Vorzulegende Dokumente in der Fahrererlaubnisbehörde
Nachfolgend sind Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen im Detail dargestellt.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Führerschein / Vorläufige Fahrberechtigung / AM15- oder Bf17-Bescheinigung
- Nachweis über bestandene Prüfung (wenn Prüfung vor Mindestalter)
- ggf. Vollmacht bei Abholung durch Dritte (mit Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten)
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- EU-Kartenführerschein
- ärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Leistungstest (medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)) bei Ersterteilung oder ab den 60. Lebensjahr (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis Belegart "O" (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, Beantragung bei der zuständigen Gemeinde / Stadt)
- Nachweis Erste Hilfe (bei Krankenkraftwagen)
Hinweis:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die beantragte Fahrerlaubnisklasse notwendigen Mindestalters beantragt werden.
Solten Sie noch einen Papierführerschein besitzen, muss dieser zusätzlich auf einen EU-Kartenführerschein umgstellt werden. Bei Antragstellung auf Fahrgastbeförderung beträgt das Mindestalter 21 Jahre sowie ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheins (mit Besitz der Klasse B seit mind. 2 Jahren) erforderlich. Die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erfolgt derzeit mit der Auflage, dass die vom Gesetz geforderte Fachkundeprüfung spätestens bis zur nächsten Verlängerung vorgelegt werden muss. Nähere Voraussetzungen zur Durchführung der Fachkundeprüfung sind derzeit noch nicht bekannt.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Kinder-/ Reisepass bzw. Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
- Antragstasche (von der Fahrschule)
- Anlage 1 Bf17
- Anlage 2 Bf17
- Zusätzlich von jeder Begleitperson:
- Kopie des Führerscheins
- Kopie des Personalausweises
Hinweis:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die beantragte Fahrerlaubnisklasse notwendigen Mindestalters beantragt werden.
Zur Antragstellung vor Ort ist die persönliche Präsenz des Antragstellers unabdingbar erforderlich.
Wer als Begleitperson mitfahren möchte, muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein. Darüber hinaus darf eine Begleitperson mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein. Alle Begleitpersonen müssen namentlich benannt werden und auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises Görlitz ist zusätzlich der Nachweis (Ausbildungsbescheinigung) nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Kinder-/ Reisepass bzw. Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
- Antragstasche (von der Fahrschule)
- Zustimmungsberechtigung der Erziehungsberechtigten (Anlage 1 AM15) bei Antragstellern unter 18 Jahren
Hinweis:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die beantragte Fahrerlaubnisklasse notwendigen Mindestalters beantragt werden.
Zur Antragstellung vor Ort ist die persönliche Präsenz des Antragstellers unabdingbar erforderlich.
Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises Görlitz ist zusätzlich der Nachweis (Ausbildungsbescheinigung) nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Kinder- oder Reisepass oder Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
- Antragstasche (von der Fahrschule)
Hinweis:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die beantragte Fahrerlaubnisklasse notwendigen Mindestalters beantragt werden.
Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises Görlitz ist zusätzlich der Nachweis (Ausbildungsbescheinigung) nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- schriftlicher Antrag
- ggf. Antragstasche (von der Fahrschule)
- ggf. neuer Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Kinder- oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
- Sehtest (bei Antragstellung (nicht älter als 2 Jahre) für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) für die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, D, DE
- ärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) für die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, D, DE
Antragstasche (von der Fahrschule)
- Leistungstest (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)bei Ersterteilung sowie ab den 50. Lebensjahr (aller 5 Jahre)
- bei Klassen D, DE zusätzlich ein Führungszeugnis Belegart "O" (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, Beantragung bei der zuständigen Gemeinde / Stadt)
Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises Görlitz ist zusätzlich der Nachweis (Ausbildungsbescheinigung) nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Kinder- oder Reisepass oder Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktuelle Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- Nachweis über die Schulung gemäß Anlage 7 zu § 6a Abs. 3 und 4 FeV
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Kinder- oder Reisepass oder Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktuelle Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- Nachweis über die Schulung gemäß Anlage 7b zu § 6b Abs. 3 und 4 FeV
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Nachweis über beschleunigte Grundqualifikation oder 5 Weiterbildungsmodule (Originale)
Wichtiger Hinweis:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Frist des aktuellen FQN beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Leistungstest (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) bei Ersterteilung sowie ab den 50. Lebensjahr (aller 5 Jahre)
- bei Klassen D, DE zusätzlich ein Führungszeugnis Belegart "O" (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, Beantragung bei der zuständigen Gemeinde / Stadt)
Wichtiger Hinweis:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der begehrten Fahrerlaubnisklasse beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- EU-Kartenführerschein
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- ggf. Vollmacht bei Abholung durch Dritte (mit Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten)
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- aktualisierter Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis oder geänderter Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder alter Personalausweis mit Namensänderungsurkunde
- aktueller Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen*:
- Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- ggf. wenn nötig ärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis Belegart "O" (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, Beantragung bei der zuständigen Gemeinde / Stadt)
- Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
- Antragsformular
- Bestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
- darüber hinaus benötigte Unterlagen individuell (Einzelfallprüfung)
* In Einzelfällen sind Änderungen möglich!
Wichtiger Hinweis:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
EU-Führerschein:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ausländischer Führerschein (Original)
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
andere ausländische Führerscheine (nicht EU-Führerschein):
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder ID-Karte (Aufenthaltstitel) mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- ausländischer Führerschein (Original) mit Übersetzung (amtlich anerkannter Übersetzer)
- ggf. Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
- Antragstasche der Fahrschule
- evtl. theoretische und praktische Prüfung notwendig
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Dienstführerschein Bundeswehr oder Bundespolizei
- evtl. bereits vorhandener ziviler Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- VK30 (wenn vorhanden)
- bei Zuzug und/oder Erwerb von Fahrerlaubnisklassen in anderem Landkreis: Karteikartenabschrift der entsprechenden Behörde
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen*:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
- ggf. Diebstahlanzeige Polizei
- ggf. Karteikartenabschrift (bei Zuzug und/oder Erwerb von Fahrerlaubnisklassen in anderem Landkreis)
* In Einzelfällen sind Änderungen möglich!
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Antragstasche von der neuen Fahrschule
- ggf. Ausbildungsbescheinigung (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit)
Hinweis:
Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises Görlitz ist zusätzlich der Nachweis (Ausbildungsbescheinigung) nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.
Sonstiges
Sie sind aus dem Landkreis Görlitz verzogen und benötigen zur Antragstellung in einer anderen Fahrerlaubnisbehörde einen Auszug aus Ihren Fahrerlaubnisdaten, welche bisher im örtlichen Fahrerlaubnisregister der des Landkreises Görlitz erfasst wurden?
Einen Auszug Ihrer persönlichen Fahrerlaubnisdaten, auch Karteikartenabschrift genannt, können Sie online unter: Karteikartenabschrift Onlineantrag beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Daten:
- Name, Vorname
- Geburtsname, evtl. weitere Familiennamen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Weiterhin werden benötigt:
- Ausstellungsbehörde
- Ausstellungsdatum
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrerlaubnisnummer
- örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Die Abschrift wird dann direkt an die durch Sie mitgeteilte zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet.
Bei Fragen zur online-Beantragung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Hotline unter 03581 663-5300 gern zur Verfügung.
Allgemeine Informationen:
Sie möchten Ihren alten Papierführerschein in einen Kartenführerschein umtauschen, Ihr Führerschein ist verloren gegangen oder unbrauchbar geworden?
Wenn Sie Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde beantragen, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Die Abschrift enthält alle Eintragungen zu Ihrem alten Führerschein.