Allgemeinverfügung des Landratsamtes Görlitz zur Umstufung eines öffentlichen Platzes in der Großen Kreisstadt Zittau vom 01.10.2018
Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21.01.1993, rechtsbereinigt mit Stand vom 24.03.2016, erlässt das Landratsamt Görlitz als zuständige Untere Straßenaufsichtsbehörde folgende Allgemeinverfügung:
Der im Bestandsverzeichnis der Großen Kreisstadt Zittau als Ortsstraße geführte Markt wird in dem im Lageplan dargestellten Bereich zu einem beschränkt-öffentlichen Platz abgestuft. Es werden folgende Widmungsbeschränkungen festgelegt: „Fußgänger, Radfahrer und Lieferverkehr frei“.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Zittau. Die Verfügung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, PF 30 01 52, 02806 Görlitz oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises Görlitz, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen. |
Dieter Peschel, Amtsleiter Amt für Hoch- und Tiefbau
Lageplan Umstufung Zittauer Markt