Umweltverträglichkeitsprüfung Erstaufforstung
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Bekanntgabe einer standortbezogenen Vorprüfung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Ferienpark Berzdorfer See GmbH & Co. KG mit Sitz in Bernstadt a.d.E. hat die Genehmigung einer Erstaufforstung in der Gemarkung Kiesdorf in einem Gesamtumfang von 2,9656 ha beantragt.
Der Landkreis Görlitz ist gemäß § 10 Abs. 5 SächsWaldG als untere Landwirtschaftsbehörde die zuständige Genehmigungsbehörde.
Die Erstaufforstung ist ein Vorhaben nach Nummer 17.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 2 bedarf.
Das Vorhaben wurde anhand der vom Antragsteller nach § 7 Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 2 UVPG übermittelten Angaben gemäß § 7 Absatz 2 UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen. Diese ergab, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und es daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.
Die UVP-Pflicht besteht nicht, weil keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, die durch das geplante Vorhaben erheblich nachteilig beeinflusst werden könnten.
Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Trenkler, Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und FlurneuordnungAnsprechpartner:
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Seidel, Dörte |
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