Horstschutzzonen

Zum Schutz von Brut- und Wohnstätten streng und besonders geschützter Wirbeltierarten hat der Landkreis Görlitz als zuständige Untere Naturschutzbehörde in einer Allgemeinverfügung vom 09.01.2025 folgende Horstschutzzonen (HSZ) ausgewiesen:


Aufgrund von erfolglosen oder ausbleibenden Bruten kann für die HSZ „Steinklunsen Königsholz“ , „Uhusteine“ und „Winterlöcher“ die Aufhebung des Betretungsverbotes zum 21.06.2025 für das Jahr 2025 erfolgen. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 14.03.2025 unverändert. Die Allgemeinverfügung über die teilweise Aufhebung der Beschränkung des Betretungsrechts vom 13. Juni 2025 wird voraussichtlich im Amtsblatt 13/2025 vom 25.06.2025 amtlich bekannt gemacht.

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