SG Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde

Hausanschrift:
Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau
Georgewitzer Straße 52
02708 Löbau
Etage:
2. Obergeschoss
Zimmer:
3016
Wichtig: Bei Schrift-verkehr betreffendes Amt angeben!
Aufgaben Abfallrecht/Altlasten/Bodenschutz
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 DSGVO
Die grundsätzliche Aufgabe der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde (UABB) ist der Vollzug der abfallrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Im Wesentlichen umfasst das Aufgabengebiet im Bereich des Abfallrechts:
- Die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Firmen und Einrichtungen mit dem Ziel, die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu einer nachhaltigen Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft umzusetzen.
- Entgegennahme von Hinweisen / Anzeigen / Beschwerden hinsichtlich rechtswidriger Ablagerung und Behandlung von Abfällen.
Hier können gegenüber dem Verursacher Anordnung erlassen werden, Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet oder in strafrechtlich relevanten Fällen Polizei und Staatsanwaltschaft einbezogen werden.
- Hinweis: Fragen zur Abfallwirtschaft, zur Abfallentsorgung und zu illegal abgelagerten Abfällen auf tatsächlich und rechtlich frei zugänglichen Flächen entsprechend § 5 Abs. 1 SächsKrWBodSchG im Landkreis Görlitz beantwortet Ihnen der Regiebetrieb Abfallwirtschaft.
- Vollzug des KrWG und der bundes- und landesrechtlichen Verordnungen zum KrWG Durchführung von Überwachungen und Vollzug rechtlicher Bestimmungen wie z. B. der Verpackungs-, Altholz-, Altöl-, Altfahrzeug-, Gewerbeabfall-, Klärschlamm- und der Bioabfallverordnung sowie dem Batteriegesetz und dem Elektro- und Elektronikgesetz und dazu fallspezifische Ortsbegehungen und Kontrollen.
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben nach anderen Rechtsvorschriften, Prüfung, Bearbeitung und Bestätigung von Entsorgungskonzepten.
- Vollzug der Nachweisverordnung (NachwV):
→ Vergabe von Kennnummern: Identifikations-, Erzeuger-, Beförderer-, Sammler-, Händler,- Makler- und Entsorgernummer nach § 28 Abs. 1 NachwV auf Antrag
→ Vergabe von Nachweisnummern, Freistellungsnummern und Registriernummern nach § 28 Abs. 2 NachwV
→ Erteilung von Nummernkontingenten zur eigenständigen Vergabe von Kennnummern nach § 28 Abs. 2 Satz 3 NachwV
→ Prüfung der Freistellungsvoraussetzungen als Entsorgungsfachbetrieb und als EMAS-zertifizierter Betrieb nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 NachwV sowie Erteilung von Freistellungen auf Antrag nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NachwV
→ Prüfung nach § 4 NachwV (Eingangsbestätigung) und Bestätigung nach § 5 NachwV (Behördliche Bestätigung) sowie Anordnung und Widerruf nach § 8 NachwV von Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen im Grund- und privilegierten Verfahren
→ Überwachung der Entsorgungswege gefährlicher und nachweispflichtiger Abfälle incl. der Auswertung und Datenhaltung im bundesweiten behördlichen Abfallüberwachungssystem „ASYS“
→ Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung von Nachweis- und Registerpflichten gemäß § 26 Abs. 1 NachwV und Anordnung der Registrierung weiterer Angaben nach § 26 Abs. 2 NachwV
- Vollzug der Anzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
→ Bestätigung von Anzeigen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen nach § 53 KrWG
→ Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: inländische Beförderungserlaubnis, grenzüberschreitende Beförderungserlaubnis
→ Untersagung von nicht rechtmäßigen Abfallsammlungen
- Freiwillige Rücknahme
→ Bearbeitung von Anzeigen zur freiwilligen Rücknahme von gebrauchten Erzeugnissen, die gefährliche Abfälle sind, durch Hersteller und Vertreiber gemäß § 26 Abs. 2 KrWG i. V. m. dem Antrag auf Befreiung von der Nachweispflicht nach § 50 KrWG gemäß § 26 Abs. 3 KrWG
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG ) und dem Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) sowie deren untergeordnetem Regelwerk , Erstattung von Strafanzeigen
- Die Zuständigkeit für die Sicherung und Nachsorge von Altdeponien
… und im Bereich des Bodenschutzrechts:
- Das Treffen von Entscheidungen sowie das Einleiten von Maßnahmen zur Abwehr von Schäden und Gefahren für die Umwelt durch schädliche Bodenveränderungen und Altlasten.
- Die Erfassung, Erkundung, Sanierung und Überwachung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen im Landkreis (insgesamt ~ 2.200 Altablagerungen, Altstandorte und militärische Rüstungsaltlasten) auf der Grundlage des Bundes- Bodenschutzgesetzes und der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
- Das Führen des „Sächsischen Altlastenkatasters – SALKA“ (zentrale Datenbank des Freistaates Sachsen) sowie Auskünfte aus dem Sächsischen Altlastenkataster gemäß Umweltinformationsgesetz.
- Der vorsorgende Bodenschutz – zentrales Ziel ist es die Bodenfunktionen zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Eingriffe in den Boden sind möglichst zu vermeiden und Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
- Ein noch junges Aufgabengebiet ist die Gefahrenabwehr bei Bodenerosionen.
- Die Bearbeitung und Entscheidung der Verfahren auf Altlasten-Freistellung nach
Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz (URaG) sowie der Vollzug dieser (fachliche Begleitung, verwaltungsrechtliche und finanztechnische Bearbeitung sowie Abstimmung und Koordinierung der bestehenden Altlasten-Freistellungsfälle im Landkreis Görlitz). Im Ergebnis erhalten die freigestellten Unternehmen finanzielle Mittel des Bundes und des Landes als Unterstützung bei der Untersuchung und Sanierung von Altlasten.
- Beteiligung bei Fördermaßnahmen im Bereich der Altlastenbehandlung, der Wiedernutzbarmachung von Brachflächen sowie des Boden- und Grundwasserschutzes.
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