SG Erziehungs- und Elterngeld

Das Elterngeld Plus ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit. Mit dem Elterngeld Plus erhalten Familien mehr Spielraum Elternzeit/-geld und Teilzeitbeschäftigung miteinander zu kombinieren.
Basiselterngeld
- kann nur innerhalb der ersten 14 LM in Anspruch genommen werden (Rahmenfrist)
- Grundanspruch für beide Elternteile bei Einkommensminderung, mind. 2 und max. 12 LM, alleiniger Bezug von 14 LM (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, keine gemeinsame Wohnung mit anderen Elternteil)
- LM des Kindes, in denen einem Elternteil Mutterschaftsleistungen, Dienst- und Anwärterbezüge, Zuschüsse nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder dem Eltern- bzw. Betreuungsgeld vergleichbare ausländische Leistungen zustehen, können nur als Monate mit Basiselterngeld genommen werden
- Teilzeitarbeit ist bis 30 Wochenstunden im Durchschnitt des LM möglich
Elterngeld Plus
- ein Basiselterngeldmonat kann in zwei Elterngeld Plusmonaten genommen werden
- Elterngeld Plus kann im Grundanspruchszeitraum und nach dem 14. LM des Kindes beansprucht werden, max. für 28 LM
- ab dem 15. LM muss ein lückenloser Bezug, zumindest jeweils von einem Elternteil vorliegen
- die Anspruchsvoraussetzungen müssen im gesamten Elterngeld Plus Zeitraum vorliegen
- Teilzeitarbeit ist bis 30 Wochenstunden im Durchschnitt des LM möglich
- der Höchstbetrag des Elterngeldes Plus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Berücksichtigung von Einnahmen i.S.d. §§ 2, 3 BEEG (z.B. Teilzeiteinkommen, EEL) à Deckelungsbetrag
Partnerschaftsbonusmonate/weitere Bonusmonate
- sind vier zusätzliche Elterngeld Plusmonate (für Alleinerziehende)
- Anspruch besteht nur, wenn beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 BEEG erfüllen und gleichzeitig in dieser Zeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden im Durchschnitt des LM erwerbstätig sind
- Voraussetzungen müssen für beide Elternteile in allen 4 Bonusmonaten vorliegen, Beantragung nur durch einen Elternteil oder für kürzere Bezugsmonate möglich
- Bonusmonate können ab 1. LM beansprucht werden, ab 15. LM jedoch ohne Lücke im vorangegangenen Elterngeld Plus Bezug
→ nachträgliche Umwandlung von Bonusmonaten in Elterngeld Plusmonate (durchgehender Bezug ab 15. LM) bzw. Elterngeld Plusmonate in Basismonate (innerhalb der ersten 14 LM), soweit noch nicht verbraucht, jederzeit möglich
Elternzeit
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Anrechnung auf andere Leistungen
Elterngeld und Betreuungsgeld wird als vorrangige Leistung beim Arbeitslosengeld II, bei Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag angerechnet.
Sächsisches Landeserziehungsgeld
Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können nach vorangegangenem Bezug von Bundeselterngeld Landeserziehungsgeld erhalten.
Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben.
Hotline Erziehungs- und Elterngeld
Bei Fragen zum Erziehungs- und Elterngeld können Sie die KollegInnen des Sozialamtes, Sachgebiet Erziehungs- und Elterngeld, unter folgender Hotline erreichen: 03581 663-2929.