Trinkwasserverunreinigung durch Starkregen - Gesundheitsamt verhängt Abkochgebot

Im Zuge des starken Gewitters und dem starken Regenfall in der Nacht vom 10. auf den 11. Juli 2024 kam es in einem von drei Gewinnungsgebieten zu einem Eintritt von Oberflächenwasser. Die Stadtwerke Zittau GmbH hat alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Verunreinigung des Trinkwassers in der Stadt zu beseitigen und die Bevölkerung zu schützen. Da eine Verunreinigung mit Keimen nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für die Stadt Zittau erlassen.

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wird der Bevölkerung im betroffenen Gebiet empfohlen, die eigenen Kaltwasserhähne nacheinander vollständig zu öffnen und ca. 5 Minuten laufen zu lassen. Das Wasser ist vor dem Gebrauch unbedingt abzukochen. Die Abkochmaßnahme ist bis Anfang nächster Woche notwendig.

Bitte informieren Sie sich über neue Erkenntnisse oder über Updates zum Abkochgebot auf der Homepage www.stadtwerke-zittau.de oder auf www.zittau.de . Bitte verzichten Sie auf telefonische Nachfragen.

Das Zittauer Stadtfest wird wie geplant stattfinden, vorsorglich wurde der Verzehr von Speisen und Getränken auf Einwegbecher und -geschirr umgestellt.

Wichtiger Hinweis: Die Ortsteile Pethau, Eichgraben, Hartau, Drausendorf, Wittgendorf, Dittelsdorf, Hirschfelde mit Rosenthal, Schlegel sind nicht betroffen.


Das Gesundheitsamt gibt folgende ergänzende Hinweise zum Abkochgebot:

A) Für welche Nutzungszwecke ist ein Abkochen unbedingt erforderlich?

Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.

Achtung, Verbrühungsgefahr bei heißem Wasser! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr.

Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.

Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen.


B) Was muss ich tun, um Wasser ausreichend abzukochen?

Das Abkochen des Wassers verfolgt den Zweck, die ggf. darin enthaltenden Krankheitskeime weitgehend abzutöten.

Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

Für die meisten Anwendungszwecke sollten Sie dann noch solange weiter warten bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.


C) Für welche Nutzungszwecke kann ich auf das Abkochen notfalls verzichten, wenn die Nutzer darüber ausreichend informiert sind?

Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann:

• Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf ≥ 60 °C einstellbar
   ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung.

• Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C.

• Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch
   wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein.

• Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von
   Seife zu erreichen.