Bildungstickets im Landkreis Görlitz müssen bis zum 30. Juni 2023 neu beantragt werden
Die ausgegebenen Bildungstickets im Landkreis Görlitz verlieren zum 1. August 2023 ihre Gültigkeit. Daher ist es für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler notwendig, einen neuen Antrag zu stellen.
Dem ist aktuell ein großer Teil der Erziehungsberechtigten bereits nachgekommen. Zur Sicherstellung der Bereitstellung möchte der Landkreises Görlitz noch einmal auf die erforderliche Beantragung hinweisen.
Erziehungsberechtigte können den entsprechenden Antrag, möglichst online, bis zum 30. Juni 2023 bei den Verkehrsunternehmen im Landkreis Görlitz stellen. Dabei sind die Angaben und Hinweise auf den jeweiligen Antragsseiten zu beachten. Nur so kann eine Bereitstellung ab dem 1. August 2023 gewährleistet werden. In der Regel gilt, wer ein Bildungsticket mit Gültigkeit bis zum 31. Juli 2023 besitzt, wählt bitte den 1. August 2023 als Gültigkeitsbeginn. Als Nachweis für die Antragsberechtigung gilt (außer bei Neuanträgen) das Infoschreiben des Landratsamtes Görlitz oder das bisherige Bildungsticket (Fahrausweis, Abo-Ausweis) beziehungsweise eine Schulbescheinigung.
Bei rechtzeitiger Antragstellung erhalten alle Schülerinnen und Schüler bis 1. August 2023 einen entsprechenden Nachweis zur Beförderung.
Weitere Informationen und die Beantragung sind unter https://www.ov-oberlausitz.de/abo-online, https://www.goerlitztakt.de/Bildungsticket.html und https://www.zvon.de/de/fuer-junge-leute/ einsehbar.