präventive Jugendhilfe
Teilfachplan A - präventive Jugendhilfe (§§11-14, 16 SGB VIII)
Der Teilfachplan A umfasst im Landkreis Görlitz die Bereiche der präventiven Jugendhilfe, §§11-14 und 16 SGB VIII.
letzte Aktualisierung: 10.06.2025
Planung ab 2025
Verlegung der Antragsfrist für das Förderjahr 2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz hat für das Förderjahr 2026 die Frist zur Antragstellung nach der Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz Jugendamt für die Projekte in der Maßnahmeplanung der Jugendhilfeplanung (Leistungen gem. Teilfachplan V.A) auf den 30.09.2025 verändert. Beschluss Nr. 037/2025
Beschlüsse JHA vom 13.06.2024 :
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Maßnahmeplanung in Form einer Prioritätenliste für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendverbandsarbeit/Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienbildung des Landkreises Görlitz auf Grundlage der Förderkonzeption (Teilfachplan V A 5.1-5.3), vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, für den Planungszeitraum ab 01.01.2025:
Dokumente:
- unter Planungsraumkonferenzen finden Sie die Fotodoku der Planungsraumrunden
- unter Ziele finden Sie den Inhalt des Beschlusses des JHA vom 21.09.2023
- hier finden Sie den geplanten Ablauf des Planungsprozesses für die Planung ab 2026
- Kapitel 2-4 Bestand, Bedarfsermittlung und Bewertung (2023)
- Kapitel 5 Bedarfsfeststellung (Beschluss des JHA Nr. 106/2023 vom 6.12.2023)
- Die Bewertungsmatrix ist eine Hilfe für die Bewertenden. Um den Antrag stellenden Trägern gegenüber transparent zu sein, informieren wir Sie über die Bewertungsmatrix.
- Kapitel 1 Planungskonzeption (Beschluss des JHA Nr. 272/2019 vom 27.03.2019)