Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit im Landkreis Görlitz 

Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe und an verschiedenen Schulen im Landkreis Görlitz etabliert. Die gesetzliche Grundlage für die Schulsozialarbeit bildet § 13a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Zielgruppe von Schulsozialarbeit sind grundsätzlich alle Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und die Erziehungsberechtigten.  Benachteiligte Kinder und Jugendliche bedürfen einer besonderen Unterstützung und Förderung, welche unter anderem auch durch die Schulsozialarbeit geleistet werden soll.

Aufgabe der Schulsozialarbeit ist die Beratung und Begleitung der jungen Menschen am Bildungsort Schule. Bei individuellen schulischen und häuslichen Herausforderungen bieten Schulsozialarbeiter in Einzelgesprächen und sozialpädagogischen Gruppenangeboten in den Schulklassen Unterstützung an. Auch Ferienprogramme und Gemeinwesenarbeit werden den Schülern niederschwellig angeboten. Dabei können Kontakte zu sozialräumlichen Kooperationspartnern und lokalen Akteuren genutzt und ausgebaut werden.

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit wird seit Mitte 2017 durch den Freistaat Sachsen in Form einer Förderrichtlinie unterstützt. Der Landkreis Görlitz beantragt seitdem jedes Jahr Zuwendungen beim Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit).

Antragsberechtigt für Zuwendungen nach FRL Schulsozialarbeit sind die Träger der freien Jugendhilfe. Diese schließen eine Kooperationsvereinbarung mit der betreffenden Schule ab und stellen dann den Antrag beim Landkreis Görlitz. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach einer durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschlossenen Priorisierung.

Diese Antragstellung kann nun online erfolgen.

Aufgrund der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der Umsetzung seiner Digitalisierungsstrategie sind im Landratsamt Görlitz ausgewählte Prozesse bei der Gewährung von Zuwendungen betrachtet und angepasst worden. Im Rahmen des Modernisierungsprogrammes „Verwaltung 4.0“ wurde dazu eine zeitgemäße, ämterübergreifende und bedarfsgerechte Vorgehensweise, basierend auf einem Stufenkonzept, definiert. Im Ergebnis ist ein Förderportal entstanden, welches eine zentrale E-Government-Plattform innerhalb der Kreisverwaltung darstellt. Auch der Freistaat oder die Sächsische Aufbaubank (SAB) haben derartige Plattformen teilweise bereits im Einsatz.




Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen nochmals zusammengefasst:

Was ist zu tun?

  1. Registrieren
    Den Zugang für das Förderportal anfordern mit folgendem Formular
    Anforderung Zugangsdaten
     
  2. Antrag stellen
     

    grafik-foerdermittelvergabe Im Förderportal anmelden und alle Angaben zum Fördervorhaben angeben und einreichen.Es besteht aktuell für die Antragstellung vorübergehend noch das Schriftformerfordernis. Das Abschlussschreiben, welches durch das Förderportal generiert wurde, muss mit Unterschrift der vertretungsberechtigten Person(en) im

    Landratsamt Görlitz, Jugendamt, SG Kinder, Jugend und Familie, Bahnhofstraße 24-26, 02827 Görlitz eingereicht werden.



    Bitte drucken Sie deshalb Ihr Abschlussschreiben aus, unterzeichnen es durch die vertretungsberechtigte(n) Person(en) und senden es per Mail an Schulsozialarbeit@kreis-gr.de oder Sie nutzen die Möglichkeit der Zusendung über das Portal-Postfach.
     

Was ist zu beachten?

Antragsfrist:
Anträge können bis zum 15.08.2024 für das Haushaltsjahr 2025 digital über das Förderportal eingereicht werden.


Einzureichende Unterlagen:

  • Anlage FK (pro Fachkraft) und P | Anlage herunterladen
  • Qualifikationsnachweise der geförderten Fachkraft 
  • aktuelle Kooperationsvereinbarung mit der beantragten Schule
  • aktuelles Konzept
  • aktuelle Satzung des freien Trägers der Jugendhilfe
  • aktueller Auszug aus dem Vereinsregister/ Handelsregister
  • Gemeinnützigkeitsbestätigung
  • Vereinbarung Schutzauftrag nach § 8a i.V. mit § 72a SGB VIII


Zum aktuellen Stand ist nur die Antragstellung notwendig und erforderlich.

Änderungsanträge können wie bisher gestellt werden. Dazu sind die entsprechenden Anlagen neu auszufüllen und über das Portal zu senden.
 

Ausgaben / Kosten:

Die Ausgaben sind getrennt nach Personalkosten und Sachkosten zu beantragen. Eine entsprechende Voreinstellung ist systemseitig bereits vorhanden.

Personalkosten sind mit der entsprechenden Anlage FK zu untersetzen und für jede Fachkraft einzeln aufzuführen.

Sachausgaben sind maximal in der von der FRL Schulsozialarbeit vorgegebenen Höhe zu beantragen.
 

Finanzierung:

Antragsberechtigt:Träger der freien Jugendhilfe
Zuwendungsart:Projektförderung
Fördersatz:Personal- und Sachausgaben nach Schulart verschieden, entsprechend den Vorgaben der FRL Schulsozialarbeit
Finanzierungsart:Anteilsfinanzierung
Die Antragstellung erfordert einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan. Systemseitig wird das abgeprüft.
Auszahlung:Die Auszahlung erfolgt wie im Zuwendungsbescheid festgelegt. 
Verwendungsnachweis:Der Verwendungsnachweis erfolgt wie im Bescheid festgelegt.