Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. v. m. § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die BayWa Agrarhandel GmbH (AZ.: 56.1.1.02-2445) in 02894 Reichenbach/O.L.
Die BayWa Agrarhandel GmbH beantragt die öffentliche Bekanntmachung für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit vorgenannten Aktenzeichen.
Der Landkreis Görlitz hat der BayWa Agrarhandel GmbH, Kleine Drakenburger Straße 7b, 31582 Nienburg/Weser mit Datum vom 07.07.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Getreidesiloanlage mit Bahnverladung mit dem folgenden verfügenden Teil erteilt:
„1 Die BayWa Agrarhandel GmbH erhält auf der Grundlage der §§ 4, 10, 19 Abs. 1 und 2 des BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nr. 9.11.2 V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV nach Maßgabe der in nachfolgendem Abschnitt B bezeichneten Antragsunterlagen und der nachstehenden Nebenbestimmungen (Abschnitt C), die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb einer Getreidesiloanlage mit Bahnverladung einschließlich Nebenanlagen am Standort 02894 Reichenbach/O.L., Flurstück 1343/10 der Gemarkung Reichenbach/O.L..
2 Die beantragte Anlage besteht im Wesentlichen aus:
Betriebseinheit Nr.: | BE 01 |
Bezeichnung: | Eingangswaagen mit Labor |
bestehend aus: | 2 Waagen, Büro, Labor, Analysestation |
Betriebseinheit Nr.: | BE 02 |
Bezeichnung: | Getreidelagerkomplex 1 (GLK 1) |
bestehend aus: | 14 Flachbodensilos à 1.000 t, 2 Annahmegossen (Gosse 1 und 2) à 100 t/h Annahmeleistung, 1 Trocknungsanlage (900 kW Nennwärmeleistung), 1 Siebreiniger (100 t/h Reinigungsleistung), 1 Lkw-Verladung (100 t/h Verladeleistung), 12 Trichterzellensilos à 150 t (im Maschinenhaus), Gossenentstaubung (2 x 30.000 m³/h Luftleistung), Zentralaspiration (15.000 m³/h Luftleistung) |
Betriebseinheit Nr.: | BE 03 |
Bezeichnung: | Getreidelagerkomplex 2 (GLK 2) |
bestehend aus: | 4 Flachbodensilos à 2.500 t, 1 Annahmegosse (Gosse 3) à 200 t/h Annahmeleistung, 1 Vorreiniger/Windsichter (200 t/h Reinigungsleistung), Gossenentstaubung (30.000 m³/h Luftleistung), Zentralaspiration (18.900 m³/h Luftleistung) |
Betriebseinheit Nr.: | BE 04 |
Bezeichnung: | Getreidelagerkomplex 3 (GLK 3) |
bestehend aus: | 7 Stahlblechsilos à 13.500 t, 3 Trichtersilos à 1.000 t, 2 Annahmegossen (Gosse 4 und 5) à 300 t/h Annahmeleistung, 2 Vorreiniger/Windsichter (300 t/h Reinigungsleistung), 2 Siebreiniger (300 t/h Reinigungsleistung), 1 Lkw-Verladung (300 t/h Verladeleistung), Gossenentstaubung (2 x 13.500 m³/h Luftleistung), Zentralaspiration (27.000 m³/h Luftleistung), Zentralaspiration (13.500 m³/h Luftleistung), Aspiration Lkw-Verladung (Anschluss an Zentralaspiration 1) |
Betriebseinheit Nr.: | BE 05 |
Bezeichnung: | Bahnverladung |
bestehend aus: | Verladeturm mit 2 Puffersilozellen à 50 t Lagerkapazität, Durchlaufwaage, Verladeleistung max. 500 t/h [500 t/h bei Beladung aus Trichtersilos; 300 t/h bei Beladung aus GLK 2 oder 3; 100 t/h bei Beladung aus GLK 1], Aspiration (Punktfilter) |
Betriebseinheit Nr.: | BE 06 |
Bezeichnung: | Mehrzweckhalle |
bestehend aus: | Umschlag verschiedenster Agrarprodukte (Soja, Rapsschrot, Kalk), Aufteilung in Lagerboxen, Gesamtvolumen 5.000 t, Einlagerung vom Zug über Förderbänder, Auslagerung über Flurförderfahrzeug (Radlader, Stapler) zum Lkw |
Betriebseinheit Nr.: | BE 07 |
Bezeichnung: | Ausgangswaage |
bestehend aus: | Wiegeeinrichtung |
3 Bestandteil dieser Genehmigung sind die unter Abschnitt B genannten und mit Genehmigungsvermerk versehenen Antragsunterlagen sowie die in Abschnitt C genannten Nebenbestimmungen.
4 Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG folgende behördliche Entscheidungen mit ein:
- Baugenehmigung nach § 72 Abs. 1 SächsBO für Neubau Getreidesiloanlage mit Annahmehalle und Maschinenhaus
- Abweichungen gemäß § 67 Abs. 1 SächsBO hinsichtlich Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 SächsBO
5 Die Genehmigung erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren ab Unanfechtbarkeit der Genehmigung mit der Errichtung der geänderten Anlage begonnen wird bzw. diese nicht innerhalb von zwei Jahren nach Baubeginn in Betrieb genommen wird.
6 Beabsichtigt die Betreiberin, den Betrieb der Anlage einzustellen, ist dies dem Umweltamt des Landratsamtes Görlitz nach § 15 Abs. 3 BImSchG unter Angabe des Zeitpunktes der Einstellung und mit Beifügung von Unterlagen, die die vorgesehenen Maßnahmen zur Erfüllung der sich aus § 5 Abs. 3 BImSchG ergebenden Pflichten beschreiben, unverzüglich anzuzeigen.
7 Die Entscheidung ist kostenpflichtig. Die Kosten des Verfahrens trägt die BayWa Agrarhandel GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr von xxx EUR erhoben. Auslagen werden nicht geltend gemacht.
Die Gesamtkosten werden mit Bekanntgabe dieses Bescheides fällig und sind bis zum 18.08.2025 unter Berücksichtigung des beigefügten Überweisungsträgers und Angabe des Kassenzeichens zu zahlen.“
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz erhoben werden.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich Begründung wird
vom 10.07.2025 bis einschließlich 24.07.2025
unter folgendem Link zugänglich gemacht:
https://www.kreis-goerlitz.de/Amtliches/Amtliche-BekanntmachungenLK.htm?waid=392.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 9. BImSchV unter folgenden Hinweisen:
- Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber denjenigen Betroffenen als zugestellt gilt, denen er nicht gesondert bekanntgegeben wurde.
im Auftrag
Peter Müller
Amtsleiter Umweltamt