Tag der Oberlausitz

Impressionen zum Oberlausitztag


Ab dem Jahr 2014 wird der 21. August in den Landkreisen Görlitz und Bautzen, im Oberlausitzer Teil des brandenburgischen Landkreises Oberspree-Lausitz-Kreis und den Landkreisen Zgorzelec und Luban in Polen erstmals offiziell als "Tag der Oberlausitz" begangen. Die Landräte der Landkreise Görlitz und Bautzen haben diesen Tag gemeinsam im Juni 2013 bestätigt und begrüßen dieses besondere ehrenamtliche Engagement um die Oberlausitz.
In Vorbereitung auf den Tag der Oberlausitz haben die drei Initiatoren (Dreigespann) wichtige Fragen beantwortet und Vorschläge zur Gestaltung gegeben. Diese finden Sie unter Dokumente (rechte Seite). Gern können Sie sich bei auftretenden Fragen oder weiteren Vorschlägen an diesen Personenkreis wenden:
Gerd Münzberg * Hans Klecker * Lothar Meißner
Aktivitäten, Veranstaltungen und Ereignisse
Alle Veranstaltungen im Überblick:
www.hans-klecker.de/veranstaltungen-zum-tag-der-oberlausitz
Meldung über Aktivitäten, Veranstaltungen und Ereignisse zum Tag der Oberlausitz am 21. August und den Wochenenden vorher (16./17.08) und nachher (23./24.08) sind auch weiterhin möglich.
Link für Meldung: www.hans-klecker.de/veranstaltungen-zum-tag-der-oberlausitz-eintragen
Ereignisse:
Ältere Meldungen:
Bürgerforum Oberlausitz * Forum mieszkańców Łużyc Gó
Kuratorium Einige Oberausitz e.V.
Hans Klecker
Zukunftsbündnis Oberlausitz
Schirmherr:
Ministerpräsident Stanislaw Tillich
Links (Partner):
Oberlausitzfahne bei Sachsen Fahnen®: vispronet.de/ oberlausitz
Dokumente:
Meinungen über den 1. Tag der Oberlausitz
So begingen wir den 1. Tag der Oberlausitz
Dankeschön an die Mitgestalter des Oberlausitztages
Bericht zum Bürgerfest im Palac Lagow
Schreiben Landrat
Fragen & Antworten zum Tag der Oberlausitz
Vorschläge zur Gestaltung
Aufruf zum TdOL
Werbespot zum TdOL (mp3)
Hinweis:
Der Tag der Oberlausitz ist eine Initiative des o.g. Personenkreises – die Initiatoren handeln eigenständig und sind für die Inhalte der Dokumente und Publikationen selbst verantwortlich. Weiterhin gelten die Hinweise im Impressum