Nachtragshaushaltssatzung 2024 des Landkreises Görlitz

Aufgrund von § 77 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung wird der Kreistag in der Sitzung am 23.10.2024  über folgenden Entwurf der Nachtragssatzung entscheiden:
 

Nachtragshaushaltssatzung und Budgetplan 2024 
 

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Görlitz für das Haushaltsjahr 2024 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in der Zeit vom

1. Oktober 2024  bis  10. Oktober 2024

öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Landratsamt des Landkreises Görlitz in 02826 Görlitz, Bahnhofstr. 24, Bürgerbüro, Zimmer 0.29 öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist an den Wochentagen wie folgt möglich:

Montag8.30 - 12 Uhr
Dienstag8.30 - 12 Uhr und 13.30 - 18 Uhr
Mittwoch8.30 - 12 Uhr
Donnerstag8.30 - 12 Uhr und 13.30 - 18 Uhr
Freitag8.30 - 12 Uhr

       
Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.