Aufruf des Landkreises Görlitz an die Träger der freien Jugendhilfe zur Einreichung von Konzeptionen für die Durchführung einer vollstationären Einrichtung gemäß § 34 SGB VIII im Landkreis Görlitz

1. Gegenstand

Der Landkreis Görlitz sucht einen Träger der Jugendhilfe zum Betrieb einer neu zu schaffenden vollstationären Einrichtung gem. § 34 SGB VIII zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die zu schaffende Einrichtung: eine Wohngruppe mit einer Kapazität von 8- 10 Plätzen innerhalb des Landkreises Görlitz.


2. Rahmenbedingungen und Anforderungen


2.1 Grundlagen

Für die Planung der Hilfen zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer Sonstigen betreuten Wohnform ist der öffentliche Jugendhilfeträger verantwortlich. Gemäß § 80 (1) Nr. 3 SGB VIII muss der öffentliche Träger einen unvorhergesehenen Bedarf befriedigen. Der Landkreis sucht deshalb einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe zur Umsetzung und Durchführung der vollstationären Betreuung und Erziehung Kinder und Jugendlicher gem. § 34 SGB VIII.

Die Einrichtung arbeitet auf Grundlage einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII, welche beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt –Sächsisches Landesjugendamt - einzuholen ist.


2.2 Aufgabe/Inhalt, Zielgruppe

Im Rahmen der Interessenbekundung soll ein Träger der freien Jugendhilfe gefunden werden, der die umfassende stationäre Betreuung und Versorgung der Minderjährigen sicherstellt. Bei dem aufzunehmenden Personenkreis handelt es sich um Kinder und Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr sowie junge Volljährige. Die Wohngruppe soll Mädchen, Jungen und Diverse betreuen.


2.3 Anforderungen

Der interessierte Träger sollte über Erfahrungen in der Betreibung von stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen verfügen. Die Wohngruppe hat ihren Standort im Landkreis Görlitz.

Erforderlich ist eine gute infrastrukturelle Einbindung von Schulen und der medizinischen Versorgung. Die Fachlichkeit des Trägers und der Beschäftigten ist in entsprechender Art und Weise nachzuweisen. 


3. Verfahren

Zielstellung des Interessenbekundungsverfahrens ist der Abschluss einer Vereinbarung über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung gemäß § 78 ff. SGB VIII in Verbindung mit § 17 Abs. 5 LJHG.

Die Auswahl und Entscheidung der Interessenbekundung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Im ersten Schritt werden alle beim Jugendamt des Landkreises Görlitz eingereichten Interessenbekundungen einer formalen Prüfung der unter Punkt 2.3 genannten Anforderungen unterzogen.

In einem zweiten Schritt erfolgt die Bewertung, der für einen Vertragsabschluss infrage kommenden Vorschläge.
 


4. Einreichung der Unterlagen

Eine max. Seitenzahl der Konzeption von 10 Seiten (netto) sollte nicht überschritten werden (Schriftgröße Arial 11 o.ä., Rand mind. 2 cm).

Die interessierten Träger werden aufgefordert, ihre Unterlagen mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum

12.05.2023

an die nachfolgend aufgeführte Anschrift zu richten:

Landratsamt Görlitz
Jugendamt/Abteilung Soziale Dienste
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz


Es sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:

Begründete schriftliche Interessenbekundung, die insbesondere enthält: Beschreibung der Fachlichkeit und Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und regionale Einbindung des Trägers, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Behörden/ Institutionen, Darstellung möglicher Synergieeffekte zu anderen Leistungsangeboten des Trägers/ der Einrichtung und sozialräumlicher Ressourcen
 

  • aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Konzeption zu den räumlichen und fachlichen Voraussetzungen (siehe Anlage)
     
  • Angaben zum einzusetzenden Personal und Qualifizierung der vorgesehenen Fachkräfte
  • Nachweis über eine Selbstverpflichtung bzw. entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Görlitz zum Umgang mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a und 72 a SGB VIII
  • Wenn vorhanden: internes Verfahren zur Umsetzung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII



5. Ansprechpartnerinnen

Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes
Frau Elke Drewke
Tel.: 03581 663-2800


Abteilungsleiterin Soziale Dienste
Frau Susanne Boese
Tel.: 0151 15068063
E- Mail: jugendamt@kreis-gr.de



Hinweise:

Das Verfahren unterliegt explizit nicht den Bestimmungen einer Ausschreibung nach VOL.

Den Teilnehmern am Verfahren entstehende Kosten werden daher nicht ersetzt.

Anlage:

Die Konzeption sollte folgende Punkte beinhalten:

       0. Name des beantragten Projektes

  1. Bisherige Erfahrungen
     
    1. Nachweis über einschlägige Erfahrungen des Trägers in der stationären Arbeit der Jugendhilfe
    2. Darstellung der Erfahrungen des vorgesehenen Personals im beschriebenen Arbeitsgebiet
       
  2. Zielgruppe
     
    1. Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren
    2. Beschreibung der Ausgangssituation der Zielgruppe und deren Unterstützungsbedarfe
       
  3. Inhalte, Ziele, Bedarfsgerechtigkeit
     
    1. Inhalte des Angebots
    2. Ziele des Angebotes (max. 3)
    3. Darstellung der jeweiligen Indikatoren zur Zielerreichung
    4. Erreichbarkeit der Zielgruppe (z.B. ländlicher/städtischer Bereich, Zugangsvoraussetzungen/-hindernisse)
    5. Umgang mit sich ändernden Bedarfen und Situationen
       
  4. Methodische Umsetzung/Beteiligung
     
    1. Beschreibung der methodischen Umsetzung
    2. Darstellung der direkten Beteiligung der Zielgruppe an der Realisierung der Konzeption
    3. Aussagen zur Geschlechtersensibilität
    4. Aussagen zum Beschwerdemanagement
       
  5. Kooperation, Vernetzung, und Öffentlichkeitsarbeit des Trägers
     
    1. Zusammenarbeit mit Jugendamt und anderen Institutionen
    2. Öffentlichkeitsarbeit
       
  6. Rahmenbedingungen (ergänzend zum Finanzierungsplan)
     
    1. räumlich
    2. sächlich
    3. personell
    4. finanziell
       
  7. Aussagen zur Nachhaltigkeit der Leistung
     
  8. Aussagen zur Qualitätsentwicklung