Sachkunde- und Befähigungsnachweise

Der Sachkundenachweis beinhaltet das Tierschutzgesetz, das die Haltung im weitesten Sinne und jeglichen Umgang mit Tieren regelt und die Rechtsvorschriften zum Artenschutz, die den Handel mit geschützten Tieren regeln.

Der Befähigungsnachweis stellt sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tiertransporten eingehalten werden. Er ist bei Kontrollen in Deutschland und den anderen EU-Staaten vorzuweisen. Er wird erteilt, wenn die entsprechende Sachkunde vorliegt.

Der Sachkundelehrgang Themenschwerpunkt Basiskurs Sachkundelehrgang Pferd, der vom LfULG durchgeführt wird, wird in Sachsen als Sachkundelehrgang anerkannt.

Tierschutzgerechte Ferkelkastration mit Isofluran

Erstschulung Sachkundelehrgang nach FerkBetSkV

Termin: 13.05. - 14.05.2025
Uhrzeit: 09:00 - 17:00 
Ort: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch, Am Park 3, 04886 Arzberg OT Köllitsch

Der Sachkundelehrgang erfüllt die Anforderungen an eine Erstschulung entsprechend FerkBetSkV § 6 Abs. 1 und schließt den Theorieteil mit  einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung am zweiten Lehrgangstag ab. 

Programm und Anmeldeformalitäten hier

IDH-Sachkundelehrgang § 11 TierSchG 

Die Lehrgänge richten sich u.a. an gewerbsmäßige Züchter, Betreiber und Mitarbeiter von Tierpensionen und andere gewerbsmäßige Halter und Betreuer, Tierheime und ähnlich Einrichtungen, Händler und Mitarbeiter sowie Anbieter von tiergestützter Intervention/Therapie.

Hunde & Katze (Mai 2025)

12.05.2025Grundlagen, Recht, Hygiene (Pflichttag)
optionalTiertransportschulung
13.05. & 14.05.2025Hunde
15.05. & 16.05.2025Katze
17.05.2025Sachkundeprüfung Termin 1 oder
24.05.2025Sachkundeprüfung Termin 2

Hunde & Katze (Juni/Juli 2025)

30.06.2025Grundlagen, Recht, Hygiene (Pflichttag)
optionalTiertransportschulung
01.07. & 02.07.2025Hunde
03.07. & 04.07.2025Katze
05.07.2025Sachkundeprüfung Termin 1 oder
12.07.2025Sachkundeprüfung Termin 2

Zierfische, Ziervögel, Kleinsäuger / Nager

Weiterhin werden ab 16.06.2025 angeboten:
Zierfische, Ziervögel und Kleinsäuger/Nager sowie auf Nachfrage Reptilien.

16.06.2025Grundlagen, Recht, Hygiene 
17.06.2025Zier- & Gartenteichfische inkl. Koi, Teil 1
18.06.2025Zier- & Gartenteichfische inkl. Koi, Teil 2
19.06.2025Ziervögel
20.06.2025Kleinsäuger / Nager
21.06.2025Prüfung

Wildtiere

Ab 26.11.2025 startet unser § 11 Sachkundelehrgang für Wildtiere, die in Auffangstationen und Pflegestellen untergebracht werden: Wildvögel, Waschbären, Igel und Eichhörnchen.

26.11.2025Grundlagen, Recht, Hygiene 
27.11.2025Wildvögel, Waschbären
28.11.2025Igel, Eichhörnchen
29.11.2025Sachkundeprüfung

 

Die Dozenten und Prüfer sind Fachtierärzte für Öffentliches Veterinärwesen, ehem. Landestierschutzbeauftragter, praktizierende Tierärzte mit langjährigen Erfahrungen.

Die Prüfung erfolgt unter Aufsicht eines Amtstierarztes a.D., unter Beachtung der AVV zur Durchführung des TierSchG und in Bezug auf die Tätigkeit(en), für die die Sachkunde gegenüber dem Veterinäramt nachgewiesen werden soll (Tätigkeit wird auf dem Zertifikat vermerkt).

Die Teilnahme am Lehrgang kann in Präsenz oder online (Live-Hybrid-Veranstaltung/Live) erfolgen. Die Prüfung wird nur in Präsenz schriftlich und mündlich abgenommen. 

Optional wird zusätzlich aufbauend eine anerkannte Schulung und Prüfung zum Transport von o. g. Heimtieren über 65 km gem. Verordnung (EG) Nr. 1/2005 angeboten (Anerkennung des IDH siehe Handbuch Tiertransport, Anlagen S. 80).

Veranstaltungsort
Heimvolkshochschule (HVHS) am Seddiner See, Seeweg 2, 14554 Seddiner See (15 km vor Potsdam)
Übernachtung 58 €, kostenlose Parkplätze

Nähere Informationen und Anmeldung unter www.idh-sachkunde.de

Die Lehrgänge können auch als Fortbildung ohne Prüfung wahrgenommen werden.


Hinweise zur Anerkennung der IDH-Sachkundeprüfung

Der IDH-Sachkundenachweis wurde 2012 als gleichwertig anerkannt zum Fachgespräch der zuständigen Behörde. Nach Änderung der rechtlichen Betrachtungsweise wird aktuell regelmäßig eine Einzelfallentscheidung über eine Anerkennung durch das zuständige Veterinäramt vorgenommen. Die IDH-Sachkundeprüfungen werden unter Beachtung der Ziffer 12.2.2.3 der AVV zur Durchführung des TierSchG und unter Aufsicht eines Amtsveterinärs a.D. abgenommen.

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