Unterstützung für Flüchtlinge aus der Ukraine


Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz für Vertriebene aus der Ukraine

Die Aufenthaltserlaubnisse von Vertriebenen aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 04.03.2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat am 24.11.2023 zugestimmt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.

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Ab 1. August 2022 in der Ausländerbehörde des Landkreises Görlitz

Bei Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres, welche eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragt haben, ist die Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung Voraussetzung dafür, dass eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

Daher werden alle Personen gebeten, die bisher noch nicht zur erkennungsdienstlichen Behandlung beim Sachgebiet Ausländerrecht vorgesprochen haben bzw. vorgeladen wurden, sich bezüglich Terminvereinbarung unter Bekanntgabe Ihrer vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Meldeadresse) an auslaenderrecht@kreis-gr.de zu wenden.

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Rechtskreiswechsel von der Ausländerbehörde zum Jobcenter des Landkreises Görlitz (SGB II/SGB XII) Link


Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung bewilligter Leistungen auf ein Konto bei einem deutschen bzw. in der EU angesiedelten Kreditinstitut. Eine umgehende Kontoeröffnung für den Bezug von Leistungen wird daher dringend angeraten. Mit dem Rechtskreiswechsel in das SGB II tritt in der Regel eine Krankenversicherungspflicht ein. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen. Es wird daher ebenfalls angeraten, bereits jetzt eine gesetzliche Krankenkasse auszuwählen.

Um zu gewährleisten, dass die Post vom Jobcenter bei den betroffenen Personen ankommt, ist es notwendig, dass deren Namen am Briefkasten sichtbar ist.



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Meldung von Unterbringungs- und Unterstützungsangeboten:

Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge aus der Ukraine sowie weitere Hilfsangebote können an den Landkreis Görlitz gemeldet werden:

> https://ukraine-goerlitz.de/


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Kontakt zur Ausländerbehörde:

Bitte beachten Sie, dass derzeit auf Grundlage des bundesweiten Verteilsystems eine Weiterleitung von Schutzsuchenden Personen aus der Ukraine in andere Bundesländer erfolgt. Lediglich in zwingenden Ausnahmefällen kommt eine Aufnahme im Freistaat Sachsen in Betracht. Insbesondere Hilfsorganisationen empfehlen wir daher eine direkte Weiterfahrt zu organisieren, um längere Wartezeiten für die ankommenden Personen zu verhindern und um somit die weitere Antragstellung positiv zu beeinflussen.

Falls Sie dennoch keine Notunterkunft finden, steht in Meerane eine zentrale Aufnahmeeinrichtung zur Verfügung. Diese befindet sich hier: Aufnahmeeinrichtung Meerane, Seiferitzer Schulweg 10, 08393 Meerane.


Um die weitere Vorgehensweise zur Registrierung, Unterbringung und Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen aus der Ukraine abzustimmen, kann Kontakt zur Ausländerbehörde des Landkreises Görlitz aufgenommen werden:

> per E-Mail: ukrainehilfe@kreis-gr.de

> Service-Hotline: 03581 663 5666

    Servicezeiten:
   
Die/Do/Fr von 8 bis 12 Uhr
    (An Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt)
 


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Hinweise für Gastfamilien/Helfende:

Was ist zu beachten?

  • Die Ausländerbehörde bittet um Zusendung der Daten der im Landkreis Görlitz untergekommenen, ukrainischen Personen - per E-Mail: ukrainehilfe@kreis-gr.de
     
  • Bei dringenden medizinischen Behandlungen sollte die Ausländerbehörde ebenfalls kontaktiert werden - per E-Mail: ukrainehilfe@kreis-gr.de (Vorname, Name, Geburtsdatum, Art der Behandlung)  



Wie geht es weiter?

Die Ausländerbehörde nimmt mit dem Vertriebenen Kontakt auf.

Die Hilfesuchenden werden gebeten, folgende Unterlagen auszufüllen / vorzubereiten:


Die gesamten Unterlagen und Anträge (sobald diese vollständig sind) sollen schnellstmöglich eingescannt per E-Mail an ukrainehilfe@kreis-gr.de , postalisch gesandt oder persönlich bei der Ausländerbehörde (Otto-Müller-Straße 7 in Görlitz oder Hochwaldstraße 29 in Zittau) abgegeben werden.

 


Antrag auf Kostenerstattung:

Für die zeitweise Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in eigenen Wohnraum oder Ferienwohnungen können die Gastfamilien per E-Mail an ukrainehilfe@kreis-gr.de einen formlosen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Dieser Antrag muss enthalten:

  1. Name und Anschrift der Gastfamilie
  2. Name und Anzahl der untergebrachten Personen
  3. Zeitraum der Unterbringung
  4. Zur Verfügung gestellte Wohnfläche
  5. Bankverbindung der Gastfamilie



Hinweis:
Bei längerfristiger Unterbringung in einer Ferienwohnung ohne Abrechnungsmöglichkeit der Betriebskosten muss ein Mietvertrag geschlossen werden. Die Betriebskosten können, wenn keine einzelnen Zähler vorhanden sind, als Pauschalen vereinbart werden. Generell gelten für alle Kostenerstattungen für Unterkünfte die Angemessenheitsgrenzen der Verwaltungsvorschrift KdU.  


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Hinweis an Vermietende:

Miet- und Mietnebenkosten können vom Landkreis (auch rückwirkend) übernommen werden. Die Höhe bemisst sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsvorschrift

Wenn die vertriebenen ukrainischen Menschen in den Gastfamilien bleiben, kann der Wohnraum in anmietbaren Wohnraum (unter Mithilfe der Behörden) umgewandelt werden.


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Medizinische Behandlungen:

Die Kostenübernahme für dringend notwendige Behandlungen kann auf Antrag auf Kostenübernahme nach § 6a AsylbLG erfolgen.

Dieser Antrag muss von der Praxis ausgefüllt und abgestempelt werden.

Die Praxis schickt den Antrag per Email (ukrainehilfe@kreis-gr.de) oder Fax (03581 663 6 5666)  an die Ausländerbehörde mit einer Kopie des Ukrainischen Passes der betreffenden Person.

Die Ausländerbehörde stempelt den Antrag und sendet ihn dann an die Praxis zurück (gern per Fax), die diese dann zur Abrechnung nutzen kann.

Falls die Praxis Fragen hat, kann sie sich gern an ukraninehilfe@kreis-gr.de wenden, wir leiten die Anfrage an den Pflegekoordinator des Landkreises weiter, der dann umfassend berät.



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Unterbringung von Heimtieren:

Das Sächsische Sozialministerium (SMS) hat die Einreise der mit den Schutzsuchenden mitgebrachten Heimtiere genehmigt. Diese Genehmigung ist befristet bis zum 31. August 2022 und erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die betroffenen Personen haben, ohne schuldhafte Verzögerung, die Ankunft mit einem oder mehreren Heimtieren unter Angabe des Unterbringungsortes sowie der Kontaktdaten des Tierhalters, beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzuzeigen. Die Anzahl der Heimtiere darf je 5 Tiere pro Art nicht überschritten werden.
  • Diese Genehmigung gilt nicht für Heimtiere, die zum Eigentumsübergang auf einen Dritten bestimmt sind, z. B. Verkauf oder Schenkung.
  • Hunde, Katzen und Frettchen sind zusätzlich in einer geeigneten Einrichtung für mindestens 21 Tage zu quarantänisieren. Dies gilt ab dem Tag einer Tollwutimpfung durch einen amtlichen oder ermächtigten Tierarzt der Europäischen Union. Bei entsprechender Eignung kann die Quarantäne auch am Ort der Unterbringung erfolgen.
  • Bei Nachweis einer Tollwutimpfung aus einem Drittland, wie der Ukraine, werden die Tiere ebenfalls quarantänisiert und eine Untersuchung auf neutralisierende Antikörper gegen das Tollwutvirus veranlasst. Die Untersuchung muss durch ein dafür zugelassenes Labor durchgeführt werden. Die Tiere haben bis zum Vorliegen einer Bescheinigung mit einem Ergebnis von über 0,5 IE/ml, mindestens jedoch bis zu 3 Tage (72 Stunden) ab dem Zeitpunkt der Blutentnahme, in der Einrichtung zu verbleiben.
  • Bei Vorlage einer Bescheinigung von einem dafür zugelassenen Labor, über die Tollwutantikörperbestimmung (Wert von > 0,5 IE/ml von neutralisierenden Tollwutantikörpern), kann die Quarantäne entfallen, wenn die Blutentnahme mindestens 3 Tage (72 Stunden) zurückliegt.


Formular zur Anmeldung von mitgebrachten Heimtieren
(deutsch und ukrainisch)

FAQ's für mitgebrachte Heimtiere

Anfragen an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt sind telefonisch unter 03581 663 2300 oder per E-Mail an tiergesundheit@kreis-gr.de möglich.


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LKGR_SocialMedia_Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge