präventive Jugendhilfe

Teilfachplan A - präventive Jugendhilfe (§§11-14, 16 SGB VIII)

Der Teilfachplan A umfasst im Landkreis Görlitz die Bereiche der präventiven Jugendhilfe, §§11-14 und 16 SGB VIII.

letzte Aktualisierung: 10.06.2025


Planung ab 2025

Verlegung der Antragsfrist für das Förderjahr 2026

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz hat für das Förderjahr 2026 die Frist zur Antragstellung nach der Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen aus Haushaltsmitteln des Landkreises Görlitz Jugendamt für die Projekte in der Maßnahmeplanung der Jugendhilfeplanung (Leistungen gem. Teilfachplan V.A) auf den 30.09.2025 verändert. Beschluss Nr. 037/2025

Beschlüsse JHA vom 13.06.2024 :
 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Maßnahmeplanung in Form einer Prioritätenliste für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendverbandsarbeit/Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Familienbildung des Landkreises Görlitz auf Grundlage der Förderkonzeption (Teilfachplan V A 5.1-5.3), vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, für den Planungszeitraum ab 01.01.2025: 

Dokumente:


Schulsozialarbeit

Prioritätenliste gem. Beschluss des Jugendhilfeausschuss.