SG Fahrerlaubnisbehörde


Die Sachgebiete der Kfz-Zulassung sowie der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Görlitz befinden sich im Prozess der Umstrukturierung. Zukünftig werden die Dienstleistungen der beiden Sachgebiete in den Bürgerbüros angeboten. Je nach Auswahl der Dienstleistung bekommen Sie im Moment das entsprechende Bürgerbüro, Servicebüro oder Außenstelle für eine mögliche Terminvereinbarung zu Ihrem Anliegen angezeigt.

Für Besuche in der Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, der Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.

Es stehen nicht immer ausreichend freie Termine zur Verfügung, deshalb planen Sie Ihren Besuch rechtzeitig, um eventuelle Fristen einzuhalten.

Wir empfehlen Ihnen die Buchung online.

Sie können einen Termin nicht wahrnehmen? Bitte sagen Sie diesen frühestmöglich ab, damit er wieder neu vergeben werden kann.
 

Terminvergabe

--> Hier können Sie einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Oder scannen Sie folgenden QR-Code mit Ihrem Smartphone.   

QR_Code-Terminvergabe_2021_06                 



Übersicht über vorzulegende Unterlagen in der Fahrerlaubnisbehörde

--> Hier finden Sie die benötigten Unterlagen zu Ihrem Fahrerlaubnisvorgang.

Formulare

--> Hier können Sie Ihr benötigtes Formular herunterladen.



Führerscheinpflichtumtausch

Führerscheininhaber/-innen aus dem Landkreis Görlitz, die noch keinen EU-Kartenführerschein nach neuem EU-Recht besitzen, müssen ihren alten Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Niesky, dem Servicebüro in Görlitz sowie dem Bürgerbüro Löbau, Zittau und Weißwasser umtauschen. Der Umtausch ist an gestaffelte Fristen gebunden.

Am 19. Juli 2022 endete die erste Umtauschfrist. Sie betraf Führerscheininhaber/-innen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde.

Alle Führerscheininhaber/-innen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, sind aufgefordert, ihren Papierführerschein umzutauschen. Die Frist zum Umtausch ist am 19.01.2023 abgelaufen. Bei Kontrollen durch die Polizeibehörden droht den Papierführerscheininhabern der Jahrgänge 1959 – 1964 sei 20.01.2023 ein Verwarngeld.

Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen Ihren Papierführerschein bis zum 19.01.2024 umgetauscht haben.

Führerscheininhaber/-innen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt rund sechs bis zehn Wochen. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der hohen Fallzahlen zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von zeitnahen Terminen im zweiten Halbjahr kommen kann. Es wird daher empfohlen, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür bitte das Online-Terminvergabesystem des Landratsamtes.

Bei Verlust eines Führerscheines (Beispiel: Grafik Fahrerlaubnis), der in der Zeit von 1969 bis 31.05.1982 in der DDR ausgestellt wurde, liegt die Nachweispflicht bei dem Betroffenen. Die Vorlage der Nachweiskarte VK30 (Beispiel: Grafik Führerscheinantrag) über den Erwerb der Fahrerlaubnis muss vorgelegt werden, da der Fahrerlaubnisbehörde nicht alle Informationen vorliegen.

Inhaber/-innen von Papierführerscheinen, die nicht im jetzigen Landkreis Görlitz ausgestellt wurden, benötigen eine Karteikartenabschrift. Diese ist im Vorfeld bei der den Führerschein vormals ausstellenden Behörde zu beantragen und wird von dort direkt an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Görlitz übersandt.

Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen. Hierzu wird rechtzeitig erneut aufgerufen.

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Bitte planen Sie daher einen fristgerechten Umtausch ein.

Welche Dokumente müssen Sie mitbringen?

  • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • (Nachweiskarte VK30)
  • (Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde)

Und noch ein wichtiger Hinweis:
Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

--> Hier finden Sie weitere Informationen zum Pflichtumtausch der Führerscheine.


Sie benötigen eine Karteikartenabschrift zur Vorlage bei einer anderen Behörde?

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Görlitz benötigt folgende Angaben:

  • Name, Vorname
  • Geburtsname, evtl. weitere Familiennamen
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Weiterhin werden benötigt:

  • Ausstellungsbehörde
  • Ausstellungsdatum
  • Fahrerlaubnisklassen
  • Fahrerlaubnisnummer
  • örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleisten zu können, übersenden Sie die Anfrage zur Karteikartenabschrift bitte per Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kreis-gr.de . Die Abschrift wird dann direkt an die durch Sie mitgeteilte zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet.


Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde im Bürgerbüro Zittau sowie in der Außenstelle Niesky

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Verlängerung einer Fahrerlaubnis (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung)
  • Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen im Scheckkartenformat
  • Ausstellung eines Ersatzführerscheines (u.a. Verlust, Namensänderung, Abnutzung)
  • Ausstellung eines internationalen Führerscheins
  • Erteilung einer Fahrerlaubnis aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen in der Probezeit
  • Maßnahmen im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems
  • Neuerteilungsverfahren - nach Entzug oder Verzicht auf die Fahrerlaubnis
  • Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung
  • sonstige andere behördliche Anordnungen in Fahrerlaubnisangelegenheiten
     

Aufgaben des Servicebüro Kfz/FS in Görlitz

Im Servicebüro Kfz/FS werden nur Anträge für nachfolgend aufgeführte Fahrerlaubnisangelegenheiten entgegengenommen:  

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis
  • Umstellung der Fahrerlaubnisse alten Rechts auf die neuen Fahrerlaubnisklassen (Pflichtumtausch)
  • Verlängerung Fahrerlaubnisse für LKW und Bus
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Entgegennahme von Mitteilungen: Fahrschulwechsel, Prüfortwechsel
  • Beantragung und Abholung internationaler Führerscheine
  • Abholung Führerschein nach Fertigstellung

(zusätzliche Sprechzeiten im Servicebüro Görlitz mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr)
 

Aufgaben der Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser

Im Bürgerbüro werden nur Anträge für nachfolgend aufgeführte Fahrerlaubnisangelegenheiten entgegengenommen:  

  • Umstellung der Fahrerlaubnisse alten Rechts auf die neuen Fahrerlaubnisklassen (Pflichtumtausch)
  • Abholung Führerschein nach Fertigstellung

(zusätzliche Sprechzeiten im Bürgerbüro Löbau mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr)


POST

Die Post für die Fahrerlaubnisbehörde ist ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Postanschrift

Landratsamt Görlitz
Fahrerlaubnisbehörde 
  *1)
PF 30 01 52
02806 Görlitz
.
*1) Schreiben Sie bitte den Ort dazu, an welchem Sie vorstellig werden bzw. Ihr
     Anliegen bearbeitet werden soll.
     [ Zittau oder Niesky].


Öffnungszeiten:

Die Fahrererlaubnisbehörde arbeitet nur mit vorheriger Terminbuchung. Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung der Vorgänge.

Montag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr (nur Bürgerbüro Löbau / Weißwasser und Servicebüro Kfz/FS Görlitz)

Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
 

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Standorte
Robert Koch Str. 1, NY

Servicebüro GR

Bürgerbüro Zittau
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Robert-Koch-Straße 1
02906 Niesky
Landratsamt Görlitz, Servicebüro
Berliner Straße 37
02826 Görlitz
Landratsamt Görlitz, Bürgerbüro Zittau
Neustadt 15
02763 Zittau
Name:
Niesky
Telefon (geschäftlich):
03581 663-5300
Name:
Servicebüro Kfz/Fs
Telefon (geschäftlich):
03581 663-5300
Name:
Zittau
Telefon (geschäftlich):
03581 663-5300


Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email Name Telefon Fax
Icon - Telefon 03581 663-5300
Email Icon - Telefon 03581 663-5300






Hausanschrift

Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
 
Postanschrift
Landratsamt Görlitz
PF 30 01 52
02806 Görlitz

Wichtig: Bei Schriftverkehr betreffendes Amt angeben!
 


Öffnungszeiten



 Bürgerinfoportal Externer Link - Neues Fenster
 

Terminvergabe

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Fahrerlaubnis Online-Termin Externer Link - Neues Fenster

Kfz-Zulassung Online-Termin Externer Link - Neues Fenster  

iKfz online Zulassung 



Übersicht der Standorte und Verteilung der Ämter in den Häusern des Landratsamtes  

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