Amtsarzt/Stabsstelle
Der Begriff Amtsarzt bezeichnet im engeren Sinne einen Arzt,
der auf einer amtlichen Stelle der Gesundheitsverwaltung tätig ist.
In Deutschland sind Amtsärzte insbesondere Fachärzte oder Fachärztinnen für das öffentliche Gesundheitswesen.
Aufgabenbereiche des Amtsarztes:
- Amtsärztlicher Dienst
- Beratung von Selbsthilfegruppen hinsichtlich der Finanzierung (einschließlich Bearbeitung von Fördermittelanträgen)
- Betreuungsbehörde
- Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen
- Gesundheitsförderung/ Öffentlichkeitsarbeit
- Gesundheitsberichterstattung
- Haushaltswesen (einschließlich Fördermittelbearbeitung)
- Heilpraktikerüberprüfung
- Infektionsschutz/Hygiene/Wasser
- Jugendzahnärztlicher Dienst
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Medizinalaufsicht
- Sozialpsychiatrischer Dienst/Beratungsdienste
Ansprechpartner
Amtsleiterin:
Sekretärin:
Links
ÖGD-Gesetz (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) unter www.gesunde.sachsen.de/5258.html