Aktuelles Amtsblatt

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz
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Nr. 20/2024 | 2. Oktober 2024


Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Vollzug des Vorkaufsrechts nach § 38 des Sächsischen Naturschutzgesetzes i. V. m. § 66 des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Landkreis Görlitz erlässt folgende Allgemeinverfügung zum Vollzug des Vorkaufsrechts nach § 66 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, in Verbindung mit § 38 des Sächsischen Naturschutzgesetzes vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), das zuletzt durch das Gesetz vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 672) geändert worden ist:

  1. Der Landkreis Görlitz verzichtet hiermit vollumfänglich auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 66 des Bundesnaturschutzgesetzes i. V. m. § 38 des Sächsischen Naturschutzgesetzes für alle Rechtsgeschäfte.
  2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Görlitz in Kraft und gilt bis auf Widerruf.


Begründung

I.

Nach § 66 Absatz 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes i. V. mit § 38 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Naturschutzgesetzes steht den Landkreisen ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu,

  1. die in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturschutzgebieten oder als solchen einstweilig sichergestellten Gebieten liegen,
  2. auf denen sich Naturdenkmäler oder als solche einstweilig sichergestellte Gegenstände befinden,
  3. auf denen sich oberirdische Gewässer befinden.

II.

Der Landkreis beabsichtigt auf Grund der Haushaltslage bis auf Widerruf das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

Die Nichtausübung des Vorkaufsrechts wird mit dieser Allgemeinverfügung für alle Grundstücksveräußerungsvorgänge erklärt. Die Allgemeinverfügung ersetzt gleichzeitig das, für den Fall des nicht bestehenden Vorkaufsrechts vom Landkreis Görlitz auszustellende Negativattest.

Der Landkreis hat hierzu die tatsächlichen und die sich an einem praxistauglichen Vollzug orientierenden Möglichkeiten zur Ausübung des Vorkaufsrechts geprüft und sieht keine Notwendigkeit für Einzelfallentscheidungen.

Die Nichtausübung des Vorkaufsrechts wird pauschal verfügt, um unverhältnismäßige und unnötige Arbeitsbelastungen der mit dem Vorkauf befassten Behörden und Notare zu vermeiden.


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz Widerspruch erhoben werden.


Dr. Stephan Meyer
Landrat



Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Stadt Görlitz, Gemarkung Ludwigsdorf Flur 4 ab Oktober 2024 umfangreiche Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten (Passpunktbestimmungen) zur geometrischen Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch.

Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG).

Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.


Brigit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung



Beschlüsse der Ausschüsse des Kreistages Görlitz


Beschlüsse der Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 23.09.2024

Beschluss Nr.: 001/2024

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt den Zuschuss für den Bereich Schuldnerberatung für den Landkreis Görlitz in nachstehender Höhe für das Jahr 2025

ASB Betreuungs- und Sozialdienste gGmbH                             49.029,10 Euro

Caritasverband Region Görlitz e.V.                                          49.029,10 Euro

Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Löbau-Zittau  gGmbH       98.058,20 Euro

DRK Kreisverband Weißwasser e.V.                                         65.372,13 Euro

Beschluss Nr.: 002/2024

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreistages Görlitz beschließt den Sitzungstermin für das IV. Quartal: 11. November 2024.



Beschlüsse der Konstituierende Sitzung des Technischen Ausschusses vom 24.09.2024

Beschluss Nr.: 001/2024

Der Technische Ausschuss des Landkreises Görlitz beschließt die Auftragsvergabe über die Lieferung von acht Krankentransportwagen (KTW) ausgebaut nach EN 1789:2020 Typ A2an das Unternehmen Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG aus 39218 Schönebeck zu erteilen.

Der Ausschuss beauftragt im Weiteren den Landrat mit der Erteilung des Zuschlags.

Beschluss Nr.: 002/2024

Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen, als stufenweise Beauftragung am Bauvorhaben Neubau Rettungswache in Zittau an das Büro Architekturbüro Dr. Lehmann, Niedere Dorfstraße 1, 02708 Löbau und beauftragt den Landrat, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Beschluss Nr.: 003/2024

Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Fachplanungsleistung Tragwerksplanung, als stufenweise Beauftragung am Bauvorhaben Neubau Rettungswache in Zittau an das Büro RR Consulting, Markt 11, 02763 Zittau und beauftragt den Landrat, den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Beschluss Nr.: 004/2024

Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3, als stufenweise Beauftragung am Bauvorhaben Neubau Rettungswache in Zittau an das Büro GENOM, Georgi/Noffke GmbH, Theodor-Korselt-Straße 3, 02763 Zittau und beauftragt den Landrat, vorbehaltlich der Informations- und Wartepflicht gem. § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Beschluss Nr.: 005/2024

Der Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-5, als stufenweise Beauftragung am Bauvorhaben Neubau Rettungswache in Zittau an das Büro ELKOPLAN, Ingenieurbüro für Elektro- und Kommunikationsanlagen GmbH Zittau, Theodor-Korselt-Straße 20, 02763 Zittau und beauftragt den Landrat, vorbehaltlich der Informations- und Wartepflicht gem. § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Beschluss Nr.: 006/2024

Der Technische Ausschuss des Kreistages Görlitz beschließt seinen Sitzungstermin für das IV. Quartal: 12.11.2024.



Beschlüsse der Konstituierende Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.09.2024

Beschluss Nr.: 001/2024

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz wählt Frau Mandy Köhler als stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses.

Beschluss Nr.: 002/2024

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz wählt als Mitglieder in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung:

Kreisräte:

Vertreter                                                                         Stellvertretung

1. Christoph Biele (CDU)                                                  Benedikt Hummel

2. Florian Oest (CDU)                                                       Bernhard Waldau          

3. Sieglinde Hemming (BSW-FWZ)                                    Dr. Karin Ponesky

4. Kerstin Leuthäuser (AfD)                                              Sven Hämisch

5. Julius Menschner (Bündnis Grüne/KJiK/SPD)                  Sebastian Schwalbe


Freie Träger

Vertreter                                                                         Stellvertretung

1. Mandy Köhler (Diakonie St. Martin)                               Anna Zirps                        

2. Katja Schönborn (Der Paritätische)                                Annekathrin Kellermann       

3. Enrico Schneider (CVJM Oberlausitz)                             Tobias Rothe

Beschluss Nr.: 003/2024

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz wählt als Mitglieder in den Unterausschuss Kindertageseinrichtungen/Familienbildung:

1. Johanna Jäschke

2. Markus Kepstein

3. Andrea Kliemann

4. Kessrin Schulze

5. Dana Lehmann

6. Jacqueline Hertrampf-Bier

7. Anett Rafelt

8. Laura Koblitz

Beschluss Nr.: 004/2024

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Görlitz beschließt den Sitzungstermin für das IV. Quartal: 14.11.2024.



Beschluss der Konstituierende Sitzung des Hauptausschusses vom 01.10.2024

Beschluss Nr.: 001/2024

Der Hauptausschuss des Kreistages Görlitz beschließt den Sitzungstermin für das

IV. Quartal: 19. November 2024.


Dr. Stephan Meyer
Landrat



Korrektur des Kreistags-Beschlusses 020/2024 vom 04.09.2024, veröffentlicht im Amtsblatt am 18.09.2024

Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt als Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Allwetterbad Großschönau“ Landrat Dr. Stephan Meyer (geborenes Mitglied)

und als weitere zwei Vertreter sowie deren Stellvertreter:

Vertreter                                               Stellvertreter

Steffen Wächter                                     Udo Zimmermann

Tobias Steiner                                        Markus Kranich


Dr. Stephan Meyer
Landrat



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www.kreis-goerlitz.de

V.i.S.d.P.: Dr. Stephan Meyer

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 30. September 2024


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