Sterbefälle/Bestattungen
„Gesundheitsaufsicht bei Sterbefällen“
Zielgruppe
- Bürger / Bestatter
- Versicherungen / Berufsgenossenschaften u. a.
Angebot/Leistungsangebot
- Bearbeitung und Archivierung von Todesbescheinigungen der im Landkreis Görlitz Verstorbenen
- Auskünfte über Todesbescheinigungen an Angehörige bei Nachweis von berechtigtem Interesse
- Auskünfte über Todesbescheinigungen für Versorgungs- und Versicherungsfälle an Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, Versicherungen u. a.
- Amtsärztliche zweite Leichenschau und Unbedenklichkeitserklärung bei Feuerbestattung
- Genehmigungen bei Bestattungsfristveränderungen
- Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung einer Leiche
- Leichenpass
benötigte Unterlagen
- bei Einsichtnahme in Todesbescheinigungen Angehöriger: Personalausweis, Sterbeurkunde zur Vorlage
- bei Leichenpass: (leserliche) Kopie des vertraulichen Teiles der Todesbescheinigung, Sterbeurkunde, Personalausweis/Pass des Verstorbenen, schriftliche Freigabeverfügung der Staatsanwaltschaft bei nichtnatürlicher oder ungeklärter Todesart, Vollmacht der Angehörigen für den Bestatter, Angaben zur Beförderung sowie Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
- bei Antrag auf Bestattungsfristverlängerung: (leserliche) Kopie des vertraulichen Teiles der Todesbescheinigung und ggf. staatsanwaltschaftliche Freigabeverfügung bei nichtnatürlicher oder ungeklärter Todesart
- bei Sargumbettung: schriftlicher Nachweis der neuen Grabstelle
- bei Anfragen von Versicherungen: Vorlage der vom Versicherungsnehmer unterzeichneten Schweigepflichtentbindung
Gebühren
- Leichenpass: 30,00 €
- Bestattungsfristverlängerung / Bestattungsfristverkürzung: 25,00 €
- Unbedenklichkeitserklärungen: 20,00 €
Hinweise
- Für alle Vorgänge ist unbedingt eine Terminvereinbarung notwendig!
- Die Einsichtnahme in Todesbescheinigung durch Angehörige bedarf der schriftlichen Beantragung an das Gesundheitsamt.
- Anfragen von Versicherungen, Berufsgenossenschaften etc. sind von der jeweiligen Institution direkt an das Gesundheitsamt zu stellen.