nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636)
Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
- Änderung auf Grund einer Katastervermessung und Abmarkung
Betroffene Flurstücke Gemeinde Horka, Gemarkung Horka Flur 12: 10, 113, 114, 132, 133, 134 Gemeinde Horka, Gemarkung Horka Flur 13: 168/2, 174, 175, 217/1, 234/3 Gemeinde Niesky, Gemarkung Niesky Flur 1: 133, 134 Gemeinde Niesky, Gemarkung Niesky Flur 14: 160/3 Gemeinde Görlitz, Gemarkung Görlitz Flur 55: 957 Gemeinde Ebersbach-Neugersdorf, Gemarkung Ebersbach: 854 Art der Änderung (betroffene Gemarkungen) - Berichtigung der Flächenangabe (Horka Flur 13, Niesky Flur 1, Niesky Flur 14)
- Berichtigung eines Zeichenfehlers (Horka Flur 12, Horka Flur 13, Görlitz Flur 55, Ebersbach)
- Behebung eines Abmarkungsmangels (Ebersbach)
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Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt bzw. bekanntgegeben. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 4.September 2024 bis zum 4. Oktober 2024 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw.
663-3533 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt bzw. bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die bei Art der Änderung unter der Nummer 2 (Berichtigung eines Zeichenfehlers) und der Nummer 3 (Behebung eines Abmarkungsmangels) angeführten Änderungen stellen einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.
Brigit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung