Jobcenter Landkreis Görlitz
Betriebsleiter Jobcenter Landkreis Görlitz
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Das Jobcenter ist für Besucher*innen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet
Erste Informationen für ukrainische Vertriebene zum Wechsel vom Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII)
Der Bundesrat hat am 20.05.2022 den gesetzlichen Regelungen für einen Wechsel vom Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) zugestimmt (Rechtskreiswechsel).
Ab dem 01.06.2022 soll ein Rechtskreiswechsel vom Bereich Asylleistungsrecht in den Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erfolgen.
Zwingende Voraussetzungen für den Rechtskreiswechsel sind:
- Registrierung im Ausländerzentralregister und Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 und 4 AufenthG bzw. Aufenthaltserlaubnis, § 24 AufenthG
- Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 AufenthG (soweit noch nicht erfolgt, Nachholung erforderlich)
Da eine Aufnahme der Leistungserbringung durch das Jobcenter aufgrund der hohen Anzahl der betroffenen Personen nicht ohne Weiteres sofort zum 01.06.2022 möglich ist, hat der Gesetzgeber entsprechende Übergangsregelungen getroffen. Danach sollen Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zunächst weiter gezahlt werden, bis die Zahlungen durch das Jobcenter möglich sind und aufgenommen werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass es nicht zu einem Abbruch bereits aufgenommener Zahlungen an die betroffenen Personen kommt.
Um alle notwendigen Angaben zu erhalten, die für eine Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II notwendig sind, wird das Jobcenter die betroffenen Personen (also Personen, die bereits im Ausländerzentralregister registriert sind und eine Fiktionsbescheinigung haben) anschreiben. Die Abfrage fehlender Angaben (wie z.B. Kontonummer, Krankenkasse, ggf. erzieltes Einkommen, Teilnahme an der Mittagsverpflegung in Kita und Schule, Vorlage Mietvertag etc.) wird durch das Jobcenter schriftlich erfolgen.
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung bewilligter Leistungen auf ein Konto bei einem deutschen bzw. in der EU angesiedelten Kreditinstitut.
Eine umgehende Kontoeröffnung für den Bezug von Leistungen wird daher dringend angeraten.
Mit dem Rechtskreiswechsel in das SGB II tritt in der Regel eine Krankenversicherungspflicht ein. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen.
Es wird daher ebenfalls angeraten, bereits jetzt eine gesetzliche Krankenkasse auszuwählen.
Personen, die eine Fiktionsbescheinigung vom Landkreis ausgestellt bekommen haben, werden vom JC zu den einzureichenden Unterlagen direkt angeschrieben. Insofern ist es für diese Personengruppe nicht notwendig, ohne Einladung im Jobcenter vorzusprechen.
Wichtiger Hinweis: Um zu gewährleisten, dass die Anschreiben des Jobcenters bei den betroffenen Personen ankommt, ist es notwendig, dass deren Namen auch am Briefkasten sichtbar ist
Allgemeine Informationen - Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Ab 1. Juni werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch erfolgen. Voraussetzung ist, dass sie erkennungsdienstlich behandelt worden sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, ihnen diesbezüglich eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist oder Ihnen ein Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz erteilt wurde und sie die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen.
Bei Personen, denen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt worden ist oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist und die bislang nicht erkennungsdienstlich behandelt worden sind, genügt eine Speicherung ihrer Daten im Ausländerzentralregister. In diesen Fällen ist die erkennungsdienstliche Behandlung bis zum 31. August 2022 nachzuholen.
Durch den Wechsel ins Sozialgesetzbuch werden künftig umfassende Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und die Integration gewährleistet. Zur Gewährleistung und Erleichterung der Integration werden die Möglichkeit der sofortigen Arbeitsaufnahme klargestellt und Erleichterungen bei Wohnsitzauflagen insbesondere in Fällen der Aufnahme einer Beschäftigung, beim Besuch von Integrationskursen und von Weiterbildungsmaßnahmen vorgenommen.
Wo muss der Aufenthaltstitel beantragt werden:
Kontakt zur Ausländerbehörde:
Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel haben ist die Ausländerbehörde des Landkreises Görlitz für Sie zuständig!
Um die weitere Vorgehensweise zur Registrierung, Unterbringung und Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen aus der Ukraine abzustimmen, kann Kontakt zur Ausländerbehörde des Landkreises Görlitz aufgenommen werden:
per E-Mail: ukrainehilfe@kreis-gr.de
Service-Hotline: 03581 663 5666
Servicezeiten: Mo-Do: 8-14:00 Uhr
Fr: 8-12:00 Uhr
(An Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt)
Erfassung ukrainischer Flüchtlinge im Landkreis Görlitz
Wie erhalte ich Leistungen?
Ab 01.06.2022 muss ein entsprechender Antrag gestellt werden!
Antragsname | Antragsunterlagen Deutsch | Ausfüllhilfe Ukrainisch |
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Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) | DE-Grundantrag | UA-Ausfüllhilfe |
Hinweisblatt zum Antrag | DE-Hinweisweisblatt zum Antrag | UA-Hinweisblatt |
Zusatzblatt 1 | DE-Zusatzblatt 1 KdU | UA-Zusatzblatt 1 |
Zusatzblatt 2.1 | DE-Zusatzblatt 2.1 Einkommen | UA-Zusatzblatt 2.1 |
Zusatzblatt 3 | DE-Zusatzblatt 3 Vermögen | UA-Zusatzblatt 3 |
Zusatzblatt für Leistungen Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) | DE-Zusatzblatt Bildung und Teilhabe | UA-Zusatzblatt BuT |
Zusatzblatt Eingliederung | DE-Zusatzblatt Eingliederung | UA-Zusatzblatt EINGL |
Merkblatt zur Anforderung von Kontoauszügen | DE-Merkblatt Kontoauszüge | UA-Merkblatt Kontoauszüge |
Merkblatt für Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel | DE-Merkblatt Flüchtliche Aufenthaltstitel | UA-Merkblatt Flüchtliche Aufenthaltstitel |
Infoblatt für AUB | DE-Infoblatt für AUB | UA-Infoblatt für AUB |
Bitte beachten Sie, dass der Antrag möglichst in deutscher Sprache eingereicht werden sollte (§19 SGB X)!
Welche Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt?
- Aufenthaltstitel/ Fiktionsbescheinigung
- Kontonummer/ Bankverbindung (aktuelle Kontoauszüge)
- Nachweis, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind
- Eventuell Arbeitsvertrag und Lohnbescheinigung
- Mietvertrag
- Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (z.B. Rentenbescheid)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und es kann je nach Sachverhalt notwendig werden weitere Unterlagen einzureichen!
Wie komme ich zu einem eigenen Girokonto?
Damit wir Ihnen Ihre Leistungen pünktlich auszahlen können benötigen Sie ein Girokonto (innerhalb der EU), das Sie bei jeder Bank/ Sparkasse eröffnen können!
Dazu benötigen Sie nachfolgende Unterlagen:
- Aufenthaltstitel/ Fiktionsbescheinigung
- Meldebestätigung der Gemeinde
- TIN-Nummer
- Personalausweis/ Reisepass
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrem Geldinstitut!
Krankenversicherung
Während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II sind Sie im Regelfall in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, dies übernimmt die Kosten bei Arztbesuchen und notwendigen Behandlungen. Sie können sich eine Krankenversicherung frei wählen. Wir empfehlen Ihnen eine Versicherung an Ihrem Wohnort, damit Sie einen Ansprechpartner vor Ort haben.
Standort Zittau
AOK Plus Hochwaldstr. 4 02763 Zittau | Barmer Neustadt 47 02763 Zittau | IKK classic Frauenstr. 20 02763 Zittau |
Standort Niesky
AOK Plus Bautzener Str. 23 02906 Niesky |
Standort Weißwasser
AOK Plus Schillerstr. 1 02943 Weißwasser |
Standort Löbau
AOK Plus An der Wiedemuth 2 02708 Löbau |
Standort Görlitz
AOK Plus Klosterplatz 18-19 02826 Görlitz | DAK-Gesundheit Schulstr. 6 02826 Görlitz | IKK classic Wilhelmsplatz 7 02826 Görlitz |
Barmer Berliner Str. 23 02826 Görlitz | SBK Postplatz 21 02826 Görlitz |
Leistungen die dem Anspruch auf SGB II Leistungen vorgehen (Vorrangige Leistungen)
- Kindergeldanspruch: Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kindergeldanspruch
- Unterhaltsvorschuss
Das Jobcenter ist telefonisch unter der Rufnummer 03581 663-4444 und per E-Mail unter jobcenter@kreis-gr.de erreichbar, um Bürgeranliegen zu klären und Terminabsprachen durchzuführen.
Weiterhin gilt, dass Antragsformulare für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter www.kreis-goerlitz.de abgerufen werden können. Anträge können ebenfalls weiterhin formlos per E-Mail gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
Erreichbarkeit Service-Center:
- Montag und Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Um das Infektionsrisiko für die Besucher*innen und Mitarbeiter*innen möglichst gering zu halten, gelten ab Betreten der Verwaltungsgebäude folgende Regeln:
- Beim Betreten von Gebäuden des Landratsamtes Görlitz besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes für Besucher*innen.
- Die Bestimmungen der Abstandsregelungen, insbesondere in Wartebereichen, sind einzuhalten.
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals sowie der Beschäftigten des Jobcenters ist Folge zu leisten.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen, Angebote und Hilfestellungen rund um die Arbeitssuche und zum Thema Arbeitslosengeld II sowie die Kontaktdaten des Jobcenters Landkreis Görlitz.
Der Landkreis Görlitz hat zum 01.01.2012 die Umsetzung der Aufgaben der Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in alleiniger Trägerschaft als zugelassener kommunaler Träger übernommen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Landkreis Görlitz an den Standorten in Weißwasser, Niesky, Görlitz, Löbau und Zittau beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und fördern Ihre berufliche Integration durch Bildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote. Darüber hinaus erbringt das Jobcenter die Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Der eigene, bewerberorientierte Arbeitgeberservice steht Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner für die Akquise, Bereitstellung und Besetzung von Arbeitsstellen sowie für die Gewährung möglicher Einstellungshilfen zur Verfügung.
Felix Breitenstein
Betriebsleiter Jobcenter Landkreis Görlitz
Unter folgenden Rufnummern können Sie das Jobcenter erreichen:
Bereich Arbeitgeberservice | 03581 663-4444 |
Bereich Eingliederungsleistungen/Arbeitsvermittlung | 03581 663-4444 |
Bereich Leistungsgewährung | 03581 663-4444 |
Die Telefonnummern sind wie folgt erreichbar:
Montag: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 14:00 Uhr |
Sie können uns auch unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren:
jobcenter@kreis-gr.de
Struktur des Jobcenters
Standorte des Jobcenters
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Weißwasser
Straße:
Straße der Einheit 2
PLZ/Ort:
02943
Weißwasser
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906
Niesky
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Görlitz
Straße:
Lunitz 10
PLZ/Ort:
02826
Görlitz
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau
Straße:
Georgewitzer Straße 56
PLZ/Ort:
02708
Löbau
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
Straße:
Hochwaldstraße 29
PLZ/Ort:
02763
Zittau
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Verwaltungsrichtlinien des Landkreises zum SGB II
SG Arbeitgeber /Trägerleistung
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Servicecenter
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Öffnungszeiten:
und 13:30 bis 18:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr