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Amtsblatt des Landkreises Görlitz
Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca

Nr. 18/2024 | 4. September 2024


Information zu umfangreichen Änderungen von Gebäudedaten und Daten der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster

In der sächsischen Vermessungsverwaltung werden derzeit umfangreiche Arbeiten durchgeführt, um Datenbestände des Liegenschaftskatasters und aus dem Bereich der topografischen Karten untereinander abzugleichen und zu harmonisieren. Ziel ist die künftige Unterbindung doppelter Datenhaltung.

Bei den Arbeiten werden Daten zu Gebäuden und in Ausnahmefällen den tatsächlichen Nutzungen aus den beiden Datenbeständen untereinander abgeglichen und mit weiteren Informationen (z. B. Art der gewerblichen Nutzung eines Gebäudes) ergänzt. Dies führt zwangsläufig zu Änderungen von Gebäudedaten im Liegenschaftskataster. Da diese Daten jedoch nicht dem öffentlichen Glauben des Grundbuches unterliegen, entstehen für den Flurstückseigentümer auch keine rechtlichen Nachteile.

In den kommenden Wochen werden in der unteren Vermessungsbehörde des Landkreises Görlitz die oben beschriebenen Arbeiten in allen Gemarkungen der Gemeinden Ebersbach-Neugersdorf und Leutersdorf durchgeführt.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass aus dem Liegenschaftskataster grundsätzlich nur der aktuelle Stand am Tage des Abrufes von Daten ersichtlich ist. Nachweise zu Änderungen von Gebäudedaten und Daten der tatsächlichen Nutzung werden auf Grund rechtlicher und technischer Anpassungen nicht mehr geführt. Es besteht auch keine Möglichkeit, Eigentümern darüber Auskunft zu geben, wann und aus welchem Anlass derartige Änderungen erfolgt sind.



Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

nach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636)

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

  1. Änderung auf Grund einer Katastervermessung und Abmarkung

        Betroffene Flurstücke

        Gemeinde Horka, Gemarkung Horka Flur 12: 10, 113, 114, 132, 133, 134

        Gemeinde Horka, Gemarkung Horka Flur 13: 168/2, 174, 175, 217/1, 234/3

        Gemeinde Niesky, Gemarkung Niesky Flur 1: 133, 134

        Gemeinde Niesky, Gemarkung Niesky Flur 14: 160/3

        Gemeinde Görlitz, Gemarkung Görlitz Flur 55: 957

        Gemeinde Ebersbach-Neugersdorf, Gemarkung Ebersbach: 854

        Art der Änderung (betroffene Gemarkungen)

  1. Berichtigung der Flächenangabe (Horka Flur 13, Niesky Flur 1, Niesky Flur 14)
  2. Berichtigung eines Zeichenfehlers (Horka Flur 12, Horka Flur 13, Görlitz Flur 55, Ebersbach)
  3. Behebung eines Abmarkungsmangels (Ebersbach)
     



Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt bzw. bekanntgegeben. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 4.September 2024 bis zum 4. Oktober 2024 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw.
663-3533 telefonisch zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt bzw. bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die bei Art der Änderung unter der Nummer 2 (Berichtigung eines Zeichenfehlers) und der Nummer 3 (Behebung eines Abmarkungsmangels) angeführten Änderungen stellen einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.
 

Brigit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung



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V.i.S.d.P.: Dr. Stephan Meyer

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 30. August 2024


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