Übergabe des Genehmigungsbescheids für den Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien
Heute überreichte der Staatsminister des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR), Thomas Schmidt dem Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien und Landrat des Landkreises Görlitz, Dr. Stephan Meyer in Dresden den Genehmigungsbescheid für den überarbeiteten Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien. Der neue Regionalplan ist der verbindliche Rahmen für die mittelfristige Entwicklung der Region, er bedeutet Planungs- und Investitionssicherheit. Zur 4.507 Quadratkilometer großen Planungsregion gehören die beiden Landkreise Bautzen und Görlitz mit insgesamt rund 547.000 Einwohnern.
Mit der Übergabe des Genehmigungsbescheides für den Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien kann ein langjähriger Planungsprozess erfolgreich abgeschlossen und zugleich der verbindliche Rahmen für die mittelfristige Entwicklung der Region geschaffen werden. Staatsminister Thomas Schmidt würdigte bei der Übergabe des Bescheides, dass mit diesem Regionalplan der Nachweis erbracht worden sei, dass mit dem bestehenden Landesentwicklungsplan auf große neue Probleme wie den Strukturwandel reagiert werden kann. Der Plan sei daher auch ein gelungenes Beispiel für eine flexible, kreative Raumplanung. Des Weiteren hob er die im Regionalplan vorgesehenen Möglichkeiten interkommunaler Kooperation hervor, welche auch in einer, in Teilen dünn besiedelten, Region eine Möglichkeit zur Sicherung der Daseinsvorsorge bieten. Zugleich sei es mit dem Regionalplan gelungen, die Braunkohlenplanung mit der Regionalplanung zu verknüpfen, in dem durch die zeitgleiche Fortschreibung von 12 Sanierungsrahmenplänen der Geltungsbereich regionalplanerischer Festlegungen erweitert worden sei. Im Hinblick auf den Genehmigungsbescheid hob Staatsminister Thomas Schmidt hervor, dass dieser eine umfassende Bestätigung ohne Maßgaben enthalte, dieses sei auch ein Ergebnis eines stets guten und vertrauensvollen Zusammenwirkens der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes mit der Abteilung Landesentwicklung des SMR.
Der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbandes, Landrat Dr. Stephan Meyer, machte in einer kurzen Ansprache deutlich, dass mit diesem Plan ein substanzieller Beitrag für die Entwicklung des ländlichen Raums in der Region geschaffen worden sei. Es gehe nun auch darum, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Dreiländereck D-PL-CZ insbesondere in den Bereichen Verkehr, Energie und Daseinsvorsorge auszubauen. In einem Ausblick erläuterte er, dass nunmehr neue Herausforderungen in der bereits beschlossenen Teilfortschreibung Wind bestünden, um dort das zwei Prozent Flächenziel zu erreichen. Auch Landrat, Dr. Stephan Meyer dankte für die gute Zusammenarbeit mit dem SMR bei der Fortschreibung des Regionalplans. Ohne die umfassende fachliche Begleitung der zuständigen Abteilung Landesentwicklung, ihre Unterstützung durch Lösung komplexer Fragestellungen unter Einbeziehung der Fachressorts, aber auch die Bereitschaft, gemeinsam mit dem Verband neue Ansätze der Raumordnung zu entwickeln, wäre das heute vorliegende Ergebnis nicht möglich gewesen.
Hintergrund:
Die Raumordnung ist eine räumliche Gesamtplanung und wird in Sachsen neben der Ebene des Landes durch die vier Regionalen Planungsverbände wahrgenommen, welche ihrerseits mit dem Regionalplan verschiedene Handlungsaufträge des Landesentwicklungsplans 2013 umsetzen. Die Regionalplanung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie als überfachliche und zusammenfassende Planung den raumordnerischen Rahmen für die Fachplanungen (zum Beispiel Verkehrsplanung, Schulnetzplanung) bildet, die sich jeweils nur mit einem speziellen Fachbereich befassen.
Leitvorstellung dieser Planung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Eine zentrale Aufgabe der Raumordnung ist es hierbei, fachübergreifende, mittelfristig angelegte Raumordnungspläne aufzustellen. Anhand dieser Pläne werden raumbedeutsame Einzelvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der angestrebten Entwicklung geprüft.