Geflügelpest - Hoch Pathogene Aviäre Influenza (HPAI)

Wildgeflügel und parallel eine steigende Anzahl von Infektionen in Hausgeflügelbeständen verzeichnet. Die Geflügelpest bzw. die Infektion mit dem Aviären Influenza Virus (AIV) ist für Wild- und Hausgeflügel hochansteckend und verläuft in Abhängigkeit von der Pathogenität mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Hoch pathogenes AIV, aber auch einige niedrig pathogenen Stämme können bei einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.
 

Amtliche Feststellung der Geflügelpest im Landkreis Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügungen

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz informiert über einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelhaltungsbetrieb in der Gemeinde Hohendubrau. Nach dem heute, 9. Januar 2026, eingegangenen abschließenden Befund des Nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) und zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen.

Demnach wird die sofortige Aufstallung – die Haltung von Geflügel (ausgenommen sind Tauben und Laufvögel) in geschlossenen Ställen und geschlossenen überdachten Ausläufen – auf dem kompletten Gebiet des Landkreises Görlitz nördlich der Bundesautobahn BAB 4 sowie im südlichen Teil an allen großen Gewässern und einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite angeordnet. Konkret betroffen sind der Berzdorfer See, der Olbersdorfer See sowie die Neiße. Zudem gilt ab morgen, 10. Januar 2026 im gesamten Landkreis Görlitz ein Verbot von jeglichen Veranstaltungen mit Geflügel und gehaltenen Vögeln. Dazu zählen Ausstellungen, Märkte, Schauen und Wettbewerbe. 

Weitere Informationen und die Allgemeinverfügungen finden Sie hier.

Eine Karte zu den entsprechenden Aufstallungsgebieten finden Sie hier.

Hinweise zum Vorgehen beim Auffinden von erkranktem oder verendetem Geflügel

  1. Fundort den zuständigen Veterinärbehörde mitteilen. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie die Veterinärämter über die Leitstelle unter 112.
  2. Vermeiden Sie es kranke oder verendete Wildvögel anzufassen.
  3. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sollten kranke Vögel dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVÄ) melden (wichtig sind Art des Geflügels und der genaue Fundort).
  4. Erfolgt ein Einsammeln durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, ist folgendermaßen vorzugehen:
    • wird eine Berührung der Tiere notwendig, sind Einweghandschuhe zu tragen,
    • die einzusammelnden Tiere sind in luft- und flüssigkeitsundurchlässigen Säcken oder Behältern zu verpacken,
    • Verständigung des LÜVA zur Abholung der verpackten Tiere,
    • benutzte Handschuhe sind zu vernichten und die Hände mit Seife zu waschen.
  5. Veranlassung der Einsendung der Tiere an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen.

Quelle: www.tiergesundheit.sachsen.de



Weitere Informationen und aktuelle Karten zum Geschehen in Europa und Deutschland:

Link zum Friedrich-Löffler-Institut (FLI)

Übersicht Karten Ausbruch der Geflügelpest ind Deutschland

Empfehlungskatalog - Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland

Neues Kommunikationstool gegen Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) - Informationen für Tierhalter

Informationen vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Informationsmaterial



















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Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
 
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