Zweckverband Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien
Veröffentlichung von Informationen gem. § 36 b SächsGemO der Verbandsversammlung am
17. März 2025
Die Zweckverbandsversammlung Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien hat in der Sitzung am 17. März 2025 im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst.
Bekanntgabe von Beschlüssen in der Sitzung am 17.03.2025 nichtöffentlicher Teil:
Der Beschluss ZV 01/2025 wurde dahingehend gefasst, dass bevor die Beschlüsse 02/2025, 03/2025 und 04/2025 umgesetzt werden, zu prüfen ist, ob bei der Verpachtung von Flächen ein Festbetrag erzielt werden kann.
Die Verhandlungen haben zu keinem Erfolg geführt, so dass die folgenden drei Beschlüsse umgesetzt werden:
Mit Beschluss ZV 02/2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ den Rahmenpachtvertrag und Investorenpachtvertrag als Ersatz zum Pachtvertrag vom 28.04./07.07.2024 zur Errichtung und Betrieb der PV-Anlagen Rothenburg V beschlossen.
Mit Beschluss ZV 03/2025 wurde der Abschluss eines Rahmenpachtvertrages und Investorenpachtvertrages zum Repowering der Bestandsanlagen zur Errichtung und Betrieb der PV-Anlagen Rothenburg I,II, III und IV beschlossen.
Mit Beschluss ZV 04/2025 wurde der Nachtrag zur Vereinbarung der Überleitung des (Unter-) Pachtvertrages zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage – Abschnitt II vom 05.08.2009 beschlossen.
Thomas Rublack
Verbandsvorsitzender