsamer Schritt zur Stärkung des ÖPNV in Ostsachsen und zur Förderung der regionalen Entwicklung. Sie schafft die Grundlage für eine zukunftsorientierte, effiziente und nutzerfreundliche Mobilitätsstruktur.

BESCHLUSS 02 vom 16.06.2025  - Empfehlung an den Kreistag  zur Fusion der Verkehrsverbünde ZVON und ZVOE 

Kernpunkte der Empfehlung:

  • Nachhaltige Sicherung des Nahverkehrs:
    Die Fusion ermöglicht eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Landkreisen Görlitz und Bautzen sowie im Dreiländereck. Ziel ist die Verbesserung der Erreichbarkeit und des Angebots für alle Nutzergruppen.

  • Harmonisierung und Weiterentwicklung des Tarifsystems:
    Es wird ein transparentes und sozial ausgewogenes Tarifsystem angestrebt, das regionale Besonderheiten berücksichtigt, Preissprünge vermeidet und eine hohe Einnahmeergiebigkeit sicherstellt. Die Einbindung grenzüberschreitender Verbindungen nach Polen und Tschechien ist vorgesehen.

  • Effizienzsteigerung und Synergieeffekte:
    Durch die Zusammenführung von Ressourcen werden Doppelstrukturen abgebaut, Kosten gesenkt und die Innovationsfähigkeit gesteigert. Gemeinsame Infrastruktur- und Digitalisierungsprojekte werden erleichtert.

  • Stärkung der politischen Vertretung:
    Der neue Verband erhält eine stärkere Position bei der Vertretung regionaler Interessen gegenüber dem Freistaat Sachsen und dem Bund, insbesondere in Bezug auf Fördermittel und Infrastrukturprojekte.

  • Touristische und grenzüberschreitende Entwicklung:
    Die neue Struktur unterstützt die Entwicklung und Vermarktung touristischer Angebote und intensiviert die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern.

Hinweis:
Die Interessen aller beteiligten Landkreise, Städte und Partner werden im Fusionsprozess berücksichtigt und vertraglich abgesichert. Die Entwicklung des neuen Tarifsystems soll transparent und unter Einbindung der politischen Gremien erfolgen.


Mobilitätsbeirat 6. Sitzung (16.06.2025)
In der aktuellen Sitzung des Mobilitätsbeirats Görlitz standen wieder bevorstehende Fahrplanänderungen und die Situation in den Verkehrsunternehmen im Mittelpunkt. Besonderes Augenmerk galt dem Schülerverkehr: Die Abstimmung mit Schulen, steigende Kosten und organisatorische Herausforderungen wurden intensiv diskutiert. Außerdem wurde die geplante Fusion der Verkehrsverbünde als Chance für ein einheitlicheres und nutzerfreundlicheres Nahverkehrsangebot in der Region diskutiert und  bewertet.

Fazit:
Die Sitzung zeigte: Trotz finanzieller und organisatorischer Herausforderungen gibt es viele positive Impulse und einen klaren Willen zur Weiterentwicklung des Nahverkehrs im Landkreis Görlitz. Zusammenarbeit, Transparenz und frühzeitige Einbindung aller Akteure stehen dabei weiterhin im Mittelpunkt.

Berichte aus den Verkehrsunternehmen: Baustellen, Busse und Herausforderungen
Die Verkehrsunternehmen im Landkreis Görlitz gaben einen Überblick über den aktuellen Stand. Die meisten größeren Baustellen sind inzwischen abgeschlossen, was zu einer Entspannung im Linienbetrieb führt. Besonders positiv: Die Busschulen in Niesky und Markersdorf fanden großen Anklang, rund 200 Schüler konnten hier wichtige Verhaltensregeln im Bus lernen. Das Angebot soll künftig weiter ausgebaut werden.
Im Stadtverkehr Zittau stehen größere Fahrplanänderungen an, vor allem zu Schuljahresbeginn. Die Linie 6 soll künftig im Halbstundentakt fahren. Ein Highlight: Ab 2026 werden in Zittau Elektrobusse eingesetzt, die ersten Fahrzeuge kommen schon im Herbst 2025. Allerdings gibt es weiterhin Probleme mit Vandalismus in den Fahrzeugen. Die Einführung einer Gästekarte hat zudem zu zahlreichen Beschwerden geführt – sowohl von Fahrgästen als auch von Gastgebern. Die rechtliche Klärung ergab jedoch, dass die Gästekarte zulässig ist.

Schülerverkehr: Abstimmung, Kosten und das Bildungsticket
Ein Schwerpunktthema der Sitzung war der Schülerverkehr. Die Abstimmung zwischen Schulen und Verkehrsunternehmen funktioniert inzwischen besser, auch wenn einzelne Anpassungen bei den Fahrplänen – etwa für Schulbeginn und -ende – immer wieder diskutiert werden. Die Analyse der Schülerströme im Landkreis bleibt eine wichtige Aufgabe.
Der freigestellte Schülerverkehr (FSV) verursacht hohe Kosten, gerade für körperlich beeinträchtigte Kinder ist dieses Angebot aber unverzichtbar. Es wird daran gearbeitet, mehr Kinder aus dem FSV in den regulären ÖPNV zu integrieren, was jedoch herausfordernd bleibt.
Beim Bildungsticket gibt es offene Fragen zur Kostenaufteilung. Für die Schüler fallen 15 Euro monatlich an, der Rest wird von Land und Landkreis getragen. Die genaue Kostenstruktur ist aber nicht immer transparent. Auch die technische Umsetzung – etwa das Umschreiben von Chipkarten bei Schulwechsel – wurde angesprochen.
Ein weiteres Thema: Die Vereinbarkeit von festen Taktverkehren und den Bedürfnissen des Schülerverkehrs. Hier sind weitere Anpassungen und Prüfungen durch die Verkehrsunternehmen angekündigt.
Die Kommunikation zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen soll künftig verstetigt und transparenter gestaltet werden, gerade auch im Hinblick auf mögliche politische oder verwaltungsseitige Veränderungen.

Fusion ZVON und ZVOE: Chancen für den Nahverkehr in Ostsachsen
Ein zentrales Thema war die geplante Fusion der Verkehrsverbünde ZVON (Oberlausitz-Niederschlesien) und ZVOE (Oberelbe) zum neuen Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO). Ziel ist ein einheitlicheres Angebot für die Nutzer, eine gemeinsame App und abgestimmtes Marketing. Besonders für Schüler, deren Bildungsticket bisher an der Landkreisgrenze endet, wäre das ein Vorteil.
Die laufenden Verkehrsverträge sollen weitergeführt werden. Herausforderungen gibt es bei der Angleichung der unterschiedlichen Tarifsysteme, insbesondere beim Zonentarif des VVO. Auch die Vertretung der Stadt Görlitz im neuen Verbund wurde diskutiert, ebenso wie die Auswirkungen auf die Finanzierung und die künftige Stimmenverteilung.
Die Mitglieder des Mobilitätsbeirats sprachen sich nach intensiver Diskussion mit breiter Mehrheit für die Fusion aus. Die Vorteile – mehr Einfluss auf Landesebene, bessere Tarife und mehr Transparenz – überwiegen aus Sicht des Gremiums deutlich. Die Empfehlung geht nun an den Kreistag.

Weitere Themen & Ausblick: Beteiligung und Transparenz stärken
Es wurde angeregt, künftige Änderungen im Stadtverkehr Zittau frühzeitig im Beirat zu besprechen, um die Beteiligung zu stärken. Ein neues Konzept zur Haltestellenbeschilderung wird dem Protokoll beigefügt und in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
Der Mobilitätsbeirat Görlitz bleibt damit eine wichtige Plattform für Austausch, Transparenz und die Entwicklung eines bedarfsgerechten Nahverkehrs in der Region.


Mobilitätsbeirat 5. Sitzung (10.02.2025)
Der Mobilitätsbeirat rang in seiner Sitzung angesichts erheblicher Haushaltsdefizite um ein ausgewogenes Sparkonzept für den ÖPNV, forderte mehr Transparenz und Mitsprache und betonte die Bedeutung eines bedarfsgerechten Nahverkehrs für die Region.

Der Mobilitätsbeirat des Landkreises Görlitz diskutierte in seiner Sitzung am 10. Februar 2025 ausführlich die finanziellen Herausforderungen und das daraus resultierende Sparkonzept für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Hintergrund sind erhebliche Haushaltsdefizite, die den Landkreis zu Einsparungen zwingen. Die Verkehrsunternehmen berichteten, dass die Kürzungen vor allem weniger frequentierte Abend- und Wochenendfahrten betreffen, während der Schülerverkehr weiterhin abgesichert bleibt. Auch geplante Baustellen und Personalfragen wurden angesprochen und sollen in enger Abstimmung mit dem Landkreis koordiniert werden.

Das BSL-Gutachten diente als Grundlage für die Sparmaßnahmen, wurde jedoch von einigen Beiratsmitgliedern kritisch bewertet. Es wurde darauf hingewiesen, dass selbst die vollständige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreicht, um das Haushaltsloch zu schließen. Die Verwaltung betonte, dass die Einsparungen notwendig sind, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und den ÖPNV langfristig zu sichern. Gleichzeitig sollen die Plusbus-Standards und die Qualität des Kernangebots möglichst erhalten bleiben. Die aktuelle Beschlusslage des Mobilitätsbeirats (Beschluss 01 vom 03.06.2024) unterstreicht weiter die Bedeutung des ÖPNV als Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, wirtschaftliche Entwicklung und Lebensqualität im ländlichen Raum. Der Beirat empfahl dem Kreistag, das ÖPNV-Angebot im Landkreis zu sichern und zu optimieren. Nach eingehender Analyse sieht der Beirat auch weiterhin nur geringe Einsparpotenziale von etwa 3,5 bis 3,8 % im Linienverkehr als fachlich und rechtlich vertretbar an. Größere Kürzungen seien angesichts der bestehenden Verkehrsverträge, der gesetzlichen Vorgaben und der Bedeutung des Schülerverkehrs weder umsetzbar noch sinnvoll.

Mehrere Mitglieder des Beirats äußerten Unzufriedenheit mit dem Entscheidungsprozess, das Angebot lt. Beschluss jetzt so umzusetzen. Sie kritisierten, dass der Beirat oft erst nachträglich informiert werde und wenig Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Kürzungen habe. Zudem wurde der Wunsch nach mehr Transparenz, etwa durch die Offenlegung von Fahrgastzahlen und nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlagen, geäußert. Die Verwaltung zeigte sich offen für diese Anliegen und stellte in Aussicht, zukünftig frühzeitiger zu informieren und die Expertise der Mitglieder stärker einzubeziehen.

Trotz der kontroversen Diskussion wurde die Notwendigkeit der Sparmaßnahmen grundsätzlich anerkannt. Die Beteiligten waren sich einig, dass eine bessere Kommunikation und mehr Mitsprachemöglichkeiten für den Beirat die Akzeptanz solcher Einschnitte erhöhen können. Der Mobilitätsbeirat sieht sich weiterhin als wichtige Schnittstelle zwischen Verwaltung, Verkehrsunternehmen und Fahrgästen, um regionale Bedürfnisse und Nutzerinteressen im ÖPNV zu vertreten.

Abschließend wurde festgehalten, dass die künftige Zusammenarbeit transparenter und dialogorientierter gestaltet werden soll. Ziel bleibt es, trotz finanzieller Zwänge einen leistungsfähigen und bedarfsgerechten Nahverkehr für die Region zu sichern und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für notwendige Veränderungen zu stärken.


Mobilitätsbeirat 4. Sitzung (04.11.2024)
In der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 4. November befasste sich der Görlitzer Mobilitätsbeirat mit den Herausforderungen für den ÖPNV 2025, insbesondere mit der angespannten Haushaltslage und deren Auswirkungen auf das Verkehrsangebot.

In der ersten Sitzung nach der Sommerpause traf sich der Mobilitätsbeirat am 4. November zu seiner vierten Präsenzsitzung des Jahres in Görlitz. Im Fokus standen dabei die aktuelle Haushaltslage und die strategische Ausrichtung für 2025. Die Verkehrsunternehmen berichteten über ihre aktuellen Herausforderungen und stellten ihre Schwerpunkte für das kommende Jahr vor. Trotz der finanziellen Herausforderungen konnten wichtige Anpassungen im Verkehrsnetz umgesetzt werden (siehe Änderungen / Anpassungen).

Die Verwaltung informierte über die angespannte Haushaltssituation, die besondere Anstrengungen erfordert. Zudem wird sich der Beirat auf der Grundlage des Beschlusses 01 vom 03.06.2024  - Empfehlung an den Kreistag zur Sicherstellung und Optimierung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Görlitz - aktiv in die aktuelle Haushaltsdebatte einbringen. Dem Kreistag wird dazu noch einmal der Beschluss übermittelt.

Ein wichtiger Teil der Sitzung war die Aufnahme neuer Mitglieder durch andere Gremienbesetzungen: Mit Franz Nestler vom Kreisschülerrat, Markus Weise von den Freien Wählern, Michael Scholze von der CDU-Fraktion und Sandra Trebesius vom Omnibusverkehr Oberlausitz wurde der Beirat wieder verstärkt. Noch ausstehend ist die Beteiligung des Kreisseniorenrates sowie von aktivem Busfahrpersonal.

Für 2025 wurde ein strukturierter Sitzungsplan mit vier Präsenz- und vier Online-Terminen beschlossen.
Die Schwerpunktthemen umfassen:
- Nachhaltige Finanzierungskonzepte für den ÖPNV
- Optimierung des Schülerverkehrs
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem ZVON
- Verbesserung des Beschwerdemanagements
- Barrierefreier Ausbau von Haltestellen
- Digitalisierung der Fahrgastinformation

Die nächsten Sitzungen sind für den 27. Januar (online) und den 10. Februar (Präsenz) 2025 angesetzt. 


BESCHLUSS 01 vom 03.06.2024  - Empfehlung an den Kreistag zur Sicherstellung und Optimierung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Görlitz

Zusammenfassend empfiehlt der Mobilitätsbeirat dem Kreistag folgende Maßnahmen, um das ÖPNV-Angebot im Landkreis Görlitz nachhaltig zu sichern und zu verbessern.

Um den Fortbestand und die Qualität des ÖPNV im Landkreis Görlitz zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen und Grundsätze von besonderer Relevanz: 

Der Beirat spricht sich dafür aus, das bestehende ÖPNV-Angebot trotz geplanter Kürzungen zu erhalten, um negative Auswirkungen auf die Mobilität und Lebensqualität der Bürger zu vermeiden. Insbesondere soll der Schülerverkehr abgesichert werden. 

Weiterhin sollen die laufenden Verkehrsverträge bis 2032 eingehalten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Da die derzeitige Finanzierung durch Bund und Land als unzureichend erachtet wird, müssen neue, den tatsächlichen Kosten angemessene Finanzierungsquellen erschlossen werden.

Ergänzend empfiehlt der Beirat, den Ticketverkauf zu vergünstigen und das ÖPNV-Angebot stärker in der Öffentlichkeit zu bewerben, um mehr Nutzer für den Nahverkehr zu gewinnen. 

Diese Empfehlungen werden dem zukünftigen Kreistag zur Prüfung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vorgelegt. Die Information des aktuellen Kreistages erfolgte durch den Dezernenten Herrn Rublack unter dem TOP Sonstiges am 20.06.24. Im Nachgang wurde der Beschluss im Kreistagsinformationsystem hinterlegt und hier publiziert. 

BESCHLUSS 01 vom 03.06.2024


Mobilitätsbeirat 3. Sitzung (03.06.2024)

Der Schwerpunkt der 3. Sitzung lag auf der Diskussion des Entwurfs „Empfehlung an den Kreistag zur Sicherstellung und Optimierung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Görlitz“ & Beschlussfassung.

Zusammenfassung der Hauptpunkte:

Übersicht:
1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung
2. Rückblick und Bestätigung der letzten Mitschrift vom 27.05.24
3. Diskussion des Entwurfs "Empfehlung des Beirats an den Kreistag" und Beschlussfassung
4. Ausblick auf kommende Sitzungen und Zielsetzungen
5. Sonstiges

Wichtige Punkte:
- Der Beschluss soll als Positionierung des Beirats und Empfehlung an den Kreistag eingereicht werden.


- Es wurde vereinbart, die Empfehlung an den aktuellen Kreistag zur Information und an den neuen Kreistag zur Prüfung und zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen vorzulegen.


- Die Verkehrsunternehmen wiesen darauf hin, dass ein längerer Zeitraum für die Erfassung und Beobachtung der Fahrgastzahlen-Entwicklung berücksichtigt werden muss.

- Geplante Themen für kommende Sitzungen sind u.a. Verkehrssicherheit, Anpassung der Rahmenbedingungen, ÖPNV-Marketing und Diskussionsrunden mit externen Gästen.

- Während der Sommerpause wird eine aktive Öffentlichkeitsarbeit über die bisherige Arbeit und die Mitglieder des Beirats erfolgen.


Mobilitätsbeirat 2. Sitzung (04.03.2024)

In der  2. Präsenzsitzung des Mobilitätsbeirats am 04.03.2024 in Görlitz wurden Themen wie die Haushaltskürzung im öffentlichen Nahverkehr, die Erfassung von Fahrgastzahlen und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Vermarktung des ÖPNV diskutiert.

1. Leerfahrten und Erfassung der Fahrgastzahlen:
 - Betroffene Linien mit Leerfahrten oder geringem Fahrgastaufkommen wurden identifiziert und diskutiert.
 - Es gab Widersprüche zwischen den Erfahrungen der Busfahrer und den anderen vorliegenden erfassten Daten, die keine Leerfahrten aufzeigten.
 - Der Beirat diskutierte die Notwendigkeit einer genaueren Datenerfassung der Fahrgastzahlen, da Entscheidungen aufgrund der aktuellen Datengrundlage schwierig waren.

2. Vorgeschlagene Maßnahmen zur Datenerfassung:
 - Überlegungen zur Nachrüstung eines Kamerasystems für Sicherheit und Fahrgasterfassung sowie zum Einsatz von Fahrgastzählern auf einzelnen Strecken wurden angestellt.
 - Es wurde festgestellt, dass eine breitere Datenerfassung notwendig ist, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

3. Empfehlungen bezüglich Linienkürzungen oder -streichungen
- Diskussion über Fahrgastzahlen und Linienkürzungen im Kontext der Rahmenbedingungen (gesetzl. Regelungen, Beschlüsse Kreistag, Verkehrsverträge) 
- Der Beirat kam zu dem Schluss, dass ohne genaue Datenerfassung der Fahrgastzahlen keine fundierte Entscheidung bezüglich möglicher Linienkürzungen oder -streichungen getroffen werden kann.
- Vergleich der Schulbuslinien und der „normalen“ Linien. (Darstellung der tatsächlichen km pro Linie pro Jahr (alle Fahrten)

Vorab gilt: keine Kürzungen im Kernnetz (keine Streichung von S-Linien / schülerbetroffene Hauptlinien // Plus-Taktbuslinien) vornehmen, solange keine verlässliche Datengrundlage existiert und deren Auswirkungen analysiert und abgewogen sind.
> „Beirat agiert nicht als „Erfüllungsgehilfe“ für eine Verschlechterung des ÖPNV.“

4. Sonstige diskutierte Punkte
 - Die Möglichkeit des Einsatzes von kleineren Bussen und die Bewertung des Rufbussystems wurden erörtert.
 - Die Bedeutung einer Vermarktungsstrategie für den ÖPNV wurde hervorgehoben, um das bestehende Angebot bekannter zu machen.
 - Es wurde über die Planung einer Fahrplansprechstunde gesprochen, um über konkrete Linien und Vorschläge zu diskutieren.


Mobilitätsbeirat 1. Sitzung (15.01.2024)

In Mobilitätsbeiratssitzung am 15.01.2024 wurden verschiedene Themen behandelt, darunter eine Vorstellungsrunde (erstes Treffen in Präsenz), die Auswertung der vorherigen Informationsrunden, die Diskussion und der Beschluss zur Geschäftsordnung, die Festlegung der Themenschwerpunkte für 2024 und die Außenwirkung sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Beirates:

1. Aktuelle Themen:
 - Laufende Protestaktionen und die Reaktion des Landkreises darauf.
 - Wetterbedingte Ausfälle und Herausforderungen für das Fahrpersonal.
- Jahresabschlüsse der Verkehrsunternehmen 2023 
- Ersatzverkehr / Baumaßnahme für die Linie RB64.
- Fahrplananpassungen DRB und oVo 
- aktuelle Entwicklungen ÖPNV (ENO, ZVON)

2. Geschäftsordnung:
- Zweck und Aufgabe / Zusammensetzung des Mobilitätsbeirats 
- Grundsätze der Zusammenarbeit / Regelungen für den Sitzungsbetrieb 
- Umsetzung von Beschlüssen (... werden als Empfehlungen an den Kreistag weitergereicht)
- Kommunikation und Außendarstellung 
>> Geschäftsordnung / Zusammensetzung Beirat (auch unter Dokumente) 

3. Themenschwerpunkte für das erste und zweite Halbjahr 2024:
 - Erstes Halbjahr 2024: Möglichkeiten einer Evaluierung ÖPNV, Auseinandersetzung mit Haushaltskürzungen, Analyse von Leerfahrten und Erhebung von Fahrgastzahlen.
 - Zweites Halbjahr 2024: Diskussion über Rahmenbedingungen und Vorgaben, die politisch angepasst werden müssen, finanzielle und strukturelle Ausrichtung ÖPNV


Zusammensetzung des Mobilitätsbeirats 

(1) Der Beirat besteht aus maximal 25 Personen, darunter Nutzer, Multiplikatoren, Verantwortliche, Interessenvertreter von Gruppen und Themen sowie Vertreter des Jedermann-ÖPNV. Die Mitglieder repräsentieren einen Querschnitt der tatsächlichen ÖPNV-Teilnehmenden, einschließlich Schülerverkehr, Pendler, Alltagsverkehr und Freizeitverkehr. Die Zusammensetzung strebt eine Ausgewogenheit in Bezug auf Nord und Süd, Alter, Geschlecht, Stadt und Land an. 

(2) Der Beirat wird durch Vertreter aus Verwaltung, Verkehrsplanung und Verkehrsunternehmen fachlich sowie Vertreter der Politik (ein Kreisrat/Kreisrätin je Fraktion) politisch begleitet. 

(3) Eine namentliche Auflistung der Mitglieder und Vertreter erfolgt als Anlage zu dieser Geschäftsordnung. Sie ist Grundlage für eine datenschutzkonforme Außendarstellung. 

(4) Die Neubesetzung der Mitglieder erfolgt alle 2 Jahre über ein öffentliches Bewerberverfahren nach bestimmten Kriterien, die durch den jeweils fungierenden Beirat festgelegt werden. Dieser ist auch für eine eventuelle Auswahl verantwortlich. 

Zusammensetzung des Mobilitätsbeirats (Beiratsmitglieder) - Stand 15.01.2024

beirat
 


Umsetzung des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Görlitz Nr. 219/2023

Im März 2023 hat der Kreistag des Landkreises Görlitz unter der damaligen Problematik beim ÖPNV den Beschluss gefasst, die Auswirkungen der neuen Busfahrpläne im Landkreis Görlitz, insbesondere im Schülerverkehr zu evaluieren:

  • Der Landrat wird beauftragt, die Auswirkungen der Bustaktung, insbesondere des Schülerverkehrs in den aktuellen Linienbündeln ab dem 01.07.2023 zu evaluieren.
    (Evaluierung findet aktuell und nach betrieblicher Notwendigkeit und zur notwendigen Lösung von Problemlagen fortlaufend statt)
  • Die bestehenden Verkehrsverträge werden auf ihre Kompatibilität zu gesetzlichen und landkreiseigenen Vorgaben und Rahmenbedingungen geprüft.
    (abhängig von den verfügbaren Ressourcen)
  • Die Elternschaft und die Bürgerschaft sind aufgefordert, Einwendungen und Änderungsvorschläge in einem dreimonatigen Prozess an die Landkreisverwaltung zu adressieren.
    (>> 15.09. -15.12.23)
  • Ein Mobilitätsbeirat wird gegründet und begleitet beratend die Prozesse.
    (ab September/Oktober 2023)
  • Notwendige Anpassungen (Bedienstandards, Qualitätskriterien für den Linienverkehr, Schülerbeförderungssatzung, ÖPNV-Angebot) werden vorgenommen.
    (findet aktuell und nach betrieblicher Notwendigkeit und zur notwendigen Lösung von Problemlagen fortlaufend statt)
  • Der Beförderungsauftrag für die jeweilige Zielgruppe wird sichergestellt und der finanzielle, organisatorische und strukturelle Rahmen definiert.
    (ist über die Verkehrsverträge und den Haushalt aktuell gesichert – darüber hinaus sind weiterführende, politische Beschlüsse notwendig)
  • Neuregelungen werden ab dem 01.01.2024 umgesetzt.
    (je nach Möglichkeit und Notwendigkeit fortlaufend / darüber hinaus sind weiterführende, politische Beschlüsse notwendig)

Auch wenn sich die Sachlage seitdem im Einzelnen geändert hat und viele Problemlagen einer Lösung zugeführt wurden, so ist das Thema Mobilität weiterhin in aller Munde und eine große Herausforderung. Wir befinden uns dabei im gesamten Landkreis in einem ständigen Prüf- und Anpassungsmodus, um jeden Tag mit unseren Verkehrsunternehmen die über 20.000 Bus-km mit ca. 1000 Fahrten auf die Straße zu bringen.  Auch aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es geboten, sich auf den Kernprozess „Schaffung und Sicherung eines machbaren und nutzbaren Mobilitätsangebot für alle Nutzergruppen“ zu konzentrieren. Durch die fortlaufende Evaluierung seit Beginn des Jahres 2023 haben wir dabei gemeinsam schon viel erreicht und geändert. Durch die Schaffung eines Mobilitätsbeirates und einer Nutzerbefragung wollen wir diesen Prozess verstetigen und ausbauen.


>> Mobilitätsbeirat 

Der Beirat ist eine gemeinsame Plattform zum Informationsaustausch, zum Einbringen von strategischen Themen, zur Bewertung von Maßnahmen und Vorschlägen und letztlich zur breit aufgestellten Meinungsbildung und dem Initiieren aller notwendigen Umsetzungsprozesse:

  • Aufbauphase 2023 / Verstetigung ab 2024 / 25 (Neubesetzung der Bürgerschaft alle 2 Jahre)
  • maximal 25 Personen (Betroffene, Multiplikatoren, Verantwortliche)
  • Interessenvertreter von Gruppen und Themen UND Jedermanns-Vertretung
  • bürgerschaftlichen, fachlichen und politischen Vertreterinnen und Vertretern
    • Querschnitt der tatsächlichen ÖPNV-Teilnehmenden
      • Schülerverkehr, Pendler, Alltagsverkehr, Freizeitverkehr
      • wenn möglich Ausgewogenheit Nord, Süd, Alter, Geschlecht, Stadt, Land
    • fachliche Begleitung als Hintergrund (Verwaltung/Verkehrsplanung/Verkehrsunternehmen) 
    • Vertreter der Politik (ein Kreisrat/Kreisrätin je Fraktion)
       
  • 15 Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerschaft: mind. 5 „echte ÖPNV-Nutzende“ (Schüler, Pendler, Rentner, Freizeit, Nochnichtnutzer), 3 Elternvertreter / 2 Schul-, Interessenvertreter / 3 Beauftragte / 2 Sonstige 
     
  • Die Besetzung erfolgt über ein öffentliches Bewerberverfahren (Bewerbungsfrist bis 29.10.23 verlängert / 1. Runde bis 25.09.23) per E-Mail an mobilitaet@kreis-gr.de) nach bestimmten Kriterien (wirklich Nutzer, Zielgruppe, Alter, Geschlecht, Anliegen – persönliche Gründe der Mitwirkung / Bereitschaft zur Öffentlichkeitsarbeit / digitale Erreichbarkeit), die tatsächliche Auswahl erfolgt durch eine interne, neutrale Jury (ggf. auch im Losverfahren) mit abschließender Berufung durch den Landrat.
  • Der Beirat handelt und agiert nach einer eigenen Geschäftsordnung und nachfolgenden, notwendigen Regeln:
    • Wir gehen offen, politisch neutral (gilt nicht für politische Vertreter) und vertrauensvoll miteinander um und bringen uns und unsere Forderungen ehrlich, verlässlich und auf Augenhöhe ein.
    • Wir erkennen den gemeinsamen Mehrwert, ordnen diesem unsere lokalen und persönlichen Ziele unter und suchen den Konsens.
    • Wir treffen gemeinsame Entscheidungen im demokratischen Miteinander und vertreten diese dann gemeinsam, offen, transparent und verlässlich nach außen.

>> Nutzer- und Zielgruppenbefragung 15.09. - 15.12.23

Die Befragung ist abgeschlossen. Die Ergebnisse werden im Mobilitätsbeirat behandelt und in den verschiedenen Themenkomplexe eingespeist.

Lt. Auftrag des Kreistages soll die Elternschaft und die Bürgerschaft, Einwendungen und Änderungsvorschläge in einem dreimonatigen Prozess an die Landkreisverwaltung adressieren.  Dies kann aktuell nur im Kontext aller bisher eigenen Prozesse (Änderungsrunden, mehrfache Befragung der Kommunen und Schulen, Rückkommunikation über das Beschwerdemanagement) und unter Beachtung der geltenden Rahmenbedingungen bzw. deren Änderungsmöglichkeiten erfolgen.

Der Prozess Einwände und Änderungen vorzubringen ist dabei fortlaufend und über die publizierten Kommunikationskanäle gesichert. (Dokumentation unter https://mobilitaet.landkreis.gr/ Brennpunkte / FAQ)

Um trotzdem noch einmal alle aktuellen und möglichen Nutzergruppen zusätzlich zu erreichen, können vom 15.09. – 15.12.23 Einwendungen und Änderungsvorschläge per E-Mail an mobilitaet@kreis-gr.de  (bitte so konkret wie möglich: Ort, Ziel, Zeitpunkt, Anliegen oder bei grundsätzlichen Sachverhalten sachliche Argumente / Begründungen) eingebracht werden