Richterin oder Richter im Ehrenamt am Verwaltungsgericht Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht

Der Landkreis Görlitz sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Dresden für die Amtsperiode 2024 bis 2028, die bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mitwirken möchten. Als Teil des Verwaltungsgerichts und mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter entscheiden die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter des Volkes über Streitfragen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel des Bau-, Straßen-, oder Gebührenrechts. Für die interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenersatz.

Für das Amt des ehrenamtlichen Richters werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben, deutsche Staatsangehörige sind und am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben, gesucht.

Ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind sowie Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Auch Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten darüber hinaus nicht in Vermögensverfall geraten sind.

Auch für Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, ist eine Berufung zur Richterin oder Richter im Ehrenamt ausgeschlossen.

Nach dem Bewerbungsverfahren entscheidet der Kreistag, welche Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die endgültige Wahl erfolgt durch den Wahlausschuss am Sitz des Verwaltungsgerichts Dresden.

Die Bewerberinnen und Bewerber als Richterin oder Richter im Ehrenamt werden gebeten, das ausgefüllte Bewerbungsformular und die zugehörige Erklärung bis spätestens zum 13. Juni 2023 an das


Landratsamt Görlitz
Rechts- und Kommunalamt
PF 300152
02806 Görlitz


zu senden.