SG Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung

Sachgebietsleiterin
Telefon 03581 663-2140
Fax 03581 6636-2140
Lunitz 10, GR
Hausanschrift: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Görlitz Lunitz 10 02826 Görlitz
Etage: 1. Obergeschoss
Zimmer: 146
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Grundsicherung 

Die bedarfsorientierte Grundsicherung ist eine Leistung des Sozialgesetzbuches XII. Sie hilft Bürgern, die im Alter oder bei voller und dauerhafter Erwerbsminderung keine oder nur geringe Einnahmen haben. Mit der Grundsicherung soll die sogenannte "verschämte Armut" von Menschen in Notlagen verhindert werden. Ein Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung besteht, wenn:
 
  • die oder der Betroffene den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat,
  • die Regelaltersgrenze erreicht hat (65 + ) oder
  • nach Vollendeung des 18. Lebensjahres dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder
  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter den Eingangs- und Berufsbildungsbereich durchläuft oder 
  • in einem Ausbildungsverhältnis steht, für das er ein Budget für Arbeit erhält. 
 
Die Betroffenen müssen bedürftig sein, d. h. ihr Einkommen und Vermögen (bzw. des Eheparnters/Lebensgefährten) reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Die Leistungen nach dem SGB XII werden entsprechend Regelsätzen bemessen. Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören auch die laufenden Leistungen für die Unterkunft und Heizung.
 
weitere Informationen erhalten Sie im Serviceportal Amt 24 unter https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000339 
 

Hilfe zum Lebensunterhalt

Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII erhalten vollerwerbsgeminderte Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter ober Erwerbsminderung haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, vor allem aus ihrem Einkommen, Eigentum und Vermögen sowie aus Zahlungen anderer Sozialleistungsträger. Diese Hilfe wird durch laufende Leistungen gewährt. Die laufenden Leistungen werden entsprechend Regelsätzen, die in der Regelsatzverordnung zum SGB XII bestimmt sind, bemessen. Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören darüber hinaus auch die laufenden Leistungen für die Unterkunft und Heizung.

weitere Informationen erhalten Sie im Serviceportal Amt 24 unter https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000199 
 

Hilfen zur Gesundheit 

Zu den Leistungen der Hilfen zur Gesundheit zählen Arzt- und Krankenhauskosten für die bis zum 31.03.2007 nicht krankenversicherten Hilfeempfänger, die laufende Sozialhilfeleistungen erhalten und gem. § 264 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) bei einer Krankenkasse angemeldet sind. Die von den Krankenkassen zu bewilligenden Leistungen werden vom Sozialamt erstattet.

Standorte:
Robert Koch Str. 1, NY Lunitz 10, GR    Hochwaldstr. 29, ZI
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
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Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906 Niesky
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Görlitz
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
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Hochwaldstraße 29
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02763 Zittau






Öffnungszeiten:

Vorzugsweise sollte vorab eine Terminvereinbarung erfolgen.

Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr