Kulturförderung

Anträge für Kulturförderung können jetzt gestellt werden

Am 1. Januar 2019 trat die Förderrichtlinie zur Kulturförderung im Landkreis Görlitz in Kraft, mit der überörtlich wirkende Kulturprojekte gefördert werden können.
Interessierte können jeweils bis zum 01.09. des Vorjahres ihre Anträge für das Folgejahr beim Landratsamt Görlitz stellen.

Hintergrund:

Um die Kulturlandschaft des Landkreises Görlitz zu erhalten, braucht es mehr finanzielle Mittel im System der Kulturförderung. Dies betrifft nicht nur die Theater und Orchester, sondern auch andere, in nicht öffentlicher Trägerschaft befindliche, kulturelle Institutionen wie z. B. soziokulturelle Einrichtungen, Tierparks oder Bibliotheken und Museen. In seiner Septembersitzung 2018 hat der Kreistag Görlitz deshalb eine Förderrichtlinie zur Kulturförderung im Landkreis beschlossen.

Das Anliegen dieser Förderrichtlinie ist, überörtlich wirkende Kulturprojekte zu fördern, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kulturraumes fallen.

Die Förderung kann vielfältigster Art sein und Projekte beinhalten, die über die jeweilige Gemeinde hinaus wirksam werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich beim Antragsteller um einen Kultur- oder einen Karnevalverein handelt. Lediglich lokale Projekte werden nicht gefördert, dafür ist die jeweilige Kommune zuständig. Dieses Verfahren entspricht den Subsidiaritätsregeln, denen der Landkreis unterworfen ist. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach der Bedeutung für den Landkreis.

Für die Vergabe der Förderung kommt die Hauptsatzung zur Anwendung. Für Vorhaben unter 5.000 Euro entscheidet der Landrat. Vorhaben über 5.000 Euro werden nach Vorberatung durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport im Hauptausschuss des Kreistages entschieden. Am Ende des Haushaltsjahres wird der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport über die Kulturförderung entsprechend der Kulturförderrichtlinie informiert.