ZV Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien
Der Landkreis Görlitz bildet zusammen mit dem Landkreis Bautzen den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, Vorsitzender ist Herr Landrat Dr. Stephan Meyer.
Der Kulturraum wird über Landeszuweisungen des Freistaates Sachsen und über eine Kulturumlage der Mitglieder finanziert.
Seine Hauptaufgabe besteht in der finanziellen Unterstützung der Träger regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen und Maßnahmen, dazu gehören Heimat- und Musikpflege, Museen, Bildende Kunst, Soziokultur, Darstellende Kunst, Bibliotheken/ Literatur, Musikschulen, Tiergärten, historische Schlossgärten und Landschaftsparks www.kulturraum-on.de
Pressemitteilung
Kulturraumförderung 2026 bis 15. Juni 2025 online beantragen!
Der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien unterstützt nach Maßgabe des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen (Sächsisches Kulturraumgesetz – SächsKRG) kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung.
Die Antragsfrist für Förderanträge beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, c/o Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, für das Haushaltsjahr 2026 endet am 15. Juni 2025. Dies gilt für die Anträge auf institutionelle Förderung, Projektförderung und Anträge auf Investitionsförderung.
Die Antragstellung für das Jahr 2026 erfolgt in elektronischer Form. Zum Online-Antrag und zu den Hinweisen rund um die Antragstellung gelangen Sie über die Internetseite www.kulturraum-on.de.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Strukturmaßnahmen einschließlich damit verbundener Personalmaßnahmen richtet sich nach der VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen Sächsisches Kulturraumgesetz. Für die Antragstellung, Mittelabforderung und Abrechnung sind amtliche Formblätter zu verwenden. Diese können beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien angefordert werden.
Für die erforderliche finanzielle Beteiligung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien an der Strukturmaßnahme ist ein gesonderter Projektantrag bis zum 15. Juni 2025 in elektronischer Form (Online-Antrag) an den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien zu stellen.
Bei Fragen zur Kulturraumförderung stehen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien zur Verfügung (Tel. 03581 663 9400).
Der Kulturraum wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.