Amtsarzt/Stabsstelle

Der Begriff Amtsarzt bezeichnet im engeren Sinne einen Arzt,
der auf einer amtlichen Stelle der Gesundheitsverwaltung tätig ist.

In Deutschland sind Amtsärzte insbesondere Fachärzte oder Fachärztinnen für das öffentliche Gesundheitswesen.

Aufgabenbereiche des Amtsarztes:

  • Amtsärztlicher Dienst
  • Beratung von Selbsthilfegruppen hinsichtlich der Finanzierung (einschließlich Bearbeitung von Fördermittelanträgen)
  • Betreuungsbehörde
  • Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen
  • Gesundheitsförderung/ Öffentlichkeitsarbeit
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Haushaltswesen (einschließlich Fördermittelbearbeitung)
  • Heilpraktikerüberprüfung
  • Infektionsschutz/Hygiene/Wasser
  • Jugendzahnärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Medizinalaufsicht
  • Sozialpsychiatrischer Dienst/Beratungsdienste

Ansprechpartner

Amtsleiterin:

Frau Dipl.-Med. Schynol

Sekretärin:

Frau Diana Steudtner

Links

ÖGD-Gesetz (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) unter www.gesunde.sachsen.de/5258.html