Vorzulegende Dokumente in der Fahrererlaubnisbehörde

Nachfolgend sind Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen im Detail dargestellt.

Abholung Führerschein nach Fertigstellung

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktueller Führerschein / Vorläufige Fahrberechtigung / AM15- oder Bf17-Bescheinigung
  • Nachweis über bestandene Prüfung (wenn Prüfung vor Mindestalter)
  • ggf. Vollmacht bei Abholung durch Dritte (mit Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten)


Antrag Fahrgastbeförderung

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • EU-Kartenführerschein
  • ärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Leistungstest (medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)) bei Ersterteilung oder ab den 60. Lebensjahr (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis Belegart "O" (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, Beantragung bei der zuständigen Gemeinde / Stadt)
  • Nachweis Erste Hilfe (bei Krankenkraftwagen)

Hinweis:

Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die beantragte Fahrerlaubnisklasse notwendigen Mindestalters beantragt werden.

Solten Sie noch einen Papierführerschein besitzen, muss dieser zusätzlich auf einen EU-Kartenführerschein umgstellt werden. Bei Antragstellung auf Fahrgastbeförderung beträgt das Mindestalter 21 Jahre sowie ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheins (mit Besitz der Klasse B seit mind. 2 Jahren) erforderlich. Die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erfolgt derzeit mit der Auflage, dass die vom Gesetz geforderte Fachkundeprüfung spätestens bis zur nächsten Verlängerung vorgelegt werden muss. Nähere Voraussetzungen zur Durchführung der Fachkundeprüfung sind derzeit noch nicht bekannt.



Begleitendes Fahren mit 17 (Bf17)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Kinder-/ Reisepass bzw. Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
  • Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
  • Antragstasche (von der Fahrschule)
  • Anlage 1 Bf17
  • Anlage 2 Bf17
  • Zusätzlich von jeder Begleitperson:
    • Kopie des Führerscheins
    • Kopie des Personalausweises

Hinweis:

Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die beantragte Fahrerlaubnisklasse notwendigen Mindestalters beantragt werden.

Zur Antragstellung vor Ort ist die persönliche Präsenz des Antragstellers unabdingbar erforderlich.

Wer als Begleitperson mitfahren möchte, muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein. Darüber hinaus darf eine Begleitperson mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein. Alle Begleitpersonen müssen namentlich benannt werden und auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises Görlitz ist zusätzlich der Nachweis (Ausbildungsbescheinigung) nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.



Erteilung einer Fahrerlaubnis AM 15

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Kinder-/ Reisepass bzw. Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
  • Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
  • Antragstasche (von der Fahrschule)
  • Zustimmungsberechtigung der Erziehungsberechtigten (Anlage 1 AM15) bei Antragstellern unter 18 Jahren

Hinweis:

Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die beantragte Fahrerlaubnisklasse notwendigen Mindestalters beantragt werden.

Zur Antragstellung vor Ort ist die persönliche Präsenz des Antragstellers unabdingbar erforderlich.

Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises Görlitz ist zusätzlich der Nachweis (Ausbildungsbescheinigung) nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.



Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Kinder- oder Reisepass oder Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
  • Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
  • Antragstasche (von der Fahrschule)

Hinweis:

Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die beantragte Fahrerlaubnisklasse notwendigen Mindestalters beantragt werden.

Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises Görlitz ist zusätzlich der Nachweis (Ausbildungsbescheinigung) nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.



Verlängerung Prüfauftrag

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • schriftlicher Antrag
  • ggf. Antragstasche (von der Fahrschule)
  • ggf. neuer Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)


Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Kinder- oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktueller Führerschein
  • 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
  • Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
  • Sehtest (bei Antragstellung (nicht älter als 2 Jahre) für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) für die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, D, DE
  • ärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) für die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, D, DE
  • Antragstasche (von der Fahrschule)

Zusätzlich bei D1, D1E, D, DE:
  • Leistungstest (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)bei Ersterteilung sowie ab den 50. Lebensjahr (aller 5 Jahre)
  • bei Klassen D, DE zusätzlich ein Führungszeugnis Belegart "O" (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, Beantragung bei der zuständigen Gemeinde / Stadt)
Hinweis:
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die beantragte Fahrerlaubnisklasse notwendigen Mindestalters beantragt werden.

Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises Görlitz ist zusätzlich der Nachweis (Ausbildungsbescheinigung) nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.



Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl B96

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:




Erteilung einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl B196

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:




Fahrerqualifizierungsnachweis

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • Nachweis über beschleunigte Grundqualifikation oder 5 Weiterbildungsmodule (Originale) 

Wichtiger Hinweis:

Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Frist des aktuellen FQN beantragt werden.



Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktueller Führerschein
  • 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
  • augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
Zusätzlich bei D1, D1E, D, DE:
  • Leistungstest (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) bei Ersterteilung sowie ab den 50. Lebensjahr (aller 5 Jahre)
  • bei Klassen D, DE zusätzlich ein Führungszeugnis Belegart "O" (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, Beantragung bei der zuständigen Gemeinde / Stadt)

Wichtiger Hinweis:

Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der begehrten Fahrerlaubnisklasse beantragt werden.



Internationaler Führerschein

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:




Namensänderung Führerschein

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • aktualisierter Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis oder geänderter Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder alter Personalausweis mit Namensänderungsurkunde
  • aktueller Führerschein
  • 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)


Neuerteilung Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug / Anerkennung ausl. Fahrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen*:


  • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
  • Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • ggf. wenn nötig ärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis Belegart "O" (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate, Beantragung bei der zuständigen Gemeinde / Stadt)
  • Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
  • Antragsformular
  • Bestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
  • darüber hinaus benötigte Unterlagen individuell (Einzelfallprüfung)


In Einzelfällen sind Änderungen möglich!

Wichtiger Hinweis:

Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.



Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


EU-Führerschein:


andere ausländische Führerscheine (nicht EU-Führerschein):

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder ID-Karte (Aufenthaltstitel) mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • 1 biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme 35 x 45 mm)
  • ausländischer Führerschein (Original) mit Übersetzung (amtlich anerkannter Übersetzer)
  • ggf. Sehtest oder augenärztliches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis 1. Hilfe-Lehrgang (mit 9 Unterrichtseinheiten á 45 min) oder Zeugnis über abgeschlossene medizinische Berufsausbildung (im Original)
  • Antragstasche der Fahrschule
  • evtl. theoretische und praktische Prüfung notwendig


Umschreibung Dienstführerschein

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:




Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:




Verlust/Diebstahl Führerschein

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen*:



In Einzelfällen sind Änderungen möglich!



Fahrschulwechsel / Prüfortwechsel

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Antragstasche von der neuen Fahrschule
  • ggf. Ausbildungsbescheinigung (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit)

Hinweis:

Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises Görlitz ist zusätzlich der Nachweis (Ausbildungsbescheinigung) nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.




Sonstiges

Sie sind aus dem Landkreis Görlitz verzogen und benötigen zur Antragstellung in einer anderen Fahrerlaubnisbehörde einen Auszug aus Ihren Fahrerlaubnisdaten, welche bisher im örtlichen Fahrerlaubnisregister der des Landkreises Görlitz erfasst wurden?

Einen Auszug Ihrer persönlichen Fahrerlaubnisdaten, auch Karteikartenabschrift genannt, können Sie online unter: Karteikartenabschrift Onlineantrag beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Daten:

  • Name, Vorname
  • Geburtsname, evtl. weitere Familiennamen
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Weiterhin werden benötigt:

  • Ausstellungsbehörde
  • Ausstellungsdatum
  • Fahrerlaubnisklassen
  • Fahrerlaubnisnummer
  • örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Die Abschrift wird dann direkt an die durch Sie mitgeteilte zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet.

Bei Fragen zur online-Beantragung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Hotline unter 03581 663-5300 gern zur Verfügung.


Allgemeine Informationen:

Sie möchten Ihren alten Papierführerschein in einen Kartenführerschein  umtauschen,  Ihr Führerschein ist verloren gegangen oder unbrauchbar geworden?

Wenn Sie Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde beantragen, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Die Abschrift enthält alle Eintragungen zu Ihrem alten Führerschein.




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