Aktuelles Amtsblatt

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz
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Nr. 11/2026 | 27. Mai 2026


Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Die 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 04.06.2026, 16.00 Uhr, im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Raum 0.10 statt.

Tagesordnung:
 

1

Eröffnung

1.1

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung

1.2

Abstimmung über Einwände zur Sitzungsniederschrift vom 05.03.2026

2

Berichterstattungen

2.1

Unterausschuss Jugendhilfeplanung

2.2

Arbeitsgemeinschaft Träger der Jugendhilfe

3

Positionspapier der Verwaltung „Inklusion in der Kita“

4

Maßnahmeplanung im Teilfachplan V.A – Leistungen nach §§ 11-14 und 16 SGB VIII ab 01.01.2026
-  Maßnahmeplanung zur Jugendverbandsarbeit

5

Umsetzung Maßnahmeplanung Teilfachplan V.A – Leistungen nach §§ 11-14 und 16 SGB VIII
- Höhe der Förderung im Jahr 2026

6

Information zu den Beschlussvorlagen Richtlinien Fachkraftförderung und Kofinanzierungen

6.1

Richtlinie Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung für die §§ 11-14 und 16 SGB VIII im Landkreis Görlitz – Fachkraftförderung (RL FKF)

6.2

Richtlinie Gewährung von Zuwendungen als Kofinanzierungen auf Grundlage der §§ 11-14 und 16 SGB VIII im Landkreis Görlitz (RL Kofi)

7

Antrag der Fraktion BündnisGrüne-KJiK-SPD: Partizipative Überarbeitung der Förderrichtlinie (FRL) zur Sicherung der fachlichen Qualität und Planungssicherheit

8

Information Entwurf Fachstandards „Insoweit erfahrene Fachkräfte im Landkreis Görlitz"

9

Informationen der Verwaltung des Jugendamtes

10

Sonstiges



Dr. Stephan Meyer
Landrat



Beschlüsse der 8. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 18.05.2026

Beschluss Nr.: 010/2026

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt

1. die Vergabe des Erstauftrages für die Leistung „Entdecke Lösungsansätze: Kreativ und Engagiert (ELKE) 2026“ für den Zeitraum 01.11.2026 – 31.10.2027.

2. nach Zuschlagserteilung für diese Leistung, die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen.

3. die 1. Optionsziehung für diese Leistung für den Zeitraum 01.11.2027 – 31.10.2028, sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der 1. Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über ausreichende Bundesmittel verfügt.

4. nach der 1. Optionsziehung für diese Leistung, die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen.

5. die 2. Optionsziehung für diese Leistung für den Zeitraum 01.11.2028 – 31.10.2029, sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der 2. Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über ausreichende Bundesmittel verfügt.

6. nach der 2. Optionsziehung für diese Leistung, die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2028 und 2029 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen.


Beschluss Nr.: 011/2026

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt

1. die Vergabe des Erstauftrages für die Leistung „Jugendmodul (JuMo) 2026“ für förderungsberechtigte junge Menschen für den Zeitraum 01.10.2026 – 30.09.2027.

2. nach Zuschlagserteilung für diese Leistung sind die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2026 bis 2027 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen.

3. die Optionsziehung für diese Leistung für den Zeitraum 01.10.2027 – 30.09.2028, sofern das Jobcenter zum Zeitpunkt der Optionsziehung entsprechenden Bedarf hat und über ausreichende Bundesmittel verfügt.

4. nach der Optionsziehung für diese Leistung sind die tatsächlich entstehenden Kosten für die Haushaltsjahre 2027 bis 2028 dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales schriftlich mitzuteilen.


Beschluss Nr.: 012/2026

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Görlitz beschließt die Förderung des gemeinde psychiatrischen Verbundes im Landkreis Görlitz – Suchthilfe – mit Haushaltmitteln des Landkreises Görlitz im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von max. 852.614 Euro, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.             

                       

Verteilung:   

1. come back e.V.

  • für die Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
    Zittau mit der Außenstelle Ebersbach-Neugersdorf                  max. 320.737 Euro
     

2. St. Martin StattRand gGmbH

  • für die Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
    Weißwasser mit der Außenstelle Niesky                                    max. 300.497 Euro
     

3.   Sozialteam – Sozialtherapeutische Einrichtungen für Sachsen gGmbH

  • für die Psychosoziale Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
    Görlitz mit der Außenstelle Löbau                                     max. 231.380 Euro


Beschlüsse der 8. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 19.05.2026

Beschluss Nr.: 046/2026

Der Technische Ausschuss des Landkreises Görlitz beschließt:

1. Die anteilige kreiseigene Liegenschaft mit folgenden Daten

Objekt:                        Reiterstützpunkt
                                   Zittau Straße 166
                                   02827 Görlitz

Grundbuchamt:          Görlitz

Grundbuch:                Görlitz

Grundbuchblatt:          6984

Gemarkung:                Görlitz

Flur:                            75 und 85

Flurstücke:                  230/8 und 10/4

Fläche:                        10.203 m2  und 317 m2

Eigentümer:                Landkreis Görlitz (10/16)
                                    Frau Christa Teuber (3/16)
​​​​​​​                                    Herr Ulrich Grafe (3/32)
​​​​​​​                                    Herr Roland Grafe (3/32)
​​​​​​​ mit einer Gesamtfläche von 10.520 m2 wird zur Vermarktung freigegeben.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Vermarktungsverfahren (z. B. öffentliche Ausschreibung, Bieterverfahren oder Maklervermarktung) durchzuführen.


3. Ziel der Vermarktung ist der Verkauf der Liegenschaft zum bestmöglichen wirtschaftlichen Ergebnis, mindestens jedoch zum Verkehrswert.

Beschluss Nr.: 047/2026

Der Technisches Ausschuss des Landkreises Görlitz beschließt:

1. Die kreiseigene Liegenschaft mit folgenden Daten

Objekt:                        Straßenmeisterei Lawalde
                                   Schönbacher Straße 48
                                   02708 Lawalde

Grundbuchamt:          Lawalde

Grundbuch:                Lawalde

Grundbuchblatt:          572

Gemarkung:               Lawalde

Flurstücke:                  525/1     526/1       528/1         528/4        530/3        532/2  

Fläche:                        559 m2    1.651 m2 6.326 m2   4.785 m2   3.634 m2   405 m2                

Eigentümer:                Landkreis Görlitz
mit einer Gesamtfläche von 17.360 m2 wird zur Vermarktung freigegeben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Vermarktungsverfahren (z. B. öffentliche Ausschreibung, Bieterverfahren oder Maklervermarktung) durchzuführen.
 

3. Ziel der Vermarktung ist der Verkauf der Liegenschaft zum bestmöglichen wirtschaftlichen Ergebnis, mindestens jedoch zum Verkehrswert.


Dr. Stephan Meyer
Landrat



Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz bittet zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren um besondere Aufmerksamkeit und Rücksicht beim Betrieb von Mährobotern.

Die Umsatz- und Absatzzahlen von Mährobotern in Deutschland steigen laut Branchenverband gfu und Marktforschungsunternehmen NIQ (Stand Juni 2025). Im Jahr 2025 stiegen die verkauften Stückzahlen in den ersten vier Monaten um 45 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, was einer Gesamtzahl von 110.000 Stück entspricht.

Für Igel ist der nächtliche Einsatz von Mährobotern besonders gefährlich, da sie dämmerungs- und nachtaktiv sind und vor Gefahren nicht davon laufen, sondern möglichst ruhig stehen bleiben oder sich zusammenrollen. In den letzten Jahren kam es im Landkreis Görlitz vermehrt zu Funden verletzter Igel. Leichte Schnittverletzungen können zu schweren Entzündungen und somit zum Tod führen. Von Verletzungen betroffen sind u.a. auch Nagetiere, Amphibien, Reptilien, Insekten und Jungvögel.

Die Betriebszeiten von Mährobotern sollten sich daher an den Hauptaktivitätszeiten des Igels orientieren, d.h. der Betrieb von Mährobotern ab einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetages eingestellt werden. Tagsüber können Mähroboter uneingeschränkt benutzt werden.

Technisch ausgereiftere Modelle von Mährobotern, welche die Tiere erkennen und den Betrieb autonom einstellen bzw. die Tiere mit hinreichendem Sicherheitsabstand umfahren, werden nach aktuellem Kenntnisstand nicht oder in nur sehr geringem Umfang auf dem Markt angeboten.

Dass Handlungsbedarf aufgrund eines erheblichen Bestandsrückgangs von Igeln besteht, ergibt sich aus der 2020 aktualisierten Roten Liste der Säugetiere und aus der Auskunft von Igelpflegestellen und Wildtierauffangstationen im Landkreis Görlitz. Die steigenden Fallzahlen stellen für Igelstationen eine enorme Belastung dar, da die verletzten Igel oft überdurchschnittlich viel Pflege und Behandlung erfordern.

Igel zählen zu den besonders geschützten Arten. Für sie gelten die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz. Demnach ist es u.a. verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Zuwiderhandlungen gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG).

Siedlungsbereiche mit Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe oder Gärten stellen für Igel außerhalb von Flächen mit intensiver Landwirtschaft wichtige Rückzugsräume mit reichem Nahrungsangebot dar. Landkreise, Städte, Gemeinden sowie Gartenbesitzerinnen und -besitzer tragen daher eine besondere Verantwortung für den Schutz von Igeln. Als Nützlinge fressen Igel beispielsweise Schnecken, Käfer und Raupen. Der achtsame Umgang beim Betrieb von Mährobotern hilft, den Lebensraum von Igeln und anderen Kleintieren zu schützen und ihnen ein sicheres Umfeld zu bieten.



Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Baugenehmigung zur Zustellung an mehr als 20 Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn)

1. Der Landkreis Görlitz als untere Bauaufsichtsbehörde macht gemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.05.2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.03.2024 (SächsGVBl. S. 366), Folgendes bekannt:

Für das Bauvorhaben

Komplexsanierung Wohnblock nach Teilrückbau

auf dem Grundstück

02943  Weißwasser  Gartenstraße 12,14,16
Gemarkung Weißwasser Flur 1 Flurstück 185/4


wurde mit Bescheid vom 12.05.2026 die Baugenehmigung Az.: B-25/03429/WW/rie erteilt.

2. Die Baugenehmigung enthält Auflagen.

3. Gegenstand der Baugenehmigung ist:
Der Teilrückbau eines 4-geschossigen Wohnblocks in Montagebauweise und anschließender Komplexsanierung.

4. Bestandteil der Genehmigung sind die in der Baugenehmigung aufgeführten und mit der Genehmigung ausgefertigten Bauvorlagen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz erhoben werden.

Hinweise:

Die Bekanntmachung erfolgt am 27.05.2026 im digitalen Amtsblatt und unverzüglich auf der Internetseite des Landkreises Görlitz – Amtliche Bekanntmachungen (https://www.kreis-goerlitz.de/Amtliches/Amtliche-Bekanntmachungen.htm?waid=394); die Zustellung an die Nachbarn gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (§ 70 Abs. 3 Satz 5 SächsBO).

Die vollständige Baugenehmigung und die Bauakten können im Landratsamt Görlitz, Bauaufsichtsamt,  Außenstelle Niesky, Robert–Koch–Straße 1, 02906 Niesky , Zimmer B206, während der Sprechzeiten eingesehen werden.



Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, führt in der Gemeinde Mittelherwigsdorf, Gemarkung Mittelherwigsdorf sowie in der Stadt Zittau, Gemarkung Zittau im Bereich der Kreisstraße K8637 (von Zittau nach Mittelherwigsdorf) ab Juni 2026 Vermarkungs- und Vermessungsarbeiten (Passpunktbestimmungen) zur geometrischen Verbesserung des Liegenschaftskatasters durch.
 

Die Mitarbeiter des Amtes für Vermessungswesen und Flurneuordnung sind nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Bekanntgabe sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG).
 

Eingebrachte Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG vom Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer auf ihren Flurstücken oder an ihren Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SächsVermKatG mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Birgit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung



Erinnerung an Gültigkeit der Allgemeinverfügung des Pumpverbotes des Landkreises Görlitz

In den vergangenen Jahren kam es insbesondere in den Sommermonaten wiederholt zu sehr niedrigen Wasserständen in den Gewässern des Landkreises Görlitz. Um einen Mindestabfluss in den Gewässern sicherzustellen, hat das Landratsamt Görlitz bereits 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen untersagt.

Die Allgemeinverfügung trat am 21. Juli 2022 in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Das Entnahmeverbot richtet sich nach der Wasserführung in den einzelnen Gewässern: Sinkt der Pegel an einem festgelegten Bezugspegel unter einen definierten Wert, ist die Wasserentnahme untersagt. Jeder Gemeinde ist dabei einem spezifischem Bezugspegel zugeordnet. Besonders in kleineren Zuflüssen kann es in kritischen Situationen sogar zu einem Austrocknen der Quellgebiete kommen.

Die Aufrechterhaltung des Naturhaushalts in unseren Gewässern sowie die Sicherung wirtschaftlicher und öffentlicher Nutzungen hängen von einem kontinuierlichen Wasserdurchfluss ab. Die behördlich angeordneten Einschränkungen sind daher angemessen und dienen dem Gemeinwohl.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Görlitz im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar, sowie auf der Internetseite der Unteren Wasserbehörde verlinkt.

Auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen können die Wasserstände und Durchflüsse abgelesen werden.



Auch Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern insbesondere für Beregnungszwecke sind gehalten, sich an die Beschränkungen der Allgemeinverfügung zu halten. Der sogenannte Gemeingebrauch, also das Schöpfen per Hand, bleibt unberührt und ist weiterhin zulässig.



Erneuerung der Hochspannungsfreileitung zwischen Oberoderwitz und Lauba

Der Netzbetreiber SachsenNetze modernisiert den rund 14 km langen Abschnitt der Hochspannungsfreileitung zwischen Oberoderwitz und Lauba. Die bestehende Leitung stammt aus dem Jahr 1919 und erfüllt nicht mehr die heutigen technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit und den Bedarf an Übertragungskapazität im Landkreis Görlitz langfristig zu stärken. Daher ist dieses Bauvorhaben ein wichtiger Baustein im Rahmen des Stromnetzausbaus.

Die Erneuerung erfolgt entlang bzw. nahe der bestehenden Trasse, wobei die 71 vorhandenen Masten durch 55 neue Masten ersetzt werden.

Die Arbeiten werden mit den von der Baumaßnahme betroffenen Eigentümern und Pächtern abgestimmt und sollen ab Juni 2026 beginnen. Der Abschluss der Baumaßnahme ist für Ende 2027 vorgesehen.

Mitteilung der SachsenEnergie-Netzgesellschaft SachsenNetze



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Herausgeber:
Landratsamt Görlitz
Pressestelle
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Telefon: 03581 663-9017
amtsblatt@kreis-gr.de
www.kreis-goerlitz.de

V.i.S.d.P.: Dr. Stephan Meyer

Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 22. Mai 2026


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