SG Untere Wasserbehörde
Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!
- Gewässerschutz
- Wasserrahmenrichtlinie
- Bergbau
Aufgaben Gewässerschutz
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 DSGVO
Im Rahmen der Wasserbewirtschaftung und des Gewässerschutzes ist die grundsätzliche Aufgabe der untere Wasserbehörde der Vollzug das Wasserrechtes in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Schutz und Bewirtschaftung des Grund- und Oberflächenwassers, Genehmigung baulicher Anlagen an Gewässern und weiterer wasserwirtschaftlicher Anlagen, Gewässeraufsicht und Gefahrenabwehr, dass sind im Einzelnen:
- Die Genehmigungs- und Erlaubniserfordernisse sowie die Gewässeraufsicht erstrecken sich auf alle fließenden und stehenden Gewässer des Landkreises Görlitz sowie auf das Grundwasser.
Zu den Tätigkeitsfeldern gehören:- die Bearbeitung wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von Anlagen in, an, über und unter Gewässern sowie für Benutzungen der Gewässer, wie z.B. Wasserentnahmen, Einleitungen und Staurechte.
- Die Genehmigungspflicht besteht ebenfalls für den Ausbau bzw. die Renaturierung von Gewässern.
- die Wasserrechtliche Prüfung zum Fortbestehen alter Wasserrechte,
- die Festsetzung der Uferlinie
- die Erteilung von Genehmigungen zum Bau und Betrieb von überörtlich bedeutsamen Trinkwasserversorgungsanlagen und kommunalen Abwasseranlagen (Abwasserkanäle, Kläranlagen)
- die Erteilung der zugehörigen Erlaubnisse für bedeutsame Wasserentnahmen aus dem Grund- und Oberflächenwasser zum Zwecke der Trink- und Brauchwasserversorgung oder für Beregnungszwecke, sowie von Abwassereinleitungen in das Grund- oder Oberflächenwasser
- die Erteilung von Erlaubnissen zur Einleitung von biologisch gereinigtem häuslichen Abwasser in das Oberflächenwasser oder durch Untergrundversickerung in das Grundwasser im Zuge der Errichtung von Kleinkläranlagen
- die Bearbeitung der Anzeigen zur Errichtung von abflusslosen Gruben.
- die Prüfung von Anträgen auf Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen aus industriellen oder gewerblichen Produktionsprozessen in die öffentliche Kanalisation auf ein behördliches Genehmigungserfordernis (Indirekteinleitergenehmigung).
- die Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten durch ein förmliches Verfahren sowie die
- Überwachung der Einhaltung der Verbote und Nutzungsbeschränkungen in den Trinkwasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten und die Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen auf Antrag im Einzelfall.
- die Bearbeitung von Anzeigen zu Maßnahmen die das Grundwasser beeinflussen oder Nutzen, wie: Bohrungen, Baugruben mit Grundwasseranschnitt, Errichtung Grundwassermessstellen, Brunnenbau, Wärmepumpenanlagen welche die Erdwärme oder das Grundwasser nutzen, Versickerungsanlagen für gesammeltes Niederschlagswasser,
- Die Bearbeitung von Anzeigen von Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen in Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und in privaten Grundstücken (z.B. Heizöl, Vergaserkraftstoffe, Altöl, Farben, weitere wassergefährdende Produktionseingangs,- und Zuschlagstoffe sowie Jauche, Gülle Silosickersaft).
Hier erfolgt durch die untere Wasserbehörde eine Eingangsbestätigung nach Prüfung
Der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, bei Erfordernis eine Eignungsfeststellung sowie die Überwachung der Fachbetriebspflicht und der fristgemäßen Prüfung der sachgerechten Errichtung und der Abnahme durch eine technische Überwachungsorganisation.
In Abhängigkeit von den Anlagenkriterien erfolgt die Festsetzung der Überwachungszyklen. - die digitale Erfassung aller Wasserrechte, die Führung des Wasserbuches und die
Erteilung von Auskünften aus dem Wasserbuch
- Zu allen Aufgabenfeldern bietet die Untere Wasserbehörde individuelle Beratung und Information von Antragstellern zu erforderlichen Antragsunterlagen, Datengrundlagen, zu Rechts- und Fachvorschriften mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung an.
- Die Gewässeraufsicht erstreckt sich auf alle vorgenannten Aufgabenfelder und umfasst neben der Durchführung von Gewässerschauen auch eine Vielzahl von Anlagenkontrollen. Hierbei werden insbesondere die Einhaltungen der festgesetzten Nebenbestimmungen kontrolliert.
- Bei den jährlich stattfindenden Gewässerschauen wird u. a. der Unterhaltungszustand der Oberflächengewässer hinsichtlich der ökologischen Funktion aber auch die Funktionstüchtigkeit der Fleißgewässer, Deiche und Anlagen für einen schadlosen Hochwasserabfluss beurteilt und überprüft. Hierzu erfolgen Situationsanalysen und die Festsetzung notwendiger Maßnahmen.
- Bei der Kontrolle der Trinkwasserschutzgebiete steht die Einhaltung der Verbote und Nutzungsbeschränkungen im Interesse des Grundwasserschutzes im Vordergrund. Hier nimmt die Untere Wasserbehörde Einfluss auf eine angemessene Flächenbewirtschaftung entsprechend "guter fachlicher Praxis" sowie auf die Vermeidung von Schadstoffeinträgen.
- Insbesondere bei Flächenplanungen und Einzelvorhaben soll durch die Verminderung der Flächenversieglung und durch die Erhöhung der Versickerungsrate bei unbelastetem Niederschlagswasser Rücksicht auf die Grundwasserneubildung genommen werden.
- Durch die Mitarbeit der Unteren Wasserbehörde im Projekt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) "Gewässernachbarschaften" wird den Kommunen u. a. durch Fachvorträge und Fachexkursionen Unterstützung bei ihrer Aufgabenerfüllung an den Gewässern II. Ordnung gegeben.
- Seit 2010 haben die Unteren Wasserbehörden verstärkt Aufgaben im Zuge der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erfüllen. Hierbei sollen die Gewässer schrittweise in einen guten Zustand in Hinsicht auf die chemischen, wie auch ökologischen Parameter versetzt werden. Dazu wurden vom Freistaat Sachsen Maßnahmepläne erstellt die nun durch die Behörden umzusetzen sind.
- Der Unteren Wasserbehörde obliegt die Sicherung des Hochwassernachrichtendienstes im Landkreis Görlitz sowie die Unterstützung und Kontrolle der Kommunen bei der Einrichtung des Wasserwehrdienstes, deren Aufgabenerfüllung und Ausstattung.
- Durch die Lage des Landkreises im Dreiländereck ergibt sich eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Polen und Tschechien auf wasserwirtschaftlichem Gebiet, insbesondere bei der Gewässerreinhaltung im Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße und der Spree sowie bei der Realisierung grenzüberschreitender Projekte im Wasserbau, Straßenbau, der Wasser- und Abwasserentsorgung. Dazu arbeitet die Untere Wasserbehörde in verschiedenen Arbeitsgruppen des Freistaates Sachsen mit (Grenzgewässerkommission) und pflegt den Kontakt als Genehmigungsbehörde direkt zu den zuständigen Genehmigungsbehörden der Partnerlandkreise. Hervorzuheben ist die Tätigkeit in der Arbeitsgruppe "Saubere Neiße" als trilaterales Gremium im Rahmen der "Europäischen Expertengruppe" (EUREX) in der Euroregion
Amtliche Bekanntmachungen der Unteren Wasserbehörde:
- Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen
- Allgemeinverfügungen des Landkreises Görlitz zum Gemeingebrauch am Berzdorfer See
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau
Straße:
Georgewitzer Straße 52
PLZ/Ort:
02708
Löbau
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Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Holub, Anja
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03581 663-3179 | ||
Knebel, Marcella
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03581 663-3114 | ||
Neumann, Max
|
03581 663-3176 | ||
Schellig, Alina
|
03581 663-3168 |