Hilfen zur Erziehung



Interessenbekundungsverfahren

Aufruf des Landkreises Görlitz an die Träger der freien Jugendhilfe zur Einreichung von Ideenskizzen für die Durchführung einer individualpädagogischen Maßnahme gem. §§ 34 i.V.m. 35a SGB VIII im Landkreis Görlitz

1. Gegenstand

Der Landkreis Görlitz sucht einen Träger der Jugendhilfe zum Betrieb einer neu zu schaffenden vollstationären Maßnahme gem. § 34 i.V.m.§ 35a SGB VIII zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die zu schaffende Einrichtung/ Erziehungsstelle: Die zu schaffende Einrichtung hält maximal 2 Plätze vor. Es handelt sich um ein vollstationäres Angebot mit 1:1- Betreuung jedes Kindes von 6-22 Uhr. Ein aktiver Nachtdienst von 22-6 Uhr ist erforderlich.


2. Rahmenbedingungen und Anforderungen

2.1 Grundlagen
Für die Planung der Hilfen zur Erziehung und für Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer Sonstigen betreuten Wohnform ist der öffentliche Jugendhilfeträger verantwortlich. Gemäß § 80 (1) Nr. 3 SGB VIII muss der öffentliche Träger einen unvorhergesehenen Bedarf befriedigen. Der Landkreis sucht deshalb einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe zur Umsetzung und Durchführung der vollstationären Betreuung und Erziehung von Kindern gem. § 34, 35a SGB VIII.

Die Einrichtung arbeitet auf Grundlage einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII, welche beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt –Sächsisches Landesjugendamt - einzuholen ist.

2.2 Aufgabe/Inhalt, Zielgruppe
Im Rahmen der Interessenbekundung soll ein Träger der freien Jugendhilfe gefunden werden, der die umfassende stationäre Betreuung und Versorgung Minderjährigen sicherstellt. Bei dem aufzunehmenden Personenkreis handelt es sich um Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr mit intensivem Betreuungsbedarf, bedingt durch Traumafolgestörungen.  Die Einrichtung soll Mädchen, Jungen und Diverse betreuen.

2.3 Anforderungen
Der interessierte Träger sollte über Erfahrungen in der Betreibung von stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und im Umgang mit seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen verfügen.

Die Einrichtung hat ihren Standort im Landkreis Görlitz in reizarmer ländlicher Umgebung. Die räumliche Ausstattung sollte für die Kinder und Jugendlichen Rückzugsmöglichkeiten bieten.

Erforderlich ist eine gute infrastrukturelle Einbindung zur medizinischen und psychologischen Versorgung der Kinder sowie die Möglichkeit zur Beschulung. Die Fachlichkeit des Trägers und der Beschäftigten ist in entsprechender Art und Weise nachzuweisen. 


3. Verfahren
Zielstellung des Interessenbekundungsverfahrens ist der Abschluss einer Vereinbarung über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung gemäß § 78 ff. SGB VIII in Verbindung mit § 17 Abs. 5 LJHG.

Die Auswahl und Entscheidung der Interessenbekundung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Im ersten Schritt werden alle beim Jugendamt des Landkreises Görlitz eingereichten Interessenbekundungen einer formalen Prüfung der unter Punkt 2.3 genannten Anforderungen unterzogen.

In einem zweiten Schritt erfolgt die Bewertung, der für einen Vertragsabschluss infrage kommenden Vorschläge.


4. Einreichung der Unterlagen
Eine max. Seitenzahl der Konzeption von 10 Seiten (netto) sollte nicht überschritten werden (Schriftgröße Arial 11 o.ä., Rand mind. 2 cm).

Die interessierten Träger werden aufgefordert, ihre Unterlagen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum

30.06.2025

an die nachfolgend aufgeführte Anschrift zu richten:

Landratsamt Görlitz
Jugendamt/Abteilung Soziale Dienste
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz

Es sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:

Begründete schriftliche Interessenbekundung, die insbesondere enthält: Beschreibung der Fachlichkeit und Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und regionale Einbindung des Trägers, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Behörden/ Institutionen, Darstellung möglicher Synergieeffekte zu anderen Leistungsangeboten des Trägers/ der Einrichtung und sozialräumlicher Ressourcen
 

  • aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Konzeption zu den räumlichen und fachlichen Voraussetzungen (siehe Anlage)
  • Angaben zum einzusetzenden Personal und Qualifizierung der vorgesehenen Fachkräfte
  • Nachweis über eine Selbstverpflichtung bzw. entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Görlitz zum Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a und 72 a SGB VIII
  • Wenn vorhanden: internes Verfahren zur Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII



5. Ansprechpartnerin
Kommissarische Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes
Frau Susanne Boese
Tel.: 01511 5068063

Mail: susanne.boese@kreis-gr.de



Hinweise:

Das Verfahren unterliegt explizit nicht den Bestimmungen einer Ausschreibung nach VOL.
Den Teilnehmern am Verfahren entstehende Kosten werden daher nicht ersetzt.


Anlage:

Die Konzeption sollte folgende Punkte beinhalten:

0. Name des beantragten Projektes

1. Bisherige Erfahrungen

  • 1.1. Nachweis über einschlägige Erfahrungen des Trägers in der stationären Arbeit der Jugendhilfe
  • 1.2. Darstellung der Erfahrungen des vorgesehenen Personals im beschriebenen Arbeitsgebiet


2. Zielgruppe

  • 2.1. Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren
  • 2.2. Beschreibung der Ausgangssituation der Zielgruppe und deren Unterstützungsbedarfe


3. Inhalte, Ziele, Bedarfsgerechtigkeit

  • 3.1. Inhalte des Angebots
  • 3.2. Ziele des Angebotes (max. 3)
  • 3.3. Darstellung der jeweiligen Indikatoren zur Zielerreichung
  • 3.4. Erreichbarkeit der Zielgruppe (z.B. ländlicher/städtischer Bereich, Zugangsvoraussetzungen/-hindernisse)
  • 3.5 Umgang mit sich ändernden Bedarfen und Situationen
     

4. Methodische Umsetzung/Beteiligung

  • 4.1. Beschreibung der methodischen Umsetzung
  • 4.2. Darstellung der direkten Beteiligung der Zielgruppe an der Realisierung der Konzeption
  • 4.3. Aussagen zur Geschlechtersensibilität
  • 4.4. Aussagen zum Beschwerdemanagement


5. Kooperation, Vernetzung, und Öffentlichkeitsarbeit des Trägers

  • 5.1. Zusammenarbeit mit Jugendamt und anderen Institutionen
  • 5.2. Öffentlichkeitsarbeit


6. Rahmenbedingungen (ergänzend zum Finanzierungsplan)

  • 6.1. räumlich
  • 6.2. sächlich
  • 6.3. personell
  • 6.4. finanziell
     

7. Aussagen zur Nachhaltigkeit der Leistung

8. Aussagen zur Qualitätsentwicklung


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Teilfachplan C - Hilfen zur Erziehung

letzte Aktualisierung: 12.12.2023

Jugendhilfe im Strafverfahren - Neue ambulante Maßnahmen

Beim aktualisierten Planungsdokument handelt es sich um die Fortschreibung der Feststellung des Bedarfes Neuer ambulanter Maßnahmen (NAM) ab dem Jahr 2012 im Landkreis Görlitz. Es reiht sich ein in die Jugendhilfeplanung Teilfachplan V. C als Kapitel 4.4.4. Beschlussgegenstand im JHA am 6.12.2023 war die Bedarfsfeststellung unter 2 (Beschluss 105/2023).

Jugendhilfe im Strafverfahren - Neue ambulante Maßnahmen