Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Görlitz

 
SchwarzwildGesamt
(Sachsen) negative, positive, nicht auswertbare Fälle

neu seit  04.04.

ASP positivdavon neu seit 21.04.Anteil positiver Fälle (Sachsen)Anteil positiver Fälle (LK Görlitz)
Indexfall (Erstausbruch 01.11.2020)111
Fallwild2.632291.6402862,4 %1.121
Unfallwild5786701,2 %5
Entnahmen (Verzicht auf Aneignung)10.9181664961

4,8 %

312
 Summe14.1292012.1442915 %1.439
Erlegungen (angeeignet) LK GR (11/20 – 12/22)6.916
Ʃ inkl. erlegtem und angeeignetem Schwarzwild20.6682.115

Stand: 2. Juni 2023


Die aktuell im Landkreis stattfindenden Drohnenbefliegungen von beauftragten Drohnenfirmen bezwecken eine Taxierung/Erfassung des Schwarzwildbestandes, bzw. ein Auffinden von Kadavern. Es werden seitens des Landkreises keine drohnengestützten Entnahmen durch Dritte durchgeführt.
 

Stand: 03.11.2022:

Aufgrund neuer Infektionsherde hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) die Restriktionszonen erweitert. Die Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) mit weiteren speziellen Anordnungen umfasst nun neben dem gesamten Landkreis Görlitz auch den Landkreis Bautzen.

Seit 3. November 2022 gilt in den Landkreisen Görlitz und Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Landeshauptstadt Dresden eine neue Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet).

Aufgrund der Erweiterung der Sperrzone II, wird auch die Sperrzone I angepasst.

Seit 3. November 2022 gilt in den Landkreisen Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und der Landeshauptstadt Dresden eine neue Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Festlegung der Sperrzone I (gefährdetes Gebiet). Mehr

Die Allgemeinverfügung der LDS zur Bekämpfung der ASP wurden unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=19727&art_param=810 (Sperrzone I) und https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=19732&art_param=810 (Sperrzone II) veröffentlicht.


Stand: 01.01.2022

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Reduzierung des Ausbreitungsrisikos der Afrikanischen Schweinepest durch Erstattung der Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild (VwV Trichinenerstattung Schwarzwild)

Mit der VwV Trichinenerstattung Schwarzwild vom 08.12.2021 erfolgt auch für die Jahre 2022 und 2023 die Kostenübernahme der Verwaltungsgebühr „Trichinenuntersuchung Schwarzwild“.

Die Veröffentlichung der VwV Trichinenerstattung Schwarzwild vom 08.12.2021 erfolgte im Sächsisches Amtsblatt Nr. 52/2021 vom 30.12.2021 und  kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19461-VwV-Trichinenerstattung-Schwarzwild


Stand: 22.09.2021

Am 8. September wurden die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen bezüglich der Maßnahmen zur Tierseuchenverhütung und –bekämpfung der Afrikanische Schweinepest (ASP) in den Restriktionszonen Sperrzone I und II geändert. Mit dieser Änderung wurde der Genehmigungsvorbehalt der Jagd mit Stöberhunden Jagdhelfern (Treibern) zur aktiven Beunruhigung des Wildes in eine Anzeigepflicht geändert. Die verstärkte Bejagung wurde auf die Sperrzone I ausgeweitet und die Möglichkeit des Verzichtes auf die Aneignung wurde auch in der Sperrzone I zugelassen. Bei Verzicht auf die Aneignung wird eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro gewährt.

Am 22. September wurden die Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen bezüglich Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigen geändert. Mit dieser Änderung wurde die Pflicht zur Probennahme bei allen gesund erlegten Wildschweinen auf die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge und die Stadt Dresden erweitert. Die Aufwandsentschädigung für diese Probennahme, Kennzeichnung und Ausfüllen des Probenbegleitscheines wurde auf einheitlich 50 Euro pro erlegtem Stück geändert.


Stand: 26.08.2021

Aufgrund der weiteren Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Görlitz traten ab dem 13. Juli neue Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der ASP der Landesdirektion Sachsen in Kraft. Die Verfügungen für das Gefährdete Gebiet und die Pufferzone sind auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen einzusehen. Die Sperrzone I (Pufferzone) und die Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) wurden erweitert.

Aktuell gelten im Landkreis Görlitz zwei Amtstierärztliche Verfügungen, welche Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Zonen festlegen und das Verbringen erlegter Wildschweine aus den Restriktionszonen regeln. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Überwachungszone (Sperrzone III) wurde zum 26. August 2021 widerrufen.

Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zur Überwachungszone (Sperrzone III) vom 26. August 2021

Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz für die Sperrzone I vom 22. Juli 2021

Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz für die Sperrzone II vom 22. Juli 2021

Die Allgemeinverfügungen und der Widerruf des Landkreises Görlitz sind auch im Öffentlichen Aushang im Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einsehbar. 

Verendete oder krank aufgefundene Wildschweine können unter folgender E-Mail: schwarzwildmeldung@kreis-gr.de oder telefonisch von 7 bis 9 Uhr unter 03581 663-8822 dem Landkreis unter Angabe des genauen Fundsortes, des Finders und dessen Erreichbarkeit Rückfragen gemeldet werden.


Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Hausanschrift

Landratsamt Görlitz
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
 
Postanschrift
Landratsamt Görlitz
PF 30 01 52
02806 Görlitz

Wichtig: Bei Schriftverkehr betreffendes Amt angeben!
 


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