Aufenthaltstitel
Der Begriff "Aufenthaltstitel" beinhaltet nach dem Ausländerrecht alle zu vergebenden Aufenthaltserlaubnisse, die nach Grund und Zweck des Aufenthalts in Deutschland erteilt werden.
Wichtiger Hinweis:
Ein bestehender Aufenthaltstitel erlischt in der Regel bei Ausreise und einem anschließenden Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten. Ausnahmen sind möglich. Sofern Sie einen über diesen Zeitraum hinaus gehenden Auslandsaufenthalt beabsichtigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ausländerbehörde.
Arten:
Ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird erteilt als:
Visum zur Einreise (Erteilung nur durch die deutsche Auslandsvertretung)
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Aufgaben der Ausländerbehörde zum Aufenthaltstitel:
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
- Erteilung von Niederlassungserlaubnissen und Erlaubnissen zum Daueraufenthalt EG
- Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung oder Verlängerung von deutschen Passersatzpapieren für Ausländer oder Internationalen Reiseausweisen für Staatenlose und heimatlose Ausländer
Notwendige Unterlagen zur Beantragung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels:
- Gültiger nationaler Pass
- 1 biometrisches Passbild
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 1 Monat)
- aktuellen Mietvertrag
- Nachweis Lebensunterhalt
- Nachweis über Krankenversicherung (Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse)
- Amtliches Antragsformular (erhalten Sie im Sachgebiet Ausländerbehörde) oder über den interaktiven Wegweiser auf dem Webportal www.zuwanderung.sachsen.de
- Diese Aufstellung ist nicht abschließend.
Wichtiger Hinweis: Zur Antragstellung ist das persönliche Erscheinen in der Ausländerbehörde (mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Aufenthaltstitels) erforderlich.
Für die Dienstleistungen des SG Ausländerrechts werden Gebühren nach der Aufenthaltsverordnung erhoben. Am 01.09.2017 trat das Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht in Kraft. Dadurch haben sich viele Gebühren – zum Teil deutlich – geändert:
Gesenkt wurden zum Beispiel die Gebühren für die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltstiteln, die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung und die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr.
Gestiegen sind hingegen die Gebühren für beispielsweise die Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels, die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer, den Übertrag bzw. die Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, die Erteilung eines nationalen Visums oder die Ausstellung einer Bescheinigung über die Aussetzung einer Abschiebung (Duldung).
Für Rückfragen zu den aktuellen Gebühren wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
► Onlineantrag Aufenthaltstitel
► die Datenschutzinformationen zum Aufenthaltstitel erhalten Sie hier als pdf