SG Wohngeld
Seit dem 01.06.2021 können Mieter Ihren Wohngeldantrag mit Angabe ihres Wohnortes online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch die erforderlichen Unterlagen können online eingereicht werden.
Um das neue Verfahren zu nutzen, braucht jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist unter dem Link https://amt24.sachsen.de/registrierung in wenigen Minuten selbst erstellt.
Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung müssen sich noch gedulden; die Beantragung eines Lastenzuschusses online über Amt24 wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 möglich sein.
Wohnen Sie in Görlitz oder Zittau, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde Ihrer Stadtverwaltung.
Wohngeld ist die Unterstützung von Bund und Land an Bürger, die auf Grund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Wohngeld als Mietzuschuss
Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss ist jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat, diesen selbst nutzt und die Miete dafür aufbringt.
Ihr gleichgestellt sind:
- mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
- Personen, die Wohnraum im eigenen Haus bewohnen, das mehr als 2 Wohnungen hat,
- Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder entsprechender Gesetze der Länder, die nicht nur vorübergehend aufgenommen sind.
Wohngeld als Lastenzuschuss
Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss ist jede natürliche Person, die Eigentum an selbstgenutztem Wohnraum hat und die Belastung dafür aufbringt.
Ihr gleichgestellt sind:
- Personen mit einer Erbbauberechtigung,
- Personen mit einem eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht,
- ein Wohnrecht oder ein Niesbrauchinhaber und
- Personen, die Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechtes, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes, des Wohnungsrechts oder des Niesbrauchs haben.
Antragstellung
Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde des Landkreises, dem Servicebüro Görlitz und in den Bürgerbüros Löbau, Zittau sowie Weißwasser.
Zur Antragstellung sowie Abgabe in den Bürgerbüros Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem
bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.
HINWEIS: Formlos eingereichte Anträge bestimmen nur den Antragszeitpunkt, einen formellen Antrag müssen Sie dann zum Nachweis der Voraussetzungen für einen Wohngeldbezug noch nachreichen.
Bewilligungszeitraum und Weiterleistungsanträge
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
Auch für die Weitergewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich, der zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte. Damit können Sie vermeiden, dass laufende Wohngeldzahlungen unterbrochen werden.
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau
Straße:
Georgewitzer Straße 42
PLZ/Ort:
02708
Löbau
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Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky
Straße:
Robert-Koch-Straße 1
PLZ/Ort:
02906
Niesky
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