Selbsthilfegruppen
Zielgruppe
- bestehende und geplante Selbsthilfegruppen
- betroffene Bürger
Leistungsangebot
- Datenerfassung von Selbsthilfegruppen
- Vermittlung von Bürgern an Selbsthilfegruppen
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen zur Förderung von Selbsthilfegruppen
- Beratung beim Aufbau einer Selbsthilfegruppe
Hinweise
- Der Fördermittelantrag ist bis zum 30.11. des Vorjahres beim Gesundheitsamt einzureichen. Bei einem späteren Antrag oder einem Antrag auf Förderung im laufenden Kalenderjahr vermerken Sie dies bitte gut erkennbar im Antrag.
- Hier gelangen Sie zum Onlineantrag zur Förderung einer Selbsthilfegruppe
- Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf diese Förderung.