Heilpraktikerüberprüfung
Zielgruppe
Heilpraktiker-Anwärter:
- große Heilpraktikerüberprüfung
- eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie
- eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung für Physiotherapeuten
- eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung für Podologen
Angebot /Leistungsangebot
- schriftliche und mündliche Heilpraktikerüberprüfung
- Entscheidung nach Aktenlage bei spezifischer Voraussetzung
benötigte Unterlagen
- Der Antrag ist bei dem für den Wohnort zuständigen Ordnungsamt zu stellen, welches die Zulassungsvoraussetzungen prüft.
- Auskunft über die benötigten Unterlagen erteilt diese Behörde.
Gebühren
- Gebührengrundlage der Heilpraktikerüberprüfung ist das aktuelle Sächsische Kostenverzeichnis.
Hinweise
- keine Angaben
Formular