Aktuelles Amtsblatt

Wappen des Landkreises Görlitz     

Amtsblatt des Landkreises Görlitz
Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca

Nr. 10/2026 | 13. Mai 2026


Sitzungen von Ausschüssen des Landkreises Görlitz

Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales

Die 8. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales findet am Montag, dem 18.05.2026, um 16.00 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.

Tagesordnung:

1

Eröffnung

1.1

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung

1.2

Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 02.03.2026

2

Vorstellung Positionspapier »Inklusion in der Kita«

3

Informationen zur »Neuen Grundsicherung« (13. Gesetz zur Änderung des SGB II)

4

Vergaben Jobcenter

4.1

Planung einer Vergabe: Entdecke Lösungsansätze: Kreativ und Engagiert (ELKE) 2026

4.2

Planung einer Vergabe: Jugendmodul (JuMo) 2026

5

Förderung des gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Görlitz – Suchthilfe – mit Haushaltmitteln des Landkreises Görlitz im Haushaltjahr 2026

6

Sonstiges



Sitzung des Technischen Ausschusses

Die 8. Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, dem 19.05.2026, um 16.00 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.

Tagesordnung:

1

Eröffnung

1.1

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung

1.2

Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 03.03.2026

2

Verkauf Liegenschaft Reiterstützpunkt Görlitz-Weinhübel

3

Verkauf Liegenschaft Lawalde, Schönbacher Straße 48

4

Information zur Vergabe von Bauleistungen im Sinne der VOB/A

5

Sonstiges

 


Sitzung des Hauptausschusses

Die 8. Sitzung des Hauptausschusses findet am Mittwoch, dem 27.05.2026, um 15.00 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.

Tagesordnung:

1

Eröffnung

1.1

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung

1.2

Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 10.03.2026

2

Antrag Stundung Kreisumlage

3

Sonstiges



Dr. Stephan Meyer
Landrat



Beschlüsse der Sondersitzung des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 29.04.2026

Beschluss Nr.: 126/2026

Der Kreistag möge beschließen, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

5. Der Landrat wird beauftragt, mit den relevanten Akteuren weiterhin in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei veränderten rechtlichen oder strukturellen Rahmenbedingungen, die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Erweiterung hin zu einer Erstversorgungsstruktur am Standort Ebersbach zu prüfen, mit dem Ziel, dies perspektivisch zu ermöglichen. Sofern für die Umsetzung zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sind, ist dem Kreistag eine gesonderte Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss Nr.: 127/2026

Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt in Umsetzung der Beschlüsse Nr. 236/2023 vom
18. Oktober 2023 und Nr. 085/2025 vom 18. Juni 2025 folgende Entwicklungsgrundsätze für den Klinikstandort Ebersbach:

  1. Der Landrat wird ermächtigt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten sowie die notwendigen Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen, die im Rahmen der medizinstrategischen Neuausrichtung der Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH zur Weiterentwicklung des Klinikstandortes Ebersbach zu einem breit aufgestellten Gesundheitszentrum mit einem spezifischen Profil im Bereich der ambulanten Operationen (AOP) erforderlich sind.
  2. Zur Umsetzung des Zielbildes kann die Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH Mittel aus dem durch Beschluss Nr. 085/2025 vom 18. Juni 2025 eingerichteten Verfügungsrahmen zur Liquiditätssicherung bis zu einer Höhe von maximal 4,5 Millionen Euro in Anspruch nehmen.
    Diese Mittel dienen ausschließlich der temporären Liquiditätssicherung und Vorfinanzierung insbesondere von Fördermitteln oder strukturbedingten Anpassungsmaßnahmen im Zuge der medizinstrategischen Neuausrichtung.
  3. Sofern sich im Zuge der Umsetzung weiterer Finanzierungsbedarf ergeben sollte, der weder aus Fördermitteln, Eigenmitteln der Gesellschaft noch durch Beiträge Dritter gedeckt werden kann und der über den bestehenden Liquiditätsrahmen hinausgeht, ist hierfür eine gesonderte Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Görlitz erforderlich.
  4. Der Kreistag des Landkreises Görlitz ist im Rahmen der regelmäßigen Sachstandsberichte zur Neustrukturierung der Gesundheitsversorgung im Landkreis Görlitz über den Fortgang und den Stand der Umsetzung am Standort Ebersbach zu informieren.
  5. Der Landrat wird beauftragt, mit den relevanten Akteuren weiterhin in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei veränderten rechtlichen oder strukturellen Rahmenbedingungen, die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Erweiterung hin zu einer Erstversorgungsstruktur am Standort Ebersbach zu prüfen, mit dem Ziel, dies perspektivisch zu ermöglichen. Sofern für die Umsetzung zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sind, ist dem Kreistag eine gesonderte Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen.


Dr. Stephan Meyer
Landrat



Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien

Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ liegt an sieben Arbeitstagen vom
18. Mai 2026 bis 27. Mai 2026 an jedem Arbeitstag während der Dienstzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Bürgerbüro Zimmer 0.29 aus. Des Weiteren ist der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 auf der Internetseite des Landkreises Görlitz – www.kreis-goerlitz.de – unter Aktuelles / Amtliches / Amtliche Bekanntmachungen einsehbar.

In dieser Zeit und in den darauffolgenden sieben Arbeitstagen, vom 28. Mai 2026 bis 5. Juni 2026, können Einwände gegen diesen Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Bürgerbüro Zimmer 0.29 erhoben werden.

Thomas Rublack
Verbandsvorsitzender



Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes 2024

Gemäß § 99 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist, in Verbindung mit § 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, ist für Zweckverbände für jedes Geschäftsjahr ein Beteiligungsbericht zu erstellen.

Für den Zweckverband Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien wurde der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 erstellt.

Des Weiteren ist der Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 auf der Internetseite des Landkreises Görlitz – www.kreis-goerlitz.de – unter Aktuelles / Amtliches / Amtliche Bekanntmachungen einsehbar.

Thomas Rublack
Verbandsvorsitzender



Zweckverband Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien

Zweckverband Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien

Veröffentlichung von Informationen gem. § 36 b SächsGemO der Verbandsversammlung am
17. März 2025

Die Zweckverbandsversammlung Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien hat in der Sitzung am 17. März 2025 im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst.

Bekanntgabe von Beschlüssen in der Sitzung am 17.03.2025 nichtöffentlicher Teil:

Der Beschluss ZV 01/2025 wurde dahingehend gefasst, dass bevor die Beschlüsse 02/2025, 03/2025 und 04/2025 umgesetzt werden, zu prüfen ist, ob bei der Verpachtung von Flächen ein Festbetrag erzielt werden kann.

Die Verhandlungen haben zu keinem Erfolg geführt, so dass die folgenden drei Beschlüsse umgesetzt werden:

Mit Beschluss ZV 02/2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ den Rahmenpachtvertrag und Investorenpachtvertrag als Ersatz zum Pachtvertrag vom 28.04./07.07.2024 zur Errichtung und Betrieb der PV-Anlagen Rothenburg V beschlossen.

Mit Beschluss ZV 03/2025 wurde der Abschluss eines Rahmenpachtvertrages und Investorenpachtvertrages zum Repowering der Bestandsanlagen zur Errichtung und Betrieb der PV-Anlagen Rothenburg I,II, III und IV beschlossen.


Mit Beschluss ZV 04/2025 wurde der Nachtrag zur Vereinbarung der Überleitung des (Unter-) Pachtvertrages zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage – Abschnitt II vom 05.08.2009 beschlossen.

Thomas Rublack
Verbandsvorsitzender



Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung

Bekanntgabe einer standortbezogenen Vorprüfung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

In der Gemarkung Sproitz Flur 3 wurde für einen Gesamtumfang von ca. 3,7369 ha die Genehmigung zur Erstaufforstung beantragt und letztlich für eine Teilfläche von ca. 3,3321 ha bewilligt.

Der Landkreis Görlitz ist gemäß § 10 Abs. 5 SächsWaldG als Untere Landwirtschaftsbehörde die zuständige Genehmigungsbehörde.

Die Erstaufforstung ist ein Vorhaben nach Nummer 17.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 2 bedarf.

Das Vorhaben wurde anhand der vom Antragsteller nach § 7 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 2 UVPG übermittelten Angaben gemäß § 7 Absatz 2 UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen. Diese ergab, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und es daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.

Die UVP-Pflicht besteht nicht, weil keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, die durch das geplante Vorhaben erheblich nachteilig beeinflusst werden könnten.

Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.


 

Steffen Pohl
Sachgebietsleiter Agrarstruktur
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung



Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Oderwitz, Gemarkung Niederoderwitz im Bereich und Umfeld der Kleingartenanlage südwestlich des BayWa Agrarhandels ab 18. Mai 2026 Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten (Passpunktbestimmungen) zur geometrischen Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch.

Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG).

Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.


Birgit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung



Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Kodersdorf, Gemarkung Kodersdorf Flur 23 und 24 ab Mai 2026 Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten (Passpunktbestimmungen) zur geometrischen Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch.

Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG).

Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.
 

Birgit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung



Impressum


Herausgeber:
Landratsamt Görlitz
Pressestelle
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Telefon: 03581 663-9017
amtsblatt@kreis-gr.de
www.kreis-goerlitz.de

V.i.S.d.P.: Dr. Stephan Meyer

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 12. Mai 2026


Amtsblatt des Landkreises Görlitz

Hausanschrift
Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
 
Postanschrift
Landratsamt Görlitz
PF 30 01 52
02806 Görlitz

Wichtig: Bei Schriftverkehr betreffendes Amt angeben!
 


Öffnungszeiten



Online-Anträge 



Terminvergabe



Bürgerinfoportal Externer Link - Neues Fenster  



Geoportal online Externer Link - Neues Fenster  



iKfz online Zulassung 



Übersicht der Standorte und Verteilung der Ämter in den Häusern des Landratsamtes  

#MeinZushauseLKGR
 

Facebook – folgen Sie uns ?!    In unserem YouTube - Kanal präsentieren wir Ihnen Aktuelles, Alltägliches und Glanzlichter aus unserem Landkreis Görlitz.    Bilder und Fotos aus dem östlichsten Landkreis D