Bundesprogramm Soziale Teilhabe
"STARK“ für die Zukunft
Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“
Das Jobcenter des Landkreises Görlitz hat einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt auf Teilnahme am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gestellt.
Ziel des Programms ist die Schaffung von Teilhabe für sehr arbeitsmarktferne Personen durch geförderte Arbeitsverhältnisse. Dadurch sollen deren Chancen auf Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden.
„Die Förderung konzentriert sich auf zwei Gruppen mit besonderen Problemlagen und langem Arbeitslosengeld II- Bezug. Ein Förderschwerpunkt liegt auf Leistungsberechtigten, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Gesundheitliche Einschränkungen können bei der Arbeitsmarktintegration ein gravierendes Hemmnis darstellen; umgekehrt kann auch das Fehlen von Arbeit zu einer Verschlechterung der Gesundheit führen. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind unter dem Aspekt sozialer Teilhabe eine weitere wichtige Zielgruppe. Die Förderung erreicht hier nicht nur die Langzeitarbeitslosen selbst, sondern zugleich die im Haushalt lebenden Kinder, die erfahren, dass Beschäftigung eine wichtige Rolle im Leben spielt.“
(http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Modellprogramme/bundesprogramm-soziale-teilhabe-am-arbeitsmarkt.html - 02.12.2016)
Die Arbeitsverhältnisse werden mit Lohnkostenzuschüssen gefördert. Sie müssen zusätzlich, wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen und können einen Wochenstundenumfang von bis zu 30 h haben.
Insgesamt hat das Bundesprogramm eine Laufzeit bis Ende 2018.
Am 23.11.2016 fand eine Informationsveranstaltung für die Arbeitgeber statt, die bereits eine Interessenbekundung im Vorfeld abgegeben hatten. In der Veranstaltung wurden die Arbeitgeber über den Inhalt, den Ablauf und das Verfahren der Antragsstellung zur Teilnahme am Programm informiert. Die Präsentation darüber finden Sie hier:
Präsentation JC zum Bundesprogramm "Soziale Teilhabe"
Das Bundeskabinett hat am 26. Oktober 2016 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit gilt ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde.
Da den Förderbeträgen im Bundesprogramm ,,Soziale am Arbeitsmarkt" der gesetzliche Mindestlohn zugrunde liegt, erfolgt eine entsprechende Anhebung zum 01.01.2017.
Die geänderten Förderbeträge finden Sie hier: Soziale Teilhabe Förderbeträge ab 01.01.2017
Antworten auf häufige Fragen erhalten Sie hier: FAQs
Bei Interesse, einen geförderten Arbeitsplatz für o. g. Zielgruppe zur Verfügung zu stellen, reichen Sie uns bitte einen Antrag ein. Die Antragsunterlagen finden Sie hier:
Antrag zum Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" (ANT107)
Anlage Stellenbeschreibung (ANL299)
Finanzierungsplan (FO779)
Finanzierungsplan flexible Laufzeit (FO778)
Anlage Besserstellungsverbot (ANL198)
Unbedenklichkeitsbescheinigung Soziale Teilhabe (FO798)
Zwischennachweis Arbeitgeber Soziale Teilhabe (FO780 + FO813) - ausfüllbar am PC
Die für die Durchführung erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:
Formular Erklärung über den Verzicht auf Einlegung eines Rechtsbehlfs (ANL200)
Formular Berechnungsmethode bei Abrechnung auf Stundenlohnbasis anteilig (FO782)
Monatlich einzureichende Unterlagen finden Sie hier:
Formular Tätigkeitsnachweis (FO770) - ausfüllbar am PC -
Formular Tätigkeitsnachweis (FO783) - Druckversion -
Ausgabenübersicht Personal (FO777) - ausfüllbar am PC -
Sie wünschen mehr Informationen zum neuen Bundesprogramm?
Allgemeine Fragen zum Bundesprogramm | Sebastian Renner Peggy Dökert | 03583 72-2048 sebastian.renner@kreis-gr.de 03583 72-2031 peggy.doekert@kreis-gr.de |
Fragen zur Antragstellung, Inhalt, Beginn und ggf. Namensvorschlägen | SGL Eingliederung am jeweiligen Standort (bekannt aus der AGH- Antragstellung) | 03583 72-2021 |
Fragen zu Bescheiden, Bewilligung und Abrechnung | Frau Gottstein | 03581 663-4535 katrin.gottstein@kreis-gr.de |
Postanschrift
Jobcenter Landkreis Görlitz
Geschäftsbereich Eingliederung
Sachgebiet ATL 108
Straße der Einheit 2
02943 Weißwasser
Weitere Informationen zum Bundesprogramm und zur Umsetzung finden Sie auch unter: