Landkreis Görlitz verweist auf begrenzte Aufnahme von Wildtieren in Auffangstationen
Aktuell muss ausdrücklich auf das sehr hohe Infektionsrisiko durch Vögel im Zusammenhang mit dem Vogelgrippevirus hingewiesen werden. Ein Ausbruch dieser Infektion im Tierpark beziehungsweise einer Wildtierauffangstation hätte fatale Folgen wie beispielsweise eine zeitweilige Schließung der betroffenen Einrichtung. Deshalb kann das Risiko, hilflose oder verletzte Wildvögel aufzunehmen, gegenwärtig auch zum Schutz des eigenen Tierbestandes in der Regel nicht getragen werden. Quarantänestationen stehen leider nicht zur Verfügung. Seitens des Landkreises Görlitz wird daher um Verständnis gebeten, wenn seitens der Wildtierauffangstationen die Aufnahme von Wildvögeln abgelehnt wird.
Hintergrund:
Mit dem Frühling hat bei vielen Tieren die Fortpflanzungszeit begonnen. Damit steigt auch wieder die Zahl der in der Natur vermeintlich verlassenen und hilflos aufgefundenen Jungtiere. Nicht selten möchte der Finder helfen. Bevor man allerdings überlegt, diese scheinbar in eine Notsituation geratenen Tiere aus der Natur zu entnehmen, sollte sorgfältig geprüft werden, ob etwa ein Jungvogel auch wirklich Hilfe benötigt. Zum Flüggewerden gehört es dazu, dass Jungvögel auch allein auf dem Boden, in Sträuchern oder auf Bäumen sitzen, nachdem sie das Nest verlassen haben. Die Jungen werden in aller Regel weiter von ihren Eltern gefüttert, bis sie selbständig auf Nahrungssuche gehen können. Deshalb sind solche Jungtiere aus großer Distanz über einen längeren Zeitraum zu beobachten, um den Elterntieren auch die Möglichkeit zu geben, sich um ihre Jungen zu kümmern. Bei manchen Arten wie dem Turmfalken liegen die Fütterungszeiten sehr weit auseinander, Eulen versorgen ihre Jungen erst nach Einbruch der Dämmerung. Daher muss nicht immer sofort eingegriffen werden.
Sollte sich doch herausstellen, dass ein Tier hilflos, verletzt oder in eine Notsituation geraten ist, aus der es sich nicht selbst befreien kann, ist es vorbehaltlich jagdlicher Vorschriften gemäß Paragraf 45 Abs. 1 Satz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, diese gesund zu pflegen und anschließend wieder in die Freiheit zu entlassen. Im Übrigen können die Tiere an den von der Naturschutzbehörde bestimmten Stellen abgegeben werden. Im Landkreis Görlitz wurden die Tierparke in Görlitz, Weißwasser und Zittau sowie die private Pflegestelle Förster in Ebersbach als Wildtierauffangstationen bestimmt. Die Wildtierauffangstationen des Landkreises Görlitz werden aus rechtlichen Gründen ausschließlich für nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützte Tierarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, als freiwillige Leistung betrieben. Ihre Kapazitäten und die zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln sind beschränkt. Bevor Tiere in die Wildtierauffangstation gebracht werden, ist das dortige Personal zwingend vorab zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen und eine mögliche Übernahme abzuklären.