SG Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung
Grundsicherung
- die oder der Betroffene den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- die Regelaltersgrenze erreicht hat (65 + ) oder
- nach Vollendeung des 18. Lebensjahres dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter den Eingangs- und Berufsbildungsbereich durchläuft oder
- in einem Ausbildungsverhältnis steht, für das er ein Budget für Arbeit erhält.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII erhalten vollerwerbsgeminderte Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter ober Erwerbsminderung haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, vor allem aus ihrem Einkommen, Eigentum und Vermögen sowie aus Zahlungen anderer Sozialleistungsträger. Diese Hilfe wird durch laufende Leistungen gewährt. Die laufenden Leistungen werden entsprechend Regelsätzen, die in der Regelsatzverordnung zum SGB XII bestimmt sind, bemessen. Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören darüber hinaus auch die laufenden Leistungen für die Unterkunft und Heizung.
Hilfen zur Gesundheit
Zu den Leistungen der Hilfen zur Gesundheit zählen Arzt- und Krankenhauskosten für die bis zum 31.03.2007 nicht krankenversicherten Hilfeempfänger, die laufende Sozialhilfeleistungen erhalten und gem. § 264 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) bei einer Krankenkasse angemeldet sind. Die von den Krankenkassen zu bewilligenden Leistungen werden vom Sozialamt erstattet.
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906
Niesky
|
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Görlitz
Straße:
Lunitz 10
PLZ/Ort:
02826
Görlitz
|
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau
Straße:
Hochwaldstraße 29
PLZ/Ort:
02763
Zittau
|
Dienstleistungen:
Öffnungszeiten:
Vorzugsweise sollte vorab eine Terminvereinbarung erfolgen.