Aktuelle Ergebnisse ASP- und Trichinen-Untersuchungen

Information zur Änderung Standort Kadaversammelpunkt Mittelherwigsdorf zum 05. Juni 2025

Aufgrund der Baumaßnahmen an der B 96 wurde der Kadaversammelpunkt „Mittelherwigsdorf“ nach Zittau an die B 99 Ortsausgang in Richtung Hirschfelde verlegt. An diesem Standort können Jäger ab sofort Aufbruch und Schwarte, aus der Sperrzone I und aus den „ASP-freien Gebieten“ kostenfrei entsorgen.

2025-06-05 KaSaPu Zittau

Information zur Einstellung der Erlegungsprämie zum 1. April 2025

Die Zahlung einer Erlegungsprämie in Höhe von 5 Euro für auf Trichinen untersuchte Wildschweine > 20 Kilogramm bzw. 10 Euro für Wildschweine < 20 Kilogramm (Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2017) wird angesichts der stabilen Infektionslage der Afrikanischen Schweinepest zum 1. April 2025 eingestellt.

Die Zahlungen der Aufwandentschädigungen für erlegte, angeeignete oder für nicht angeeigneten Stücken Schwarzwild, für krank erlegte Sauen, Unfall- und Falltiere bleiben davon unberührt. 
 

Sperrzonen zur ASP-Bekämpfung werden zum 2. Mai 2025 erneut verkleinert

Die aktuellen Informationen entnehmen Sie bitte den neuen Allgemeinverfügungen und der beigefügten Karte.

Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 05.05.2025

Meldebogen Fallwildsuche

ASP – 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen (Stand 02.05.2025)

ASP – 5. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen (Stand 02.05.2025)

Geoportal-Sachsenatlas (Karten zu den neuen Sperrzonen)

Übersicht Aufwandentschädigungen für Sperrzone I, Sperrzone II, ASP – freie Gebiete


Regelungen für ASP freie Gebiete:

  1. Grundsätzlich gelten die Maßnahmen der Allgemeinverfügung : ASP – Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten vom 03. November 2022.
  2. Jedes gesund erlegte Wildschwein ist unverzüglich mit den für Sachsen festgelegten Wild IDs zu kennzeichnen, Blutproben für die Untersuchung auf ASP zu nehmen und die Erlegungsdaten einschließlich der GPS-Daten im Schwarzwildmonitoring oder in einem Probenbegleitschein zu erfassen. Ein Inverkehrbringen des Wildbrets ist erst nach Vorlage des negativen virologischen Untersuchungsbefundes möglich. Es wird eine Aufwandentschädigung von 20,00 € für ein gesund erlegtes Wildschwein gewährt.
  3. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein ist unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes dem Veterinäramt unter schwarzwildmeldung@kreis-gr.de oder Tel.: 03581/6638822 zu melden. Für die Anzeige wird eine Aufwandentschädigung von 30,00 € und für die Mitwirkung bei der Bergung und Beseitigung des Schwarzwildes eine zusätzliche Aufwandentschädigung von 30,00 € gewährt.
  4. Verendet aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine werden vom Bergedienst des Veterinäramtes abgeholt.
  5. Bis auf Weiteres erfolgt die Entsorgung von Aufbruch und Schwarte gesund erlegter Tiere über die bekannten Kadaversammelpunkte.

Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Nummer 03581 663 8822 oder per Email unter schwarzwildmeldung@kreis-gr.de zur Verfügung.


Untersuchungsergebnisse

Die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse erfolgt von Montag bis Freitag jeweils ab 16:00 Uhr.

Ergebnisse ASP- und Trichinen-Untersuchungsergebnisse als PDF zum Herunterladen

Wichtiger Hinweis: Die Reviernummer und die GPS-Daten müssen auf den Probenbegleitscheinen zwingend angegeben werden.

Weitere Informationen

Anschreiben an Jagdausübungsberechtigte zum Wildvogelmonitoring 
Link zum Probenschein Wildvogelmonitoring