Verbesserung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen wurde im Landratsamt Görlitz ein neues Förderportal eingeführt. Dieses bündelt schrittweise verschiedene Fördertöpfe aus den unterschiedlichen Fachbereichen des Landratsamtes. Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, Förderanträge - nach einmaliger Registrierung - an einer Stelle digital zu beantragen und zu verwalten. Bürokratie wird abgebaut und Verwaltungsabläufe werden vereinfacht. Als erstes werden die Förderrichtlinien "Teilhabe - Maßnahmen für inklusive Projekte" und "Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" über das Förderportal bearbeitet. Weitere Richtlinien werden sukzessive folgen.
Der Landkreis Görlitz fördert auch im Jahr 2024 Projekte zur Stärkung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens.
Gefördert werden können Projekte, die die Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zum Ziel haben. Dabei ist sowohl die inklusive Gestaltung bzw. Öffnung bestehender Angebote als auch die Schaffung neuer inklusiver Angebote Gegenstand der Förderung. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls förderfähig.
Bestenfalls werden diese Projekte nicht für Menschen mit Behinderung konzipiert, sondern von und mit ihnen. Beispielsweise kann die Erstellung von Flyern in leichter Sprache, die Gestaltung inklusiver Workshops, die Inanspruchnahme von Gebärdendolmetschern und vieles mehr gefördert werden. Ausgeschlossen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von unbeweglichen Sachen und der Erwerb von Fahrzeugen.
Einen Projektantrag können Vereine und Verbände, freie Träger, Gruppen, Initiativen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Kommunen sowie Privatpersonen stellen.
Dabei können 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Der Mindestzuschuss beträgt 250 Euro. Maximal können pro Vorhaben 15.000 Euro beantragt werden.
Anträge für eine Zuwendung zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung können digital bis zum 31. März 2024 über das Förderportal eingereicht werden.
Informationen rund um die digitale Antragstellung finden Sie unter www.inklusion.landkreis.gr.
Für weitere Auskünfte und Informationen steht das Amt für Infrastruktur und Mobilität des Landkreises Görlitz telefonisch unter 03581 663-3337 oder per E-Mail an lieblingsplaetze@kreis-gr.de gern zur Verfügung.
Fragen zu fachlichen Inhalten beantwortet Ihnen auch gerne die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Elvira Mirle, telefonisch erreichbar unter 03581 663-9008 und per E-Mail unter behindertenbeauftragte@kreis-gr.de.
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch den Landkreis Görlitz unter der Beteiligung der Beauftragten und dem Beirat für die für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Fördermittel werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.