SG Ausländerrecht
Achtung! Vorsprache nur nach vorheriger -> Online Terminanfrage. Die Terminbestätigung erfolgt per Email.
Bitte beachten Sie, dass es durch einen erhöhten Arbeitsanfall zu verlängerten Wartezeiten von 3-4 Wochen bis zur Vergabe eines Vorsprachetermins kommt. Wir bitten Sie, dies bei der Terminplanung zu berücksichtigen.
Aufgaben:
Das Sachgebiet Ausländerrecht ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Aufenthaltsrecht, der sich rechtmäßig aufhaltenden nichtdeutschen Staatsangehörigen (EU-Staaten, Drittstaaten). Es prüft, erteilt, und verlängert Aufenthaltstitel für die vom Gesetz geregelten Aufenthaltszwecke, steuert das Aufenthaltsrecht durch Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) und stellt deutsche Passersatzpapiere aus. Desweiteren werden Verpflichtungserklärungen, die für die Erteilung touristischer Visa zum Besuch Deutschlands regelmäßig Voraussetzung sind, entgegengenommen und geprüft. In den Zuständigkeitsbereich des Sachgebietes Ausländerrecht fällt ebenfalls die Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes durch den Entzug des Aufenthaltsrechtes.
Informationen über:
1. Aufenthaltserlaubnis
3. Einreise
4. Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
5. Elektronischer Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose (eRa)
6. Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
7. Informationen für Staatsangehörige der EU, des EWR u. d. Schweiz
8. Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen
10. Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Görlitz
Otto-Müller-Straße 7
02826
Görlitz
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
Hochwaldstraße 29
02763
Zittau
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