Gesundheitsausweis/Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Zielgruppe
- Personal, das Umgang mit Lebensmitteln entsprechend §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat
Angebot/Leistungsangebot
- Durch das Gesundheitsamt erfolgt die Erstbelehrung nach § 43 IfSG.
- Die Ausfertigung von Zweitschriften des Nachweisheftes gemäß § 43 IfSG erfolgt auf Anfrage.
- Es kann eine beglaubigte Kopie des Nachweisheftes nach § 43 IfSG ausgestellt werden, z.B. wenn der Teilnehmer mehrere Arbeitgeber hat.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Für befristete Bescheinigungen, z.B. im Rahmen eines Schülerpraktikums, ist der Praktikumsvertrag vorzulegen.
Gebühren
- 30,00 € - bitte möglichst passend bereit halten
- Die Kostenerhebung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis des Gesundheitsamtes auf Grundlage des aktuell gültigen Sächsischen Kostenverzeichnisses.
Hinweise
- Es ist aus Kapazitätsgründen zwingend notwendig, im Vorfeld persönlich oder telefonisch einen Termin für die Belehrung zu vereinbaren.
- Terminvergabe Dienstag und Donnerstag jeweils 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Es handelt sich um eine Gruppenbelehrung, anschließend erfolgt mit jedem Teilnehmer ein Einzelgespräch.
- Es müssen insgesamt ca. 2 Stunden Zeit eingeplant werden.
- Bitte drucken Sie nach Möglichkeit den Fragebogen aus und bringen Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben zur Belehrung mit.
- Minderjährige Antragsteller müssen durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden, der Fragebogen ist durch den Sorgeberechtigten zu unterschreiben.