Landrat Dr. Stephan Meyer äußert sich zum Bescheid der Landesdirektion Sachsen über eine vorläufige Bedarfszuweisung für den Landkreis Görlitz

In einem heute an den Landkreis Görlitz übermittelten Bescheid hat die Landesdirektion Sachsen eine vorläufige Bedarfszuweisung für den Kreishaushalt 2023/2024 angekündigt. Landrat Dr. Stephan Meyer unterstreicht in seinem Statement noch einmal die Bedeutung des Beschlusses zum Haushaltsstrukturkonzeptes im Sonderkreistag am 15. November 2023:

„Der Landkreis Görlitz hat heute einen Bescheid über eine vorläufige Bedarfszuweisung in Höhe von insgesamt bis zu 40.008.941 Euro in Form eines sogenannten verlorenen Zuschusses zur Überwindung außergewöhnlicher Belastungen aufgrund erheblicher sozialer Transferleistungen erhalten.
Die Bedarfszuweisung ist unter anderem davon abhängig, dass zusätzlich zum Kreistagsbeschluss vom 29. März 2023 ein Konsolidierungsbetrag für 2023 in Höhe von 4.104.423 Euro und 2024 in Höhe von 6.747.038 Euro beschlossen und umgesetzt wird. Ohne die Bedarfszuweisung drohen dem Landkreis Görlitz eine zweijährige haushaltslose Zeit und die Streichung aller nicht gesetzlich oder vertraglich gebundenen Ausgaben. Der Entwurf des Haushaltsstrukturkonzeptes sieht erhebliche Einschnitte vor, deren Auswirkungen abgewogen wurden. Folglich steht die benannte Kategorie 3 mit Maßnahmen, die theoretisch möglich wären, aber auf Grund der damit verbundenen Auswirkung nicht empfohlen werden, nicht zur Beschlussfassung an. So wäre beispielsweise eine Streichung der Jugendpauschale und der Sportförderung in ihrer negativen Folgewirkung nicht vertretbar und wird daher nicht empfohlen. Diese Einschätzung haben wir bereits bei den Haushaltsberatungen im März diesen Jahres getroffen und sie wird von der Landesdirektion geteilt.
Eine Ablehnung des Haushaltsstrukturkonzeptes würde aber zwangsläufig auch die Bereiche der Kategorie 3 betreffen und hätte fatale Folgen. Wir haben die einmalige Chance, durch die Solidarität der sächsischen Kommunen und Landkreise, auf Gewährung einer Bedarfszuweisung. Aus diesem Grund ist die mehrheitliche Zustimmung für die Strukturen im Landkreis Görlitz von entscheidender Bedeutung.“