Sterbefälle/Bestattungen

„Gesundheitsaufsicht bei Sterbefällen“

Zielgruppe

  • Bürger / Bestatter 
  • Versicherungen / Berufsgenossenschaften u. a.

Angebot/Leistungsangebot

  • Bearbeitung und Archivierung von Todesbescheinigungen der im Landkreis Görlitz Verstorbenen
  • Auskünfte über Todesbescheinigungen an Angehörige bei Nachweis von berechtigtem Interesse
  • Auskünfte über Todesbescheinigungen für Versorgungs- und Versicherungsfälle an Versorgungsämter,  Berufsgenossenschaften, Versicherungen u. a.
  • Amtsärztliche zweite Leichenschau und Unbedenklichkeitserklärung bei Feuerbestattung
  • Genehmigungen bei Bestattungsfristveränderungen
  • Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung einer Leiche
  • Leichenpass

benötigte Unterlagen

  • bei Einsichtnahme in Todesbescheinigungen Angehöriger: Personalausweis, Sterbeurkunde zur Vorlage  
  • bei Leichenpass: (leserliche) Kopie des vertraulichen Teiles der Todesbescheinigung, Sterbeurkunde, Personalausweis/Pass des Verstorbenen, schriftliche Freigabeverfügung der Staatsanwaltschaft bei nichtnatürlicher oder ungeklärter Todesart, Vollmacht der Angehörigen für den Bestatter, Angaben zur Beförderung sowie Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
  • bei Antrag auf Bestattungsfristverlängerung: (leserliche) Kopie des vertraulichen Teiles der Todesbescheinigung und ggf. staatsanwaltschaftliche Freigabeverfügung bei nichtnatürlicher oder ungeklärter Todesart
  • bei Sargumbettung: schriftlicher Nachweis der neuen Grabstelle
  • bei Anfragen von Versicherungen: Vorlage der vom Versicherungsnehmer unterzeichneten Schweigepflichtentbindung

Gebühren

  • Leichenpass: 30,00 €
  • Bestattungsfristverlängerung / Bestattungsfristverkürzung: 25,00 €
  • Unbedenklichkeitserklärungen: 20,00 €

Hinweise

  • Für alle Vorgänge ist unbedingt eine Terminvereinbarung notwendig!
  • Die Einsichtnahme in Todesbescheinigung durch Angehörige bedarf der schriftlichen Beantragung an das Gesundheitsamt.
  • Anfragen von Versicherungen, Berufsgenossenschaften etc. sind von der jeweiligen Institution direkt an das Gesundheitsamt zu stellen.