Untere Jagdbehörde
Der unteren Jagdbehörde obliegt der Vollzug jagdrechtlicher Regelungen, wie
- Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Genehmigung und Kontrolle der Abschussplanung
- Überwachung einer ordnungsgemäßen Jagdausübung
- Genehmigungsverfahren zur Jagdausübung in befriedeten Bezirken
- Abnahme der Jägerprüfung.
- Erteilung, Versagung, Widerruf und Einziehung von Jagdscheinen
- Voraussetzungen für die Erteilung des Jagdscheins sind:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung (bei Erstausstellung)
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Erforderliche Zuverlässigkeit (wird von der Behörde geprüft)
- 1 Lichtbild (bei Erst- oder Neuausstellung)
Wildmonitoring
Neben der systematischen Bebachtung und Erfassung bestimmter Wildarten kann das Wildmonitoring des Freistaates Sachsen zur Abschussplanung und Streckenerfassung genutzt werden.
Verpflichtend ist der Abschuss von Graureihern sofort über das Wildmonitoring zu melden. Link zur Webseite Wildmonitoring
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906
Niesky
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
Straße:
Hochwaldstraße 29
PLZ/Ort:
02763
Zittau
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Name:
Herr
Uwe
Gutte
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Name:
Frau
Alexandra
Steffens
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Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Gutte, Uwe
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Steffens, Alexandra
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Dienstleistungen:
Öffnungszeiten:
Dienstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr